RN/137
18.21
Abgeordneter Sebastian Schwaighofer (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Und vor allem: Werte Unterzeichner dieser wichtigen Petition! Wir reden heute über die ORF-Gebühr, eine Gebühr, die man nicht freiwillig bezahlt (Abg. Koza [Grüne]: Wie alle Steuern!), sondern eine Gebühr, die man bezahlt, weil der ORF so gut ist, dass man gezwungen wird, ihn zu abonnieren.
Das allein ist ja schon eine kleine Satire, und vielen wäre es wahrscheinlich recht, wenn ich damit wieder aufhöre. Es passt aber zur österreichischen Lösungskultur, denn wenn etwas in diesem Land wirklich hervorragend ist, dann kriegt man das nicht freiwillig, dann kriegt man das vorgeschrieben.
Nennen wir es die nächsten Minuten das ORF-Paradoxon: Der ORF ist hochwertig, der ORF ist objektiv und der ORF ist vor allem für alle unverzichtbar – genau deshalb muss man ihn ja bezahlen! Mir kommt vor, das ist ein bisschen wie bei einem Fitnessvertrag in einem Fitnesscenter, bei dem man nicht kündigen darf. Denn wenn der Betreiber sagt: Du bist doch eh zu faul, den zu nutzen, aber wir helfen dir, dass zumindest dein Geld sich zu uns bewegt!, dann hat das ungefähr dieselbe Gewichtung, wie wenn ich den ORF permanent mittragen muss, obwohl ich damit eigentlich nichts zu tun habe.
Schauen wir uns doch einmal ein paar vergleichbare Zwangsbeglückungen an! Da gibt es ein paar schöne Beispiele. Das wäre zum Beispiel der Kammerzwang in Österreich: Unternehmer zahlen Beiträge an eine Kammer, deren Vertreter dann im Fernsehen, zum Beispiel im ORF, Dinge sagen, die der Unternehmer selbst am liebsten im nächsten Moment widerrufen würde. Frei nach dem Motto: Du zahlst für deine eigene Gegenmeinung – herzlichen Glückwunsch! (Abg. Götze [Grüne]: Ich zahle auch für ein Spital, auch wenn ich nicht krank bin!)
Nehmen wir ein internationales Beispiel: die iranische Staatsbürgerschaft. Einmal geboren im Iran, wirst du die nie wieder los, egal wie gerne du willst. Da sagt dir der Staat auch: Unsere Staatsbürgerschaft ist so toll, warum solltest du freiwillig darauf verzichten wollen? – Was für ein Geschenk!
Da hätten wir noch ein Beispiel: Nordkorea. Das ist das absolute Premiumbeispiel staatlicher Medienkompetenz. Dort ist das Fernsehprogramm angeblich ganz ähnlich hochwertig, objektiv und alternativlos (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne]), wobei dort wahrscheinlich die Betonung doch auf alternativlos liegt. Ausschalten kann die Gesundheit gefährden.
Aber zurück zum ORF: Wer da abschaltet, gefährdet zwar nicht seine Gesundheit – ganz im Gegenteil, wahrscheinlich würde es einigen sogar einmal relativ guttun –, aber er gefährdet etwas anderes. Wenn sich der dann auch noch alternativ zu informieren beginnt, dann – Achtung, Achtung! – gefährdet er nämlich relativ schnell die Demokratie. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.) Demokratie ist in dieser Einheitspartei: immer, wenn der Linkeste im Raum recht hat. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schallmeiner [Grüne] – ein Blatt Papier waagrecht in die Höhe haltend –: Da hab’ ich dir eine Weltkugel mitgebracht!)
Natürlich ist Österreich nicht Nordkorea. Aber wenn der ORF tatsächlich das beste Programm anbietet, dann frage ich mich: Wovor habt ihr Angst?, dann frage ich mich: Warum müssen die Menschen gezwungen werden?
Liebe NEOS, ein großartiges Produkt braucht keinen Zwang, ein großartiges Produkt braucht nur zufriedene Kunden. So schwer wäre es ja nicht!
Und ganz kurz noch: Für die Höhe der ORF-Zwangsgebühren könnte man einiges Schöneres machen. Ich erspare Ihnen jetzt die Ausführungen, ich sage nur soviel: Wenn ich die Zwangsgebühr monatlich in die Donau schmeißen und ihr beim Wegschwimmen zuschauen würde, wäre ich noch besser unterhalten als bei vielen Formaten und hätte zusätzlich noch ein bisschen Zeit an der frischen Luft verbracht. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer [ÖVP] – in Richtung FPÖ –: Da muss man wirklich lachen, weil es so witzig war!)
18.24
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Heiß. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.