RN/59
13.02
Abgeordneter Manuel Pfeifer (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Volksbegehren sind ein bedeutendes Instrument der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgern, aktiv an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Dafür möchte ich den Initiatoren und den Unterstützern des Volksbegehrens recht herzlich danken. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gilt, bald eine Entscheidung zu treffen, die den Schutz der Umwelt und der Gesundheit mit den Bedürfnissen der Landwirtschaft in Einklang bringt. Die EU hat die Zulassung von Glyphosat bis 2033 verlängert. Ein nationales Verbot von Glyphosat würde einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für unsere österreichischen Landwirte innerhalb der Europäischen Union bedeuten. Es wäre daher rechtlich schwer haltbar, siehe das Beispiel Luxemburg. In Österreich ist der Einsatz von Glyphosat ohnehin bereits stark eingeschränkt. Ein Verbot besteht für die Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist; auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder besonders gefährdeten Personengruppen genutzt werden – dazu zählen unter anderem Sport- und Freizeitplätze, Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Friedhöfe –; im Haus- und Kleingartenbereich sowie für nicht berufliche Anwender generell. Darüber hinaus verzichten die ÖBB seit 2022 vollständig auf den Einsatz von Glyphosat.
Daraus ergibt sich: Der Einsatz von Glyphosat ist in Österreich bereits heute streng limitiert. Wir sprechen uns daher klar gegen einen österreichischen Alleingang aus. (Zwischenruf des Abg. Lindinger [ÖVP].) Unser Ziel ist es, unsere Landwirte nicht weiter zu belasten. –Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Albert Royer. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.