RN/122
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (186 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus von kritischen Einrichtungen (Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG) erlassen und das Tilgungsgesetz 1972 geändert wird (207 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schilchegger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/123
18.02
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Beschlussvorlage beantragen die Regierungsfraktionen die Erlassung eines Gesetzes zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus von kritischen Einrichtungen – mit dem Ziel einer verbesserten Widerstandsfähigkeit von für die Gesellschaft wichtigen Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie, Eisenbahnen und so weiter.
Und wie wollen Sie das angehen? Will nun das Innenministerium auf die betroffenen Unternehmen, Anlagenbetreiber zugehen? Erarbeiten, empfehlen Sie bewährte Sicherheitskonzepte in Abstimmung mit Polizei, Bundesheer, den Sicherheitsorganen im Wege der Kooperation? Das wäre ein verantwortungsvoller Zugang, aber genau das tun Sie nicht. Ihre Vorlage zeigt vielmehr beispielhaft, wie diese Bundesregierung nicht etwa das Land durch die und aus der Krise führt, sondern die Krise durch das Land, denn Sie kooperieren nicht in Sicherheitsfragen mit betroffenen Unternehmen, sondern Sie verpflichten alle betroffenen Unternehmen, selbst Risikoanalysen für ihre Betriebe auszuarbeiten und diese dem Innenminister mitzuteilen – und tun sie das nicht, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 50 000 Euro angedroht. Und wenn Ihnen als Unternehmer, Geschäftsführer oder verantwortlicher Beauftragter nach dieser Beschlussvorlage bauliche Maßnahmen in Umsetzung eines Resilienzniveaus vorgeschrieben werden und Sie dann diesen Pflichten nicht rechtzeitig nachkommen, bezahlen Sie sogar eine Verwaltungsstrafe von bis zu einer halben Million Euro. Eine Strafe in der Höhe einer halben Million Euro für eine reine Ordnungswidrigkeit, das ist bemerkenswert.
Das waren nur zwei kleine Beispiele für zahlreiche neue Zumutungen und Verpflichtungen, denen betroffene Unternehmen künftig nachzukommen haben. Dieses Gesetz ist in Wahrheit ein Paradebeispiel für den wirklich verantwortungslosen Zugang Ihrer Politik, denn Sie ändern mit dieser Beschlussvorlage die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung, Sie bedrohen Unternehmer mit drakonischen Verwaltungsstrafen – Beispiele habe ich genannt –, Sie geben dem Innenminister neue Befugnisse, und zwar in die Betriebe betroffener Unternehmen einzumarschieren, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und Einsicht in vertrauliche Geschäftsunterlagen zu nehmen.
Etwas anderes – und das ist so bemerkenswert – fällt Ihnen ja gar nicht mehr ein. Vernünftige Formen einer Rechtssetzung, die auch in Übereinstimmung mit dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot stehen würden, kennen Sie ja gar nicht mehr. Und welche Unternehmen werden betroffen sein? Auch das wissen Sie selbst noch nicht so genau, das soll dann der Herr Innenminister zu einem späteren Zeitpunkt bestimmen.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und den Grünen, was tun Sie? Sie sollten Unternehmen das Leben erleichtern, Sie sollten deregulieren, Bürokratie abbauen. Mit diesem neuen Gesetz tun Sie genau das Gegenteil, Sie regulieren, bauen eine neue staatliche Bürokratie auf. Sie sollten die Teuerung bekämpfen. Sie tun mit diesem Gesetz das genaue Gegenteil, Sie befeuern die Teuerung, denn das Gesetz kostet die betroffenen Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge pro Jahr mindestens zweieinhalb Millionen Euro. Wie viel genau es sein wird, wissen Sie selbst nicht, das hat auch die Diskussion im Ausschuss gezeigt. Klar ist aber, dass natürlich alle Unternehmen diese Zusatzkosten in ihren Produktpreisen einkalkulieren müssen. Das Leben wird also noch teurer.
