RN/55
12.49
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ja, meine Damen und Herren, wir debattieren gerade das Volksbegehren „Glyphosat verbieten!“. 120 000 Bürgerinnen und Bürger haben dieses Volksbegehren unterstützt. Das zeigt, dass dieses Thema bewegt. Das zeigt aber auch, dass wir uns als Parlament dieser Verantwortung stellen: der Verantwortung für die Gesundheit, der Verantwortung für Klimaschutz, aber auch der Verantwortung für die bäuerliche Landwirtschaft.
Meine Damen und Herren, Pflanzenschutz ist kein Selbstzweck. Pflanzenschutz ist die Grundlage für günstige, für leistbare Lebensmittel in Österreich. Pflanzenschutz ist aber auch die Grundlage für regionale Lebensmittel. Und Pflanzenschutz ist auch die Grundlage, dass wir die Österreicherinnen und Österreicher mit ausreichend österreichischen Lebensmitteln versorgen können, denn das ist auch keine Selbstverständlichkeit. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir haben globale Verwerfungen, wir haben Kriege, und wir haben gesehen, wie wichtig da die Versorgungssicherheit durch Lebensmittel in Österreich ist.
Ja, wir feiern unsere Bäuerinnen und Bauern immer ab, das ist auch gut so, sie erbringen große Leistungen, aber auf der anderen Seite versuchen wir mit solchen Anträgen, ihnen das Werkzeug wegzunehmen, das Werkzeug, um ihre Äcker, ihre Felder, ihre Flächen im Weinbau zu bestellen. Meine Damen und Herren, das wäre das Gleiche, als würden wir gemeinsam applaudieren, wenn die Feuerwehr ein Haus löscht, und wir, der Gesetzgeber, würden dann den Schlauch verbieten, dass sie kein Hilfsmittel mehr zum Löschen haben. Das kann es nicht sein.
Gerade wir in Österreich haben eines der strengsten Pflanzenschutzgesetze in der Europäischen Union. Die Sikkation, meine Damen und Herren, das direkte Besprühen der Kulturpflanze, ist in Österreich verboten. Auch die Anwendung von Glyphosat im öffentlichen Raum, in Parkanlagen, auf Spielplätzen und Ähnlichem, ist verboten. Die Glyphosatanwendung im privaten Bereich, im Hausgarten, in Kleingärten, ist auch österreichweit verboten.
Wer darf nun Glyphosat anwenden? – Wenn jemand einen Sachkundenachweis hat – das bedeutet, dass er diesbezüglich eine Schulung, eine Prüfung macht und sich immer wieder, also laufend weiterbilden muss –, darf er Glyphosat kaufen, dann darf er Glyphosat lagern und auch anwenden.
Ja, Glyphosat ist kein Allheilmittel, das sage ich Ihnen auch, meine Damen und Herren, aber es ist ein wichtiges Werkzeug für unsere Bäuerinnen und Bauern. Warum? – Würde dieses Glyphosat verboten werden, würde das bedeuten, dass wieder mehr gepflügt wird. Jeder weiß, mehr Pflügen bedeutet, den CO2-Verbrauch zu steigern – klimaschädlich. Bodenschutz, Erosionsschutz wird dann zum Thema.
Ich möchte auch auf die Wettbewerbsfähigkeit hinweisen, auf diese müssen wir nämlich im Sinne unserer Bäuerinnen und Bauern auch schauen. Das hat sich voriges Jahr auch am Beispiel des Bierrettichs gezeigt: Dieser wurde in Österreich, das kann man sagen, ausgerottet. Warum? – Weil ein Pflanzenschutzmittel verboten worden ist, und der Radi, wie wir alle sagen, kann in Österreich nicht mehr produziert werden. Er wird aber gegessen. Und damit komme ich zum Kollegen Schmiedlechner: Genau dann haben wir das Problem, dass dieser Radi aus anderen Ländern hereinkommt. Wir wissen nicht, was rauskommt, Hauptsache: aus den Augen, aus dem Sinn! – Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein.
Vielleicht noch einmal dazu, weil es im Volksbegehren steht: Ja, in Luxemburg wurde es 2021 im Parlament verboten, aber 2023 hat es der luxemburgische Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben, und zwar mit der Begründung, dass das nicht unter die nationale Zuständigkeit fällt, sondern europaweit geregelt wird.
Meine Damen und Herren, wir sehen: Glyphosat ist ein wichtiges Werkzeug. Unseren Bäuerinnen und Bauern, ja, denen vertraue ich, die tragen da große Verantwortung. Ich bin auch bei Ihnen, wenn wir sagen, es muss klare und strenge Regeln geben, aber ein Totalverbot nur ätiologischerweise gibt es mit uns nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
12.53
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.