RN/45

12.13

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf zu Beginn im Namen meiner Kollegin Gmeinbauer das Kinderparlament aus Graz mit Kinderbürgermeisterin Fabienne und Kinderbürgermeister Fabian im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) 

Ich hoffe, wir geben als Erwachsenenparlament mindestens so ein gutes Bild ab wie das Kinderparlament, und es ist auch ganz wichtig, dass wir auch über ein Reizthema, wie es der ORF hier und da eines ist, sachlich diskutieren können. Ich verstehe das Anliegen dieses Volksbegehrens, und dafür, dass es Bedarf gibt, auch die Haushaltsabgabe zu diskutieren, habe ich größtes Verständnis und größten Respekt. 

Ich möchte erklären, warum es diese Haushaltsabgabe überhaupt gibt. Es gab eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, mit der die bisherige GIS-Gebühr als nicht verfassungskonform aufgehoben wurde. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir gar nichts ändern wollen, aber durch diese Entscheidung waren wir dazu gezwungen und hatten die Wahl zwischen drei Optionen. Option eins war eben die Haushaltsabgabe, Option zwei war eine Budgetfinanzierung und Option drei war gar keine Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Option drei will ja nicht einmal die FPÖ, und bei der Budgetfinanzierung würde auch Steuergeld verwendet werden, nur so nebenbei. Das ist ja auch Ihr Geld, das da über den Umweg des Bundesbudgets zum ORF gegangen wäre, also das hätte auch nicht nichts gekostet, sondern wäre nur aus einem anderen Topf gekommen. 

Wir haben uns für die Haushaltsabgabe entschieden, trotz der Bedenken, die auch wir hatten, weil das der nachhaltigere Weg ist, der auch verfassungskonform ist, das wurde auch 2024 festgestellt. Wir haben das aber schon auch mit Bedingungen verknüpft, weil wir auch wissen – und da ist die Kritik auch berechtigt –, dass man, wenn man etwas zahlen muss, auf der anderen Seite auch etwas einfordern muss. 

Wir haben daher gesagt: Wenn der ORF diese Haushaltsabgabe als langfristige Finanzierungsmethode erhält, dann ist zu Recht auch anzumahnen, dass der ORF effizient wirtschaftet, dass der ORF objektive Berichterstattung betreibt und dass der ORF seinen Bildungsauftrag erfüllt. Auf diese drei Punkte achten wir als Volkspartei, die fordern wir ein, und wenn sie nicht eingehalten werden, kritisieren wir das auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist aber, glaube ich, auch wichtig, dass wir einfordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gut funktioniert. Gerade in Zeiten von Desinformation und Fake News ist die Rolle des ORF in der Medienlandschaft eine wichtige – aber auch, wenn man bedenkt, dass auch internationale Plattformen nach Österreich drängen, die keine regionalen Angebote haben, keine Berichterstattung mit Österreichcontent. Der ORF hat daher eine Verantwortung für den demokratischen Diskurs, für die Medienlandschaft in Österreich, diese muss er wahrnehmen und die kann man auch einmahnen.

Ich fasse meine drei Punkte noch einmal zusammen: effizientes Wirtschaften, objektive Berichterstattung und Erfüllung des Bildungsauftrags. Das ist der Auftrag des ORF, das ist auch seine Verantwortung, weil die Bürgerinnen und Bürger diese Haushaltsabgabe zahlen. Und wie gesagt: Da sehen wir uns als Verbündete, das mahnen wir auch ein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)

12.17

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.