Sie erhöhen natürlich auch die Staatsschulden weiter. An Kosten für den Staat – Sie wissen auch das nicht so genau – rechnen Sie mit zumindest 2 Millionen Euro an zusätzlichem Personalaufwand, zusätzlich 5 Millionen Euro für IKT-Infrastruktur, also 7 Millionen Euro Steuergeld jährlich. Um dieses Geld könnte zum Beispiel ein Staatssekretär 50 Dienstwägen, Modell Audi A8, mit Steuergeld kaufen, und Herr Vizekanzler Babler könnte beispielsweise 1 200 Mal ein Medientraining auf Kosten des Steuerzahlers absolvieren, und das aber nicht nur einmal, sondern jedes Jahr. Das sind wie gesagt lediglich die Kosten, die das Bundesbudget weiter belasten werden.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Paradebeispiel für standortschädigende Politik – wieder einmal alles zulasten der österreichischen Wirtschaft, zulasten des österreichischen Steuerzahlers, der das alles doppelt bezahlen wird, einmal eben mit Steuergeld und ein weiteres Mal an der Supermarktkasse, wenn die erhöhten Produktpreise dann zu bezahlen sind. Und wer ist wieder mit dabei? – Die Grünen als Teil der gesamten Einheitspartei.
Alle diese vier Parteien in diesem Haus unterstützen also dieses teure Überwachungs- und Bestrafungspaket für die österreichische Wirtschaft. Allein eine Partei tut das nicht, und diese Partei trägt die Freiheit in ihrem Namen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.06
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/124
18.07
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gefährliche Drohnen über dem Flughafen Kopenhagen: der bislang schwerwiegendste Angriff auf die kritische Infrastruktur Dänemarks, sagt die dänische Ministerpräsidentin. In Österreich Cyberangriffe auf das Außenministerium, auf das Verteidigungsministerium, auf das Innenministerium, Spionageangriffe auf viele österreichische Top-Unternehmen – das sind nur ein paar wenige Beispiele, warum wir die kritische Infrastruktur Österreichs schützen müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Genau das machen wir mit dem Gesetz, das wir hier beschließen wollen. Wir beschließen heute ein Gesetz, um die Widerstandsfähigkeit unserer kritischen Infrastruktur deutlich zu erhöhen. Da geht es um das Funktionieren des Staates, da geht es um das Funktionieren der Wirtschaft, da geht es um das Funktionieren der Gesellschaft. Es geht um den Strom, den wir täglich brauchen, es geht um den öffentlichen Verkehr, es geht um den Individualverkehr. Es geht um das Bankwesen, wo wir täglich Geld überweisen, wo wir Geld von Bankomaten abheben wollen. Es geht um den Betrieb der Krankenhäuser, es geht um die Intensivstationen, die am Leben erhalten werden müssen, die Menschenleben retten können. Es geht um die digitale Infrastruktur, es geht um den Betrieb der Handys und der Computer, und es geht vor allem um die Produktion und den Vertrieb von Lebensmitteln, die wir für unsere Ernährung brauchen.
Unser Stromsystem ist mit über 30 Ländern verbunden, Banken agieren weltweit, Lieferketten überschreiten seit Langem nationale Grenzen. Meine Damen und Herren, Sicherheit beginnt und endet nicht an österreichischen Grenzen. Sie muss europäisch und noch weit größer darüber hinaus gedacht werden. Daher setzen wir heute auch eine europäische Richtlinie um, denn es geht darum, die gesamte kritische Infrastruktur in ganz Europa zu sichern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sie ist bedroht, wie gesagt, und die Schlagzeilen zeigen es täglich, nicht nur der Drohnenangriff in Kopenhagen: Die französische Bahn meldet zum Beispiel einen massiven Angriff auf das französische Schnellzugnetz. Glasfaserkabel in der Ostsee sind beschädigt. Es gibt Angriffe gegen Ministerien und Politiker. Brandsätze werden per Luftfracht versendet, um logistische Infrastruktur in westlichen Staaten zu schädigen. All das lesen wir in den Tageszeitungen, das passiert täglich. Diese Gefahren sind real, diese Dinge finden täglich statt, und davon sind eben nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch viele private Unternehmungen betroffen. Daher machen wir das.
Von dieser kritischen Infrastruktur sind 400 bis 600 österreichische Unternehmen im Besonderen betroffen. Diese Unternehmen werden nicht nur verpflichtet, wie mein Vorredner gesagt hat, sondern sie wünschen sich das. Sie wünschen sich den Schutz der DSN, sie wünschen sich die Unterstützung bei der Abwehr von Spionageangriffen und sie entwickeln gemeinsam mit den Sicherheitsbehördeneine Sicherheitsstrategie, damit sie alle besser auf kriminelle Angriffe und vor allem auch auf Angriffe fremder Staaten vorbereitet sind, meine Damen und Herren.
