RN/122
17.30
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Ich nehme zur Kenntnis: Die Heiterkeit hat sich wieder gelegt. Ich persönlich vergönne Ihnen, dass Sie einmal etwas zum Lachen haben, denn wenn Sie auf Wahlergebnisse oder Umfragen schauen, dann haben Sie definitiv nur etwas zum Weinen. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei Grünen, NEOS und ÖVP: Oh! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.)
Wie auch immer – zu einem ernsteren Thema: Wie Sie wissen, haben wir ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht. Untersucht werden soll ein vermeintlicher ÖVP-Machtmissbrauch, wobei das Verlangen in zwei wesentliche Blöcke unterteilt ist, nämlich zum einen in eine Untersuchung von Coronamaßnahmen und zum anderen in eine Untersuchung der Umstände rund um den Tod von Christian Pilnacek.
Vorgestern Nacht hat der Geschäftsordnungsausschuss getagt und zu unserem großen Bedauern mit den Stimmen der Ampelregierung einen Beschluss gefasst, wonach unser Verlangen unzulässig sein soll. Das bedeutet, dass wir hier und jetzt nicht über unser Verlangen sprechen, sondern über diesen Beschluss, der unser Verlangen für unzulässig erklärt hat. Dieser Beschluss der Ampelregierung überzeugt weder in politischer noch in rechtlicher Hinsicht, und das aus mehreren Gründen.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, in Ihrem Beschluss, in unserem Verlangen sei kein inhaltlicher, personeller oder zeitlicher Zusammenhang gegeben. – Das ist falsch, zumal bereits aus dem Betreff unseres Verlangens all das zu erkennen ist. Da wie dort geht es um die Frage, ob eine unzulässige Einflussnahme durch die ÖVP stattgefunden hat. Das ist in Wirklichkeit ein sich selbst erklärender Vorgang. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Zusammenhänge sind daher sowohl inhaltlich, personell und in zeitlicher Hinsicht gegeben. Eines dieser Kriterien alleine zu erfüllen, hätte genügt.
Zweitens: Sie schreiben, unser Verlangen sei nicht ausreichend begründet und stelle lediglich eine pauschale Behauptung mutmaßlicher Missstände dar. Das ist erstens im konkreten Fall falsch, und grundsätzlich verhält es sich bei jedem rechtlichen Verfahren so, dass ein rechtliches Verfahren immer in drei Unterverfahren geteilt ist: in ein Einleitungsverfahren, in ein Ermittlungsverfahren und in ein Erledigungsverfahren. Und Sie sagen, dieses Einleitungsverfahren sei falsch, weil das Ermittlungsverfahren noch zu keinen Ergebnissen geführt hätte. Das ist aus rechtlicher Sicht schlichtweg hanebüchen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie schreiben drittens, unser Verlangen würde keine Untersuchungsziele nennen. – Ich darf Sie auf Artikel 53 unserer Bundes-Verfassung verweisen, wonach das Ziel eines jeden Untersuchungsausschusses die Abklärung der politischen Verantwortlichkeit ist – nachzulesen in der Publikation der Parlamentsdirektion zum Untersuchungsausschuss. (Beifall bei der FPÖ.)
Viertens: Sie schreiben, unser Verlangen sei uferlos. – Erstens ist unser Verlangen auf neun Seiten außerordentlich kompakt und präzise formuliert, und zweitens umfasst es einen ganz präzisen Zeitraum, nämlich Jänner 2020 bis Mai 2025. Von Uferlosigkeit kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie schreiben, unser Verlangen sei unzulässig, weil es zwischen diesem konkreten Zeitraum und den Untersuchungsgegenständen, nämlich Corona und Pilnacek, keinen erkennbaren Zusammenhang gäbe. Ich vermute, dass der Unbedarfteste in diesem Land weiß, wann Corona war und wann Christian Pilnacek leider verstorben ist. (Ruf bei der ÖVP: Das ist kausal?) Es war definitiv in dem Zeitraum, den wir da benennen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Tolles Argument, oder? – Abg. Steiner [FPÖ]: Ist dir das ein bisschen zu intelligent?)
Sie schreiben sechstens, es sei nicht in Ordnung, das Verhalten von ÖVP-Politikern untersuchen zu wollen, zumal wir auch das Verhalten von mit der ÖVP verbundenen Personen untersuchen wollen. Das sei nicht statthaft, das sei unzulässig. – Ich verweise darauf, dass die ÖVP in der letzten Gesetzgebungsperiode ein Verlangen mit der Aktenzahl 8/US eingebracht hat, in dem sich genau diese Formulierung wiederfindet, damals allerdings in Hinblick auf meinen Klub und auf die SPÖ. Damals war das in Ordnung, damals hat das der Geschäftsordnungsausschuss für zulässig befunden. Heute soll das Gleiche unzulässig sein. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Unfassbar! – Ruf bei der FPÖ: Hört, hört!)
Ich komme jetzt zum letzten Punkt – nicht weil es nicht noch weitere gäbe, sondern weil die Blockredezeit eine längere Ausführung hierzu verunmöglicht –: Sie schreiben, das Verlangen sei unzulässig, weil wir die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften kontrollieren wollen. Konkret geht es da um die Staatsanwaltschaft Krems und um die WKStA: Sie haben in Ihrem Verlangen in der letzten Gesetzgebungsperiode selbst formuliert: „Ebenfalls vom Untersuchungsgegenstand erfasst ist“ staatsanwaltschaftliches „Handeln“. – Also, in der letzten Gesetzgebungsperiode, als es gegen die SPÖ und gegen die FPÖ gegangen ist, war das in Ordnung. Wenn es in dieser Gesetzgebungsperiode gegen die ÖVP gehen soll, ist es nicht in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)
Mit anderen Worten: Die ÖVP wirft uns etwas vor, was sie selbst getan hat. Sie sagt, unser Verlangen sei falsch, weil wir zwei Themen verbinden, die nichts miteinander zu tun hätten. Dabei übersehen Sie, dass der Geschäftsordnungsausschuss eben in der letzten Gesetzgebungsperiode die Einsetzung des sogenannten Rot-blauer-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses für gänzlich zulässig befunden hat, obgleich damals zwei Dinge verbunden wurden, die definitiv nichts miteinander zu tun haben, nämlich die SPÖ und die FPÖ. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Herr [SPÖ]: Das ist richtig, ja!) Wir waren niemals in einer Koalition, es sei denn, Sie schauen zurück in die Achtzigerjahre und es ist Ihnen um Fred Sinowatz und Norbert Steger gegangen. (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Ich behaupte: Es ist Ihnen um etwas ganz anderes gegangen. Es ist Ihnen darum gegangen, Herbert Kickl etwas zu Fleiß zu machen. Wenn man dem Gottseibeiuns der ÖVP schaden kann, dann ist auf einmal alles erlaubt, dann ist Zulässiges unzulässig und umgekehrt. (Abg. Lausch [FPÖ]: So sind sie!) Mit anderen Worten: Es scheint in diesem Haus zwei Verfahrensordnungen zu geben, eine für die ÖVP, eine für alle anderen, und das alleine rechtfertigt unser Verlangen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Doppelstandards!)
17.38
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Hanger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der FPÖ: Lass es lieber, es bringt jetzt nichts mehr! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Achtung, Satire!)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.