RN/125
17.47
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die sozialdemokratische Fraktion prinzipiell Freund von Untersuchungsausschüssen ist und dass sie sie als sehr wesentliches (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]) parlamentarisches Kontrollinstrument sieht (Ruf bei den Grünen: Sieht!), ist, glaube ich, allgemein bekannt. Daran ändert sich nichts.
Wenn wir hier über diesen verlangten Untersuchungsgegenstand sprechen, dann muss man sich auch kurz die Historie ansehen: Vor der Wahl haben ja die Freiheitlichen versprochen, dass sie ganz sicher, wenn sie mehr als ein Viertel haben, nach der Wahl einen Untersuchungsausschuss zu den Covid-Maßnahmen einsetzen werden. Das ist auch ihr gutes Recht. Dann kam Peter Pilz mit seinem Pilnacek-Buch, in dem viele offene Fragen sind. Dann war die Diskussion innerhalb des freiheitlichen Parlamentsklubs offenbar: Was machen wir für einen Untersuchungsausschuss: Pilnacek oder Covid? Sie haben sich offenbar nicht geeinigt und haben dann versucht, beide unter ein Dach zu bekommen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Innenministerium! – Abg. Ranzmaier [FPÖ]: Na, das hat die ÖVP gemacht!) – Ja, dazu komme ich noch.
Wir haben im Koalitionsabkommen – das ist ja allgemein bekannt –, auch klar reingeschrieben, wenn eine Fraktion begründete Zweifel hat, dass dann alle Fraktionen auch bereit sind, einen Untersuchungsgegenstand zu bestreiten. Dass es begründete Zweifel gibt, sehen vier Fraktionen so – nicht nur eine, sondern vier, in Wahrheit vielleicht sogar fünf, heimlicherweise. Die Freiheitlichen sagen das aber zumindest nicht offen. Ich will mich aber jetzt gar nicht dahinter verstecken, sondern ehrlich gesagt wäre ich ja nicht konsistent, wenn ich das jetzt nicht bestreiten würde. Kollege Nemeth hat vollkommen zu Recht den Namensvetterausschuss – nämlich den Rot-blauen Machtmissbrauch-Ausschuss – erwähnt, bei dem nämlich wir beide der Meinung waren, dass der nicht verfassungsgemäß ist. Wir sind sogar gemeinsam vor den VfGH gegangen, um den zu bestreiten.
Ja, viele Teile dieses Ausschusses, den die ÖVP damals eingesetzt hat, finden sich jetzt als Konstrukt wieder, nicht nur, aber Teile davon.
Wenn ich das damals bestritten habe, wieso soll ich es jetzt nicht auch bestreiten? (Abg. Nemeth [FPÖ]: Und was ist rausgekommen?) – Was rausgekommen ist? Das ist relativ leicht: Der VfGH – (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ersparen wir uns den Weg! Das wäre effizient!) – ich kann nur sagen –, der VfGH hat gesagt, wir – also die Freiheitlichen und wir, ich weiß nicht, ob die NEOS damals dabei waren – dürfen nicht vor den VfGH ziehen. Unsere Spielwiese ist der Geschäftsordnungsausschuss, dort agieren wir jetzt auch. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].) Wissen wir, wie der VfGH entscheiden wird? – Nein, das wissen wir alle nicht. Niemand weiß das hier in diesem Raum. Die einen glauben, er wird so sagen, die anderen glauben, er wird so sagen. Ich glaube, dass, genauso wie ich geglaubt habe, dass der damalige von der ÖVP eingesetzte Ausschuss verfassungswidrig ist beziehungsweise halt die Grenzen des Untersuchungsrechts verletzt, das hier auch der Fall ist. Wissen tue ich es auch nicht, der VfGH wird das entscheiden.
Egal, was rauskommt, das gilt dann für uns alle. Es ist auch okay, wenn er entscheidet, das passt – es geht beides. Dann bedeutet das natürlich auch für die Zukunft, dass Untersuchungsausschüsse – gegen die ursprüngliche Intention, wie ich meine – sehr breit sein können. Wenn er sagt, das geht nicht, dann können Sie ehrlich gesagt noch immer untersuchen, weil dann gibt es halt zwei Untersuchungsausschüsse hintereinander. Ihr entscheidet euch dann, was zuerst kommt, das ist ja auch okay. Man hätte es ja auch pragmatisch lösen können: dass Sie das jetzt zurückziehen und neu einbringen, wir ein Schnellverfahren machen und heute bereits einem der beiden grünes Licht geben. Das wäre auch gegangen, aber jetzt haben wir uns irgendwie gemeinsam entschieden, dass wir diese Frage einmal den VfGH klären lassen. Ich finde, das ist auch okay so.
Ich gehe davon aus, dass dann entweder dieser verlangte Ausschuss kommt oder es zwei hintereinander gibt. Das liegt dann aber an den Freiheitlichen, welche das genau sind. Wenn die dann eingebracht sind, werden wir den Untersuchungsgegenstand ordentlich abarbeiten, wie wir das bei jedem Untersuchungsausschuss machen, und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Jetzt lassen wir mal den VfGH entscheiden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.52
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Elisabeth Heiß. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.