Es gibt nur eine Partei in diesem Land, die sich darüber aufregt, dass wir die kritische Infrastruktur stärken und dass wir alle Menschen in diesem Land vor Angriffen fremder Staaten schützen wollen: Das ist die FPÖ. Nur eine Partei! Und: Was kann da dahinterstecken? – Vielleicht ein Freundschaftsvertrag, den Sie mit Russland haben, vielleicht ein Freundschaftsvertrag, den Sie auch noch mit China schließen wollen? Anders ist es nicht zu verstehen.
Die konstruktiven Kräfte in Österreich arbeiten lieber an der Sicherheit Österreichs, als dass sie einfach dagegen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.11
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Kolm. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/125
18.11
Zu den Kernaufgaben des Staates gehört die Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen, damit die Unternehmen mit ihren Mitarbeitern in Frieden und Freiheit wertschöpfend tätig sein können. Sicherheit muss verhältnismäßig und wirtschaftstauglich bleiben – so weit, so gut. Aber das, was wir hier haben, ist nach der Chatkontrolle über jedermann ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Dieses Gesetz verwechselt unternehmerische Freiheit – Kollege Gerstl hat gesagt, wahrscheinlich sind 600 Unternehmen plus hier in Österreich davon betroffen – mit Überwachung und will Sicherheit durch noch mehr Bürokratie, durch ein noch größeres EU-Bürokratiemonster und ein noch größeres österreichisches Bürokratiemonster austauschen. Resilienz braucht Vernunft und nicht einen neuen Aktenberg.
Die Gründe, die vorhin schon mein Kollege Schilchegger genannt hat, sind eigentlich genügend Gründe für eine Ablehnung, aber man darf es noch deutlicher sagen:
Erstens: Die Regierung schafft ein weiteres Bürokratiemonster.
Zweitens: Das Gesetz konzentriert viel zu viel Macht, und zwar ausgerechnet im ÖVP-Innenministerium anstatt im Wirtschaftsministerium. Es kontrolliert, auditiert privatwirtschaftliche Sektoren wie Energie, Verkehr, Lebensmittelindustrie et cetera und bietet der EU-Kommission weitere Einsichtsrechte, wenn der Herr Innenminister das für gut befindet. Ich glaube, das ist eigentlich einer Wirtschaftspartei nicht würdig! (Beifall bei der FPÖ.)
Was hier zum Ausdruck gebracht wird, ist ÖVP-Etatismus vom Feinsten, und das ist für privatwirtschaftliche Unternehmen eigentlich der Untergang.
Drittens: Wirtschaft gehört ins Wirtschaftsressort und eben nicht ins Innenministerium. Standortpolitik ist nicht Sicherheitspolizei.
Und viertens: Das alles kostet natürlich und ist mit Strafen verbunden, was schon gesagt wurde.
Geschätzte Damen und Herren, eine halbe Million, bis zu dieser Höhe kann die Strafe ausfallen. Das macht keine Infrastruktur resilient, das macht Unternehmen nur nervös. Es braucht Abhilfe vor Strafe, nicht Ruin vor Resilienz.
Denken Sie einmal darüber nach: Unternehmer, Unternehmen wissen ganz genau, wie sie ihre Ressourcen einsetzen. Sie wissen selbst, wie sie vorsorgen und sind mit ihren Mitarbeitern schließlich denkende und handelnde Personen und mündige Bürger, die genau wissen, dass sie diese Art der Bevormundung nicht brauchen, weil sie sich nämlich am Markt dem Know-how der Versicherungswirtschaft oder eben der Cybersecurity-Industrie et cetera bedienen können, die genau diese Themen aufgreifen und lösen.
Das heißt also, wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie, wir lehnen diesen Überwachungsentwurf ab. Es gibt Sicherheit auch ohne Bürokratiemonster und ohne dieses Machtmonopol. Resilienz mit Maß und unternehmerischer Verantwortung bitte! (Beifall bei der FPÖ.)
18.15
RN/126
18.15
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz, kurz RKEG, klingt nach einem trockenen Gesetzestitel. In Wahrheit geht es aber um etwas Existenzielles, um nicht mehr und nicht weniger als die Sicherung jener Einrichtungen in elf Sektoren, die unser Land am Laufen halten, unter anderem um Strom, Wasser, Telekommunikation, Transport, Gesundheit. Mit anderen Worten: Es geht um die Lebensadern unserer Republik.
