RN/147

Präsidium

RN/147.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Peter Haubner: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 7, 10 und 11 sowie 14 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 7:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 148 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 10:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 177 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 11:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 178 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 14:

Nachdem die 24-stündige Frist gemäß § 108 GOG-NR abgelaufen ist, wird der Gesetzentwurf gemäß dem Ausschussantrag in 124 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“


RN/147.2

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

RN/147.3

Einlauf

Präsident Peter Haubner:Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 395/A(E) bis 410/A eingebracht worden sind.


Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.55 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.