RN/127

17.55

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine saubere Politik, eine Politik, die im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher ist und nicht von anderen Interessen geleitet wird, das ist die ureigenste Forderung von NEOS. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.) Uns geht es nicht darum, Vorwürfe in den Raum zu stellen, Thesen in den Raum zu stellen, Verschwörungstheorien einmal in den Raum zu hauen, um dann zu schauen, was hängen bleibt. Uns geht es darum, echte Aufklärungsarbeit zu machen. Genau dafür wird es diesen Untersuchungsausschuss auch geben. Auch als Regierungspartner stehen wir hier für volle Aufklärung und Kontrolle.

Wir sind und bleiben Kontrollkraft. Das ist auch der Anspruch, den die Verfassung an das Parlament mit vielen Kontrollrechten stellt. Eines davon, das wohl schärfste Recht des Parlaments, das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dieses Recht nutzt die FPÖ nun völlig legitimerweise mit einem Untersuchungsgegenstand, der tatsächlich sehr breit formuliert ist, der von der Causa Pilnacek bis hin zur Covid-Politik und den Covid-Maßnahmen auf der anderen Seite geht. 

Da gibt es berechtigte Fragen. Wir haben zwei verschiedene Fragen in den Raum gestellt, die zwischendurch nicht ausreichend differenziert werden: auf der einen Seite die Frage der Zweckdienlichkeit – wie bekomme ich am besten Aufklärung, wie strukturiere ich einen Untersuchungsausschuss? –, auf der anderen Seite die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Betreffend die Frage der Zweckdienlichkeit hege ich Zweifel, das muss ich ehrlich sagen. Würde man zweckdienlich an einer Kontrolle, an einer echten Aufklärung interessiert sein, dann würden sich wohl zwei separate Untersuchungsausschüsse, die nacheinander diese Gegenstände behandeln, besser eignen. Aber das ist eben das Recht der Minderheit, das ist Ihr Recht, wie Sie diesen Untersuchungsausschuss einsetzen. (Ruf bei der FPÖ: Wir sind nicht die Minderheit! Ihr seid die Minderheit!)

Die Frage ist auf der anderen Seite: Was gibt die Verfassung her? Die Bundesverfassung bestimmt als potenziellen Untersuchungsgegenstand jedes abgeschlossene Verhalten der Verwaltung, der Organe des öffentlichen Rechts. Da gibt es eine Ausnahme, und das sind die Gerichte. Auf genau diese Ausnahme spielt der Antrag an. Die Staatsanwaltschaft, die ist umfasst, das ist auch völlig klar. Das ist auch entgegen Ihrem Vorbringen nicht bestritten, aber die Frage ist einfach: Ist es zu breit? Was ist die inhaltliche Klammer, in der mein Untersuchungsgegenstand sein muss? – Nach den Rechtsprechungen, die wir haben, nach dem Gesetzestext, kann diese Klammer eben inhaltlich, zeitlich oder personell sein. Es ist aber einfach unklar, ob das so gedeckt ist. Dazu sagen wir ganz ehrlich: Wir wissen es nicht, wir wissen nicht, wie der VfGH entscheiden wird, aber es ist gut, Klarheit zu bekommen. Es ist gut, von Vornherein zu wissen, was verfassungsrechtlich erlaubt und was gedeckt ist. Genau deshalb gehen wir auch zum VfGH.

Eines steht aber außer Zweifel für uns: dass wir in diesem Untersuchungsausschuss nur an einem interessiert sind, nämlich an voller Aufklärung, voller Kontrolle in Anbetracht des bestehenden Untersuchungsgegenstandes, weil klar ist: In Österreich darf Politik nur im Interesse der Österreicher:innen stattfinden und in keinem anderen Interesse. Dafür stehen wir NEOS seit eh und je. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.59

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.