RN/105
16.23
Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenden wir uns nach dieser sehr verhaltensoriginellen Diskussion wieder dem Waffengesetz zu. Ich darf zu Beginn meiner Ausführungen einen Abänderungsantrag einbringen.
RN/105.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten (205 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 und das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 (SchKG) wird nach Z 4 folgende Z 4a eingefügt:
„4a. § 5 lautet samt Überschrift:
‚Übergangsregelung
§ 5. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß § 1 gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachenden Zeitpunkt gemäß § 1 zu kennzeichnen.‘“
2. In Art. 2 (SchKG) wird in Z 5 (§ 9 Abs. 3) die Wendung „§ 1 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1“ durch die Wendung „§ 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1 sowie § 5 samt Überschrift“ ersetzt.
Ich darf alle sehr herzlich begrüßen und ganz besonders dort oben die Mittelschule Obdach aus der Steiermark. – Schön, dass ihr hier seid! (Allgemeiner Beifall.)
Ja, Graz hat uns alle erschüttert und die Wunden werden wohl niemals ganz verheilen. Solche Taten dürfen einfach nicht hingenommen werden. Wir haben gehandelt – schnell, konsequent und verantwortungsvoll. Heute legen wir die größte Reform des Waffengesetzes seit 30 Jahren vor. Ein klares Signal, denn die Sicherheit der Menschen in Österreich hat oberste Priorität.
Was bringen wir mit dieser Novelle auf den Weg? – Wir heben das Mindestalter für Waffenbesitz an, damit unreife Entscheidungen nicht zu lebensgefährlichen Folgen werden. Waffen sind kein Spielzeug. Wir verschärfen die psychologischen Kontrollen. Verlässlichkeit ist keine Formalität, sie wird regelmäßig und gründlich überprüft. Nur wer wirklich zuverlässig ist, darf eine Waffe besitzen. Wir verlängern die Wartezeit beim Waffenkauf, weil niemand aus einem spontanen Impuls heraus zur Waffe greifen darf. Wir verbessern die Zusammenarbeit der Behörden, damit Informationen nicht in Schubladen verstauben. Sicherheit erlaubt keinen Kompromiss, sie ist unsere Pflicht. Wir ziehen auch Waffenteile und bisherige Grauzonen ins Gesetz mit ein. Damit schließen wir Schlupflöcher und erschweren den illegalen Handel.
Meine Damen und Herren! Ich sage ganz klar: Wer gegen diese Gesetzesvorlage stimmt, sagt nein zu mehr Sicherheit, denn Schusswaffen treffen auch oft im eigenen Zuhause. Jeder Femizid ist ein Mahnmal, deshalb verschärfen wir dieses Gesetz auch zum Schutz der Frauen, und um potenzielle Täter zu entwaffnen. Wir wissen sehr genau, dass wir damit nicht alles verhindern können, aber wir können das Risiko verringern.
Mein Dank gilt Innenminister Karner und allen, die über den Sommer mit sehr großem Einsatz an dieser Novelle gearbeitet haben. In nur zwölf Tagen wurden mehr als 460 Stellungnahmen bearbeitet, das ist Teamwork auf höchstem Niveau. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Erasim [SPÖ].)
Damit ist es auch möglich, die Interessen derjenigen, die schon seit jeher verantwortungsvoll mit Waffen umgehen – Jäger, Sportschützen, Schützenkompanien –, zu berücksichtigen. So können die Tiroler Schützen ihre Traditionen bewahren und auch weiterhin wertvolle Jugendarbeit leisten. Aus eigener Erfahrung weiß ich, mit wie viel Herzblut und Engagement sie dieses Brauchtum leben und für die Gemeinschaft einstehen. Diese Gesetzesvorlage schließt niemanden aus, der verantwortungsvoll handelt, aber sie zieht eine klare Grenze, und auch Tradition braucht Verantwortung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen heute ein Zeichen, denn jeder Mensch in Österreich hat ein Recht, in Sicherheit zu leben: in der Schule, am Arbeitsplatz und auch auf den Straßen. Ich frage in Richtung Opposition auf der rechten Seite: Was ist verantwortungsvoller, meine Damen und Herren: Menschen zu schützen oder Schlagzeilen zu produzieren und Ängste zu schüren? Sie reden von Showpolitik, und ich sage Ihnen eines: Wir machen Politik, Sie machen die Show. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Stefan [FPÖ]: Schlechte Politik, leider!)
Dieses Gesetz schützt Menschen, dieses Gesetz kann Straftaten verhindern. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz. – Ich bitte Sie alle: Stimmen wir gemeinsam für mehr Sicherheit und Verantwortung! (Beifall bei der ÖVP.)
16.29
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/105.2
Pyrotechnikgesetz 2010 und Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (AA-26)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt, er steht daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet und schon am Rednerpult ist Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.