Es ist die Frage, ob wir in Krisen bestehen können, ob Krankenhäuser weiterarbeiten können, ob Licht und Wärme verfügbar sind, ob wir die Kommunikation aufrechterhalten können. Es ist die Frage, ob wir handlungsfähig bleiben können und damit unserer ureigenen Aufgabe gerecht werden: den Schutz unserer Republik zu sichern.
Der Schutz kritischer Infrastruktur ist kein isoliertes Projekt einzelner Behörden oder Institutionen, es ist ein gesamtstaatlicher Auftrag, und genau diesen gesamtstaatlichen Auftrag kann nicht ein Markt alleine regeln. Politik, Verwaltung, Unternehmen, Einsatzorganisationen tragen Verantwortung dafür, dass unsere Lebensadern geschützt bleiben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Gerade in einer global vernetzten und hoch digitalisierten Welt kann nur ein Zusammenspiel aller Kräfte Resilienz schaffen. Wenn etwas Gröberes passiert, spielt das Bundesheer auch eine zentrale Rolle. Kritische Infrastruktur zu schützen ist auch eine sicherheitspolitische Aufgabe. Kritische Infrastruktur zu schützen heißt nicht, Kasernen, Kraftwerke oder nur Datennetze abzusichern, es heißt, unser tägliches Leben zu schützen. Sicherheit ist keine abstrakte Größe, sondern Teil unseres Zusammenhaltes. Unsere Soldaten, die Miliz, üben seit Jahren gemeinsam mit Polizei, Blaulichtorganisationen, Behörden genau diesen Ernstfall. Denken wir an die Übungsreihe Netzwerk in Wien: Dort wurde realitätsnah durchgespielt, wie ein Anschlag auf ein Umspannwerk abgewehrt werden kann. Soldaten, Polizei, Drohnenaufklärung, Festnahmen – ein Zusammenspiel, das zeigt: Ohne Bundesheer, ohne Exekutive geht es nicht.
Auch in Salzburg wurde im Rahmen der Übungsserie Pionierschild der Schutz kritischer Infrastruktur trainiert. Soldaten übten gemeinsam mit Milizpionierkompanien aus Salzburg und Tirol die Sicherung sensibler Objekte in mehreren Gemeinden. Gerade diese Übungen zeigten auch, wie wertvoll die Miliz ist: Bürgerinnen und Bürger in Uniform, die ihr ziviles Fachwissen mit militärischer Praxis verbinden und so einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit in unserem Land leisten.
Oder nehmen wir die internationale Dimension: Bei einer Cyberabwehrübung in Estland war Österreich mit einem starken Team vertreten. Militärs, Experten aus dem Bereich der kritischen Infrastruktur, internationale Partner – gemeinsam wurden Tausende koordinierte Cyberangriffe abgewehrt. Das zeigt, wie wichtig, ja wie unverzichtbar unsere Kompetenzen auch im digitalen Raum des Militärs geworden sind.
Kritische Infrastruktur zu schützen heißt, das Funktionieren unseres Staates zu garantieren. Hier müssen wir auch ein Versprechen abgeben, es heißt dafür zu sorgen, dass eben nicht das Licht ausgeht – genauso wie die Exekutive und ihre Sicherheitspartner Tag für Tag dafür einstehen.
Dieses Gesetz ist kein technisches Gesetz, es ist ein Stück Zukunftssicherung, es ist eine Schutzpolizze, es ist gut investiertes Geld für die Republik, für die Bevölkerung, denn ehrlich gesagt, die lange Phase der Sorglosigkeit in Europa, in Österreich ist vorbei, wahrscheinlich für lange Zeit. Denken wir an den massiven Anstieg von Cyberkriminalität! Das Beispiel Drohnen ist heute schon gefallen, aktuell betrifft das viele europäische Flughäfen, die beinahe lahmgelegt wurden. Dahinter steht neben geopolitischen Verwerfungen auch die globale digitale Vernetzung – eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen.
Die entsprechenden Rahmenbedingungen in Bezug auf kritische Infrastruktur und in Folge auch in Bezug auf eine resiliente Gesellschaft werden wir in Zukunft brauchen, nämlich dafür, um unsere Staats- und Kulturform der freien und sozialen Demokratie nachhaltig abzusichern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.19
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/127
18.20
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher! Wir diskutieren das Bundesgesetz über die angebliche Resilienz kritischer Einrichtungen (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Noch nicht!), ein Gesetz, das tief in die Strukturen unseres Staates, unserer Wirtschaft und unserer Unternehmen eingreifen wird.
Mir als Zivilschutzsprecher ist es besonders wichtig, auf Folgendes hinzuweisen – ich glaube, jeder hier im Hohen Haus, der sich damit intensiv auseinandergesetzt hat, weiß das –: Zum Ablauf, der hier gewählt wurde, ist erstens einmal zu sagen, dass wir bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren laufen haben und es aus diesem Grund jetzt höchst an der Zeit und notwendig ist, dieses Gesetz durchzupeitschen (Zwischenruf des Abg. Ofenauer [ÖVP]), aber es sind sehr viele Fragen offen, sie bleiben unbeantwortet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind sehr viele Fragen, wichtige Fragen in diesem Gesetzentwurf unbeantwortet geblieben.
Die grundsätzliche Frage ist einmal: Wer ist aller davon betroffen? – Das Innenministerium spricht selbst von 400 bis 600 Unternehmen. Es fehlt eine klare Aufstellung über die Unternehmen, man kann nicht sagen, wer tatsächlich davon betroffen ist.
Wie ist die zeitliche Abfolge? – Bis 17. Jänner 2026 muss der Innenminister eine nationale Strategie ausarbeiten und dann in weiterer Folge dem Nationalrat übermitteln. Erst danach erfolgt eine Risikoanalyse durch das Bundesministerium für Inneres. Auf Basis dieser Analyse sollen dann die kritischen Einrichtungen überhaupt erst ermittelt werden. Das heißt, heute beschließen wir ein Gesetz, das enorme Pflichten und Strafen vorsieht, aber niemand weiß, wen es konkret betrifft.
Wie geht es dann weiter? – Der Herr Innenminister wird ermächtigt, vor Ort Kontrollen durchzuführen und Einschau in Unterlagen zu nehmen. Meine Damen und Herren, das ist ein gewaltiger Eingriff – nicht nur in die Wirtschaft, sondern auch in die föderalen Strukturen.
Die nächste große Frage betrifft die Kosten der Bürokratie, des Aufwandes. Der Herr Innenminister schreibt selbst, dass die Einrichtungen durch dieses Gesetz finanziellen und personellen Belastungen ausgesetzt werden. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung sagt hinsichtlich der Kosten klar und deutlich, dass eine genaue Aufstellung der Kosten nicht möglich ist, das wäre erst möglich, wenn klar ist, welche Einrichtungen betroffen sind. Gleichzeitig rechnet man aber damit, dass die Gesamtbelastung bei über 2,5 Millionen Euro pro Jahr liegen wird. Das heißt im Klartext: Wir beschließen jetzt ein Gesetz mit massiven Pflichten, mit Kontrollen, aber wir wissen weder wer betroffen ist noch wie hoch die Kosten sind, stattdessen drohen Strafen bis zu 500 000 Euro. Für manche Unternehmen ist das existenzbedrohend.
Sehr geschätzte Damen und Herren, wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. Wer sind die betroffenen Einrichtungen? Wie ist die genaue zeitliche Abfolge? Wer übernimmt welche Rolle? Welche Kosten entstehen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden, den Unternehmen? – Ohne klare Antworten auf diese Fragen ist ein solches Gesetz nicht nur ein Risiko für die Wirtschaft, sondern auch ein Bürokratiemonster, das auf dem Rücken unserer Unternehmen und unserer föderalen Strukturen abgeladen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.23
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordnete Veit Valentin Dengler. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/128
18.23
Abgeordneter Veit Valentin Dengler (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg:innen und liebe Zuschauer:innen! Es gibt das schöne Zitat von Karl Kraus: Wenn die Welt untergeht, sollte man in Wien sein, denn da passiert alles zehn Jahre später. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Zorba [Grüne].) – An dieses Zitat fühlt man sich erinnert, auch, wenn man die Neutralitätsdebatte vorhin mitverfolgt hat, denn wir reden so, als ob es 2005 wäre oder so.
In Wahrheit aber gibt es Drohnen über Polen, die die Russen geschickt haben, und wahrscheinlich waren sie auch diejenigen, die jetzt die Drohnen über die Flughäfen in Oslo und in Kopenhagen geschickt haben. Es gab einen großen Stromausfall in Berlin, der sehr lange gedauert hat. Hackerangriffe gab es übrigens auch in Österreich – nur, falls Sie glauben, dass uns die Neutralität schützt –, wenn man jetzt an die Landesverwaltung in Kärnten oder auch an das Außenministerium denkt. Also: Es gibt hybride Kriegsführung, das ist real, und wir müssen unsere Infrastruktur dagegen schützen.
Frau Kolm, Sie haben ja das Wort Allgefahrenansatz verwendet, als ob das etwas Unanständiges sei. Ich glaube, Herr Schiefer bei Ihnen und ich sind die Einzigen, die hier jemals ein großes Unternehmen geführt haben. Ich kann Ihnen garantieren, wir machen alle Risikomanagement. Wenn man Risikomanagement macht, machen sie nicht ein Kapitel für Naturkatastrophen (Abg. Kolm [FPÖ]: Deswegen haben Sie ja eine Versicherung und einen Berater ...!) und dann einen anderen Ansatz für Hybrid und einen dritten Ansatz für Terrorangriffe, sondern sie machen einen All-Gefahren-Ansatz. Das heißt, sie schauen sich alles an: Was kann passieren, was ist die Business-Continuity, was muss man sicherstellen, dass passiert?, und dann führt man Pläne dafür ein. Das ist jetzt auch das Überraschende dabei - - (Abg. Kolm [FPÖ]: ... sie machen das selber!) – genau, die meisten Unternehmen machen das von selber. Was wir hier jetzt machen: Es ist nämlich sehr wohl eine Staatsaufgabe, sicherzustellen, dass die kritische Infrastruktur dann auch funktioniert und dass man im Zweifelsfall miteinander kommunizieren kann, damit man weiß, was der eine und was der andere macht. Deswegen ist dieses Gesetz auch sehr sinnvoll.
Wir haben einen Gesetzentwurf von der schwarz-grünen Koalition geerbt. Ich glaube, da haben wir jetzt einige Sachen nachgebessert. Weil Sie (in Richtung Abg. Kolm [FPÖ]) auch zum Strafausmaß gesprochen haben: Es gibt Länder wie Italien zum Beispiel, die Strafen in Höhe von 5 Millionen Euro haben. Das haben wir herabgesetzt. Wir sind jetzt auf demselben Niveau wie, ich glaube, Finnland und Irland, die haben einen Strafrahmen von bis zu 500 000 Euro. Ich glaube, das ist durchaus vernünftig. Gold-Plating haben wir vermieden, obwohl Gold steigt.
Was ist dazu noch zu sagen? – Ich glaube, über das Ziel sind wir uns alle einig, aber darüber, wie man da hinkommt, gibt es offenbar noch Differenzen.
Was tatsächlich wichtig ist, ist, wie das durchgeführt wird, deswegen ist es für uns auch sehr wichtig, dass die Verordnungen, die da verabschiedet werden, auch sinnvoll sind (Zwischenruf des Abg. Kassegger [FPÖ]), deswegen ist es uns auch wichtig, dass es bei diesen Verordnungen ein ordentliches Begutachtungsverfahren gibt, um die jeweiligen Stakeholder da gut abzuholen. Wenn das sichergestellt ist, dann bin ich davon überzeugt, dass wir diese Umsetzung des europäischen Rechts – was wir ja auch machen müssen, wie wir wissen – auf den Weg bringen.
Worum geht es eigentlich bei einem hohen Resilienzniveau? – Dass, wenn die hybride Kriegsführung uns das nächste Mal wieder trifft oder wenn es eine Naturkatastrophe gibt, unsere Infrastruktur auch tatsächlich geschützt ist. Deswegen, glaube ich, ist es ein sehr vernünftiges Gesetz, und ich würde allseits bitten, dass wir da zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.26
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/129
18.26
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was hier jetzt kommt, ist ein sehr wichtiges Gesetz, und es kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wie wir alle sehen, nehmen die Gefahren, die unsere Infrastruktur bedrohen, zu, sowohl die Naturgefahren als auch die Gefahren durch Terrorismus, die Gefahren durch Spionage und nicht zuletzt auch reale Kriegsdrohungen sowohl physisch als auch durch hybride Angriffe. Wir wissen das, wir sehen das, und ich bin froh, dass mit diesem Gesetz darauf reagiert wird.
Das, