RN/47
12.20
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Wir behandeln heute ein Volksbegehren mit dem Titel „ORF-Haushaltsabgabe Nein“. Worum geht es den Initiatorinnen und Initiatoren? – Darum, dass sie keine Haushaltsabgabe bezahlen müssen, dass der ORF aus dem Budget finanziert werden soll – was übrigens auch die FPÖ möchte.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist wichtig, dass es ihn gibt. Die Finanzierung desselben muss natürlich auch transparent und gerecht sein. Transparent ist sie; bei dem Thema Gerechtigkeit gibt es natürlich auch Diskussionen. Wir haben uns damals beziehungsweise die Vorgängerregierung hat sich damals für die Haushaltsabgabe entschieden, weil sie unter allen schlechten Möglichkeiten eigentlich die beste Möglichkeit ist.
Was wäre denn die Alternative? – Die Alternative wäre eine Budgetfinanzierung. Ja, das Budget speist sich ja auch aus unser aller Steuergeld, das heißt, es ist linke Tasche, rechte Tasche, aber man spürt es nicht jeden Monat mit einem Erlagschein oder alle zwei Monate mit einem Erlagschein, wie das beim ORF auch möglich ist. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Fünf Erlagscheine an eine Firma!)
Was machen denn Unternehmen? – Unternehmen orientieren sich immer daran, wo das Geld herkommt. Wenn das Geld aus dem Budget kommen würde, würden sie sich noch mehr hin zur Politik orientieren, und wir wollen ja, dass der ORF von der Politik wegkommt (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Das wollt ihr nicht!) und weniger abhängig von der Politik ist, weniger politisiert ist. Das heißt, er soll sich hin zu den Bürgerinnen und Bürgern orientieren. Da ist die Haushaltsabgabe natürlich das Mittel der Wahl, denn die Menschen wollen auch, dass sich der ORF rechtfertigt, dass er mit ihnen in Kontakt tritt, dass er eine Basis bildet. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Also, wenn die aus dem Budget kommen ... die Profiteure der Regierung ... NGO-Förderungen!)
Jetzt ruft die FPÖ immer von der Seite rein – Sie hören das vielleicht nicht. Einer der Kritikpunkte, die von euch immer vorgebracht werden, ist Italien. In Italien wäre ja die Haushaltsabgabe viel geringer, man zahlt nämlich 90 Euro im Jahr, was ungefähr die Hälfte der Summe ist, die in Österreich zu bezahlen ist. (Ruf bei der FPÖ: Pro Kopf!) Jetzt ist es so, dass sich die Einnahmen aus der italienischen Haushaltsabgabe auf 2 Milliarden Euro pro Jahr belaufen – 2 Milliarden Euro pro Jahr! Der ORF würde jubeln, wenn er dieses Geld hätte. Also: Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil.
Was ich den Initiatoren gerne mitgebe: Danke für dieses Volksbegehren, für die Möglichkeit, über den ORF zu sprechen, auch die Relevanz des ORF zu betonen. Ich möchte aber auch sagen: Die Argumentation ist ja, Sie würden den ORF nicht nutzen; man soll nur dann bezahlen, wenn man ihn nutzt. Ganz ehrlich, jeder von uns nutzt den ORF und sei es, dass er über die Bande benutzt wird, beispielsweise beim Verkehrsfunk – ich höre ihn vielleicht nicht, aber das Nachbarauto hört ihn und reagiert entsprechend. Das Gleiche gilt für die Nachrichten. Ich höre die Nachrichten vielleicht nicht, aber Kolleginnen und Kollegen hören sie und informieren mich dann im Büro. Das heißt, jeder von uns nutzt auf irgendeine Art und Weise die Angebote des ORF. Zu behaupten, man würde ihn nicht benutzen, stimmt einfach nicht. Deshalb haben wir auch die Initiatoren angehört und bedanken uns für dieses Volksbegehren. Aber den ORF wird es weiterhin geben – und wir brauchen ihn auch.
Ganz ehrlich, gerade immer dann, wenn die FPÖ gegen etwas wettert, ist besonderer Alarm angesagt. Das bedeutet, dass sie einfach den Weg für Ihr FPÖ-TV freimachen wollen (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ), weil Sie das als Bildungseinrichtung empfinden. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Wie heißt das? FPÖ-TV? – Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.24
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sigrid Maurer. Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.