RN/123

17.39

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren das Verlangen der FPÖ zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Es ist mir wichtig, zu Beginn gerade auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer zu betonen, dass parlamentarische Kontrolle sehr wichtig ist. Wir haben in unserer Bundesverfassung als Grundprinzip die Gewaltenteilung. Die Macht in einem Staat darf natürlich niemals ausschließlich bei einer Institution sein, und gegenseitige Kontrollrechte sind dann naturgemäß sehr wichtig – parlamentarische Anfragen, Dringliche Anfragen und natürlich auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse –, aber es braucht für diese Instrumente natürlich einen Rechtsrahmen. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Ihr habts immer recht!)

Diesen Rechtsrahmen, den muss man ganz einfach respektieren, ernst nehmen – und wenn es Uneinigkeiten gibt, gibt es Gott sei Dank den Verfassungsgerichtshof, der das einer entsprechenden Klärung zuführen wird.

Unsere Bestreitung stützt sich im Wesentlichen auf Art. 53 Abs. 2, in dem ganz klar normiert ist: Untersuchungsgegenstand „ist ein bestimmter abgeschlossener Vorgang [...] der Vollziehung des Bundes“. Kollege Nemeth hat es gerade irgendwie probiert: Was hat die Causa Pilnacek mit den Coronamaßnahmen zu tun? (Abg. Hafenecker [FPÖ]: ... das Innenministerium ...! – Rufe bei der FPÖ: Die ÖVP!) Da muss man schon eine sehr spektakuläre Brücke bauen – aber streiten wir nicht darüber, das lassen wir den Verfassungsgerichtshof entsprechend klären. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].)

Es ist ja auch so, dass Kollege Hafenecker das schon ein paar Mal medial kundgetan hat: Na ja, es waren ja in der Vergangenheit auch von der ÖVP gemeinsam mit einem Koalitionspartner eingesetzte Untersuchungsausschüsse sehr breit in der Formulierung. (Abg. Krainer [SPÖ]: Gemeinsam eingesetzt wurden sie nicht! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Hafenecker, ich gebe dir sogar recht. Wir hätten uns im alten Untersuchungsausschuss, den wir eingesetzt haben, tatsächlich ausschließlich auf den FPÖ-Machtmissbrauch konzentrieren sollen, weil es da unglaublich viel zu tun gegeben hat! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das is ja genau das, was ich durchaus attestiere. Die Grundidee dahinter, wieso wir dieses Verlangen bestreiten, ist (Abg. Steiner [FPÖ]: Der Hanger war zu schwach, der Hanger war zu schwach, der Hanger war zu schwach!): weil es dringend notwendig ist. Die Grundlage für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ist nun einmal der Untersuchungsgegenstand; es macht unter mehrerlei Blickwinkeln Sinn, diesen klar zu definieren. (Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].) Es ist ganz entscheidend für die Akten liefernden Stellen, genau zu wissen, was Untersuchungsgegenstand ist. Es ist für Ladungslisten ganz entscheidend. Vielleicht haben wir sogar das gemeinsame Interesse, dieses wichtige parlamentarische Kontrollinstrument endlich auf eine andere Ebene zu heben – weg von dieser parteipolitischen Inszenierung – und wirklich gemeinsam zu überlegen: Wie kann man denn Systeme weiterentwickeln? Das ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend will ich noch zwei inhaltliche Aspekte einbringen: Ja, parlamentarische Kontrolle ist wichtig. Ja, sie ist ein Minderheitsrecht, ein Viertel der Abgeordneten kann ein Verlangen einbringen. Wir ersuchen nur darum, einen ordentlichen Untersuchungsgegenstand zu formulieren. Wir haben ja auch schon gesagt: Machen Sie ganz einfach aus einem Untersuchungsgegenstand zwei und machen Sie sie dann hintereinander!, aber dieser Vorschlag wurde leider nicht aufgenommen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Sie fordern ja zwei Untersuchungsausschüsse gegen sich selbst!)

Inhaltlich möchte ich schon, insbesondere zur Causa Pilnacek, festhalten: Es gibt ja das neue Dream-Team der politischen Aufklärung in Österreich. Herr Hafenecker ist eine Person davon. Ich lade alle ein, die Einstellungsbegründung der Oberstaatsanwaltschaft betreffend das Ermittlungsverfahren gegen die leitenden Beamten zu lesen. Dazu zirkulieren ja die wildesten Verschwörungstheorien. Es lief über viele Monate ein sehr umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die leitenden Beamten, die da das Ermittlungsverfahren geführt haben – und diese Ermittlungen sind längst eingestellt. Da gibt es ein 45-seitiges Dokument, das ist im Internet abrufbar, und alle, die sich seriös damit auseinandersetzen wollen, sollen ganz einfach dieses Dokument lesen. Da lösen sich dann diese Verschwörungstheorien tatsächlich in Luft auf.

Was die Coronamaßnahmen betrifft: Auch dies Thema werden wir natürlich, wenn es der Wunsch der Freiheitlichen Partei ist, entsprechend parlamentarisch aufarbeiten, aber gestatten Sie uns schon auch, weil ich gerade Frau Belakowitsch-Jenewein anschaue (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch): Wir werden Sie natürlich auch mit Ihren Aussagen konfrontieren. Sie können sich erinnern, wie Sie gesagt haben, dass in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen nicht die Coronakranken liegen, sondern die Geimpften, die Impfschäden haben. Sie werden uns dann sicher die wissenschaftliche Evidenz auf den Tisch legen, mit der Sie das entsprechend beweisen können! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: ... Herzinfarkt ...! – Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].)

Summa summarum: Parlamentarische Kontrolle ist wichtig, wir fordern einmal mehr ordentliche Untersuchungsgegenstände ein. Es muss ein abgeschlossener Vorgang in der Vollziehung des Bundes sein. Auf unseren Vorschlag, Ihren zurückzuziehen und neu einzubringen, sind Sie nicht eingegangen, aber warten wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ab – und dann werden wir die weiteren Schritte setzen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

17.44

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle Ihre Redezeit ebenfalls auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.