RN/67

13.22

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf namens meines Kollegen Laurenz Pöttinger ganz besonders die Junge ÖVP aus dem Bezirk Grieskirchen begrüßen. – Herzlich willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Eingangs darf ich mich ebenfalls bei den Unterstützerinnen und Unterstützern des Volksbegehrens „Kein Nato-Beitritt“ bedanken. Ich verstehe das als aktiven Beitrag zur geistigen Landesverteidigung, wenn man sich mit der Sicherheit Österreichs auseinandersetzt. Konkret geht es um die Forderung, ein Verfassungsgesetz zu beschließen, das Österreich den Beitritt zur Nato untersagt. Leider konnte der Proponent des Volksbegehrens beim öffentlichen Hearing im Ausschuss nicht dabei sein, sonst hätte er dort gehört, dass es, abgesehen davon, dass ein solcher Beitritt gar nicht zur Debatte steht, auch aus rechtlicher Sicht nicht notwendig ist, weil das Neutralitätsgesetz bereits ein Verfassungsgesetz ist, das nur mit Zweidrittelmehrheit abgeändert werden kann. Und das Neutralitätsgesetz untersagt uns schon seit 1955 den Beitritt zu einem Militärbündnis wie zum Beispiel zur Nato, aber auch die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf unserem Gebiet. 

Zweck der Neutralität war aber immer schon die Behauptung der Unabhängigkeit und die Unverletzlichkeit des Staatsgebietes Österreichs, und diese Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit hat sich Österreich auch verpflichtet, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen. Das Neutralitätsgesetz ist eben ein Verfassungsgesetz und kein völkerrechtlicher Vertrag, das ist ein wesentlicher Unterschied. Es ist eine einseitige Erklärung per Verfassungsgesetz und eben kein völkerrechtlicher Vertrag. Damit braucht uns niemand zu erklären, auch aus Russland nicht, wie Österreich im Rahmen seiner Souveränität diese Neutralität interpretiert, ausübt und lebt. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Neutralitätsgesetz, meine Damen und Herren, ist am 26. Oktober 1955 beschlossen worden, am 14. Dezember 1955 ist Österreich bereits der UNO beigetreten, 1995 dann der Europäischen Union. Damals Artikel 23f, jetzt Artikel 23j des Bundes-Verfassungsgesetzes legt genau fest, dass sich Österreich im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union aktiv beteiligt und aktiv daran teilnimmt. Und warum, meine Damen und Herren? – Weil die Sicherheit Europas auch die Sicherheit Österreichs bedeutet und mehr Zusammenarbeit, mehr Solidarität – auch mit Opfern, die überfallen werden –, mehr Kooperation notwendig ist und weniger Konfrontation, meine Damen und Herren. 

Wenn uns das Neutralitätsgesetz verpflichtet, uns auch mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, dann bedeutet das auch, dass wir mit dem österreichischen Bundesheer auf dem richtigen Weg sind, wenn wir Fähigkeitslücken schließen – und diese Fähigkeitslücken müssen wir auch schließen, in der Luft bei der Raketen- oder Drohnenabwehr, am Boden mit der Modernisierung der Kampfpanzer Leopard, der Schützenpanzer Ulan oder der Neubeschaffung von Pandur Evo oder auch im Cyberraum bis hin zum Weltraum mit Satelliten, die uns bei der Aufklärung selbstständiger und unabhängiger machen. Die Mission vorwärts unserer Bundesministerin Klaudia Tanner ist tatsächlich zu einer Mission aufwärts geworden, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist wichtig, weil diese Verteidigungsfähigkeit auch glaubhaft sein muss. Meine Damen und Herren, das ist keine Kriegstreiberei, denn was ist das, wenn Sie Ihr Auto versperren und mit einer Alarmanlage versehen? – Dann ist das auch nicht die Einladung, dass das Auto gestohlen wird. Das Gegenteil ist der Fall: Wäre die Türe offen, würde der Schlüssel stecken und die Geldbörse offen sichtbar am Beifahrersitz liegen, dann wäre das eine Einladung, das Auto zu stehlen oder einzubrechen. Aber verteidigungsfähig zu sein und sich zu schützen, ist sicherlich keine Kriegstreiberei, meine Damen und Herren. 

Eines sei auch noch gerade angesichts der Wirtschaftslage gesagt: Von diesen Beschaffungen profitiert auch die österreichische Wirtschaft zu 60 Prozent und bei Investitionen in bauliche Anlagen, bei Baumaßnahmen sogar zu 99 Prozent. Damit bleibt ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung in Österreich, meine Damen und Herren. 

Eines muss uns aber auch noch zu denken geben: Ohne Sicherheit wird es nicht die Freiheit geben, die unser Österreich zu einer lebenswerten Republik macht und gemacht hat. Das zu verteidigen, meine Damen und Herren, ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS].)

13.26

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.