RN/84

14.42

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Frau Präsident, für das erteilte Wort! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, es ist schon richtig: Wut, Trauer, Entsetzen zeichnen nach wie vor das Bild quer durch Österreich nach dem Anschlag, nach diesem entsetzlichen Verbrechen in Graz. Aber, auch wenn ich damit vielleicht den einen oder anderen, insbesondere hier auf der Regierungsbank, verärgern werde: Ich halte es gerade aufgrund dieses entsetzlichen Verbrechens in Graz insbesondere gegenüber den Opfern als aktuellste, aber auch schändlichste Form der Showpolitik, dieses Willkürgesetz, dieses Schikanegesetz namens Novelle des Waffenrechts in Österreich noch dazu als großen Wurf zu verkaufen, werte Kolleginnen und Kollegen!

Denn: In Wahrheit – und genau diese hat die Bevölkerung verdient – wird hier nichts anderes getan, als einen Generalverdacht gegenüber legalen Waffenbesitzern in Österreich auszurollen, im Wissen, dass es bei der schändlichen Tat in Graz einen vorsätzlichen Straftäter gegeben hat, der über Monate hinweg diese Straftat geplant hat und – jetzt kommt es (Abg. Kucher [SPÖ]: Mit einer legalen Waffe!) – mit einer legalen Waffe diese Tat verüben konnte, weil es einen fehlenden Informationsaustausch zwischen staatlichen Behörden gegeben hat, den man niemandem in der Bevölkerung erklären kann. Ein Wahnsinn! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat im Zuge der Stellung, der Musterung ein psychologisches Begutachtungsverfahren eingeleitet, durchgeführt, und dieser Filter hatte angeschlagen: Dieser Straftäter aus Graz hätte niemals zu einer Waffe kommen dürfen. Nur: Diese Information ist nicht zum Bundesministerium für Inneres, zur Waffenrechtsbehörde, durchgedrungen, weil das BMLV das nicht dem BMI sagen durfte. Das ist der Kern des Problems, das man schlussendlich, wenn man schon nicht nur zugibt, sondern sogar unterstreicht, hier eine Anlassgesetzgebung zu machen, hätte lösen müssen. (Abg. Erasim [SPÖ]: Das ändert ja nichts! Unglaublich!)

Frau Kollegin, Sie reden schon den ganzen Tag dazwischen, insbesondere bei dieser hochsensiblen Materie. Sie haben keinen Plan von diesem Thema. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen sollten Sie sich tatsächlich zurücknehmen oder sich auch zu Wort melden und hier Ihr Wissen der Bevölkerung offenbaren. (Abg. Erasim [SPÖ]: Das werde ich auch machen!) Was halten Sie davon? Das wäre einmal ein interessanter Zugang seitens der SPÖ. 

Und jetzt insbesondere in Richtung ÖVP: Weil wir im Ausschuss tatsächlich zweimal die Chance hatten, zu diesem Willkürgesetz zu reden, sei der Bevölkerung eines mitgegeben, als wesentliches Beispiel auch dir gegenüber, Herr Gödl (Abg. Gödl [ÖVP]: Das ist peinlich! Peinlich!), der du an sich Besseres verdient hättest, als diesen Wahnsinn hier auch noch inhaltlich verteidigen zu müssen.

Ich habe im Ausschuss nachgefragt: Wie kommt man auf dieses angehobene Alterslimit von 25 Jahren für Faustfeuerwaffen? Mir hat das weder der Herr Bundesminister beantwortet, noch hat es mir der Herr Staatssekretär beantwortet, auch die hohe Fachbeamtenschaft hat das nicht beantwortet. Ich habe mir schon gedacht und habe auch gefragt: Wurde dieses Alter gewürfelt? Wie kommt man dazu? – Und schlussendlich, am Ende der Diskussion, kommt der Sicherheitssprecher der SPÖ stellvertretend für die Regierungsfraktionen aus der Deckung – werte Damen und Herren hier im Hohen Haus und zu Hause, halten Sie sich fest, welche Begründung er angeführt hat – und sagt tatsächlich: Es gäbe wissenschaftliche Studien, die belegen, dass das menschliche Gehirn erst im Alter von 25 Jahren derart vollständig ausgebildet sei, dass man diese notwendige Entscheidung bei der Handhabung einer Waffe treffen könne. – Bumm! (Abg. Shetty [NEOS]: Damit hat er absolut recht!)

Jetzt muss ich aber eines festhalten: Wir in unserem Rechtssystem lassen unsere Jugendlichen ab 16 wählen, unter 18 geben wir ihnen einen Führerschein in die Hand, welcher sie berechtigt, unter Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu lenken, das, wie wir alle wissen, im Extremfall auch als Waffe eingesetzt werden könnte. Unsere Rekruten gehen mit 18 zum Bundesheer, müssen den Dienst an der Waffe für die Republik Österreich leisten. Unsere angehenden Polizisten werden mit rund 20 Jahren aus der Polizeischule ausgemustert (Zwischenruf der Abg. Erasim [SPÖ]) und versehen dann ab 20 tagtäglich den Dienst im Sinne unserer Sicherheit. – Und dann kommt die Regierung daher und sagt, sie haben alle kein Hirn, weil sie noch nicht 25 Jahre alt sind. Wie geht es euch denn überhaupt? 

Darüber hinaus sieht das gleiche Gesetz, das angeblich so schlüssig ist, sogar noch vor - - (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, kein Wunder, dass Kollege Gödl jetzt schon im Kreis gegangen ist, weil er das nicht erträgt, was er da selbst fabriziert hat. (Abg. Gödl [ÖVP]: Du bist so peinlich! Es ist zum Fremdschämen! So etwas Respektloses! Unglaublich!)

Ich sage es noch einmal: Ihr habt gesagt, mit 25 Jahren hat man erst das Hirn, um eine Waffe zu führen, und dann lasst ihr alle mit Langwaffen ab 21 hantieren. Das steht auch in diesem Gesetz, was ja auch sehr schlüssig ist. Wie ihr das der Bevölkerung erklärt, weiß ich nicht. 

Das Gleiche gilt für die Aufwertung und die Neuerungen in Bezug auf den psychologischen Test. (Zwischenruf der Abg. Erasim [SPÖ].) – Und schon wieder ein unqualifizierter Zwischenruf aus der SPÖ-Fanabteilung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kucher [SPÖ]: Weil du so peinlich bist!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Aufwertung der psychologischen Begutachtung: Ich verstehe schon die ÖVP, insbesondere den Innenminister, dass er das jetzt als Neuerung in einem Gesetz verkaufen musste. Wieso verstehe ich das? – Weil der Herr Innenminister laut geltendem Recht über all die Jahre hinweg – nämlich die letzten Jahre seiner Amtsperiode – das Recht gehabt hätte, eine Verordnung zu erlassen, in der er die neuesten Möglichkeiten und Technologien im Bereich der psychologischen Begutachtung beim Waffenrecht hätte einfließen lassen können. Das hätte er selbstständig und alleine verordnen können. Er hat es halt nicht getan, weil es anscheinend eh gepasst hat. Jetzt kommt das sehr gut und passt ins Bild, wenn gesagt wird: Wir müssen das jetzt im Waffengesetz mittels Gesetzesnovelle ändern. Deswegen wird das auch von allen meinen Vorrednern so hervorgehoben: Wir haben diese Novelle gebraucht, um neue psychologische Begutachtungen zu bekommen. – Ist nicht richtig, schaut euch das geltende Recht an, schaut euch die Erläuterungen zum geltenden Recht an, und ihr werdet sehen: All diese Möglichkeiten waren bereits in der bestehenden Handhabe des Innenministers, und er hat sie – vermutlich, ich gehe davon aus, sachlich begründet – nicht genutzt. 

Zu guter Letzt, werte Damen und Herren: Dieses Bürokratiemonster, das hier geschaffen wurde, wird – und das ist heute schon angeführt worden – dazu führen, dass unsere Polizisten im Kampf gegen die tatsächlich vorhandene Kriminalität von den Straßen abgezogen werden, um in den Wohnzimmern und Häusern von unseren rechtstreuen Bürgern Nachschau zu halten, aufgrund dessen, dass in Zukunft auch für Langwaffen eine Waffenbesitzkarte vorgeschrieben ist. (Abg. Erasim [SPÖ]: Das ist brandgefährlich und absolut unwahr, was Sie da sagen!) In Wahrheit kann man euch nicht mehr helfen, denn der illegale Waffenhandel wäre zu bekämpfen, und da rührt ihr euch keinen Millimeter. Entsetzlich! (Beifall bei der FPÖ.) 

14.49

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Klubvorsitzende Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.