RN/144

18.42

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Danke sehr, Herr Präsident! – Liebe Grüne! David, ich habe dir bei deiner Rede sehr genau zugehört: Sie war eine einzige Aneinanderreihung von Rechtfertigungen. Wenn ein simpler Antrag, egal ob es ein Gesetzesvorschlag ist, so geschrieben ist, dass ich die ganze Zeit erklären muss, wie ich es denn eigentlich wirklich meine, dann ist es einfach kein guter Antrag und sollte überarbeitet werden. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) 

Es ist aber gut, dass wir heute Klartext reden können, es geht nämlich in diesem Vorschlag nicht um die sogenannte Homoheilung. Dazu gibt es übrigens einen Allparteienkonsens, dass wir endlich diese schrecklichen Homoheilungen abschaffen, dass diese erzreaktionären Vereine und Sommercamps endlich Geschichte sind und dass junge homosexuelle Menschen, Lesben und Schwule, einfach in Ruhe gelassen und nicht umgepolt werden. Das muss endlich Geschichte sein! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Leider geht es aber in diesem Gesetzesantrag um etwas anderes. Wir sprechen ja über Jugendliche, die sich in der Pubertät befinden, einer Zeit von vielen Unsicherheiten, was die eigene Identität, die eigene Sexualität, den eigenen Körper betrifft. Als Frauensprecherin weiß ich, dass gerade Mädchen in dieser sehr sensiblen Phase besonders verletzlich sind. Sie erleben viele Selbstzweifel wegen ihres Körpers, sie leiden oft unter Essstörungen, sie ritzen sich. Das sind alles Realitäten. Wir würden dann aber niemals zu ihnen gehen und genau das bestärken, sondern wir würden natürlich Unterstützung und Hilfe anbieten.

Dieser Antrag aber verlangt, dass therapeutische Arbeit nur noch affirmativ sein darf, das heißt bestärkend. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Wo steht denn das? Wo steht das?) – Ich sage Ihnen gleich, wo das steht, und zwar in § 2 Punkt 2. Das sollte man sich vielleicht genauer anschauen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Wo es ausgeschlossen wird, dass man Transpersonen nicht behandeln darf! – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].)

Geschlechtsidentität, meine Damen und Herren, kann sich entwickeln. Man kann draufkommen, dass man lesbisch oder schwul ist oder dass man trans ist. Und in jedem Fall hat man es verdient, dass man wertschätzend behandelt wird, dass sich Menschen etwas dabei überlegt haben, dass man die beste Unterstützung von den besten Ärztinnen und Ärzten, von den besten Therapeutinnen und Therapeuten bekommt, dass den Menschen nicht schon im Vorhinein vorgegeben wird, in welchem Tunnel sie sich befinden müssen. Das haben sich junge Menschen einfach verdient!

Ja, auch diese offenbar sehr heikle Debatte hat sich verdient, dass wir sie ordentlich führen, in einem ordentlichen Rahmen, nicht polemisch, nicht ideologisch aufgeladen. (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Ich finde es einfach schade, dass es hier jedes Mal, wenn wir über das Thema sprechen, komplett eskaliert. Das ist nicht notwendig. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Steiner [FPÖ]: Es ist überhaupt nicht eskaliert! Sie sind eskaliert, aber sonst niemand! Sie, sonst niemand! – Ruf: Sie eskalieren!) – Es ist eskaliert.

Dieser Antrag der Grünen ist leider voll mit elitärer, exkludierender Sprache. Das ist vielleicht auch ein Grund, warum viele Menschen ihn nicht verstehen. Da wird von „internalisierter [...] cis-het-Normativität“ gesprochen, von „polygender“ und so weiter. Das ist problematisch, und das führt nicht dazu, dass die Debatte versachlicht wird.

Jedenfalls wollen wir das, was die Grünen in der letzten GP nicht zustande gebracht haben: Wir wollen endlich Homoheilungen abschaffen, und dazu sollten wir uns endlich bekennen und durchringen, damit im nächsten Sommer kein Umpolungssommercamp mehr stattfindet. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

18.46

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Ich habe die Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.