RN/128
Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 322/A der Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (124 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir jetzt zur Abstimmung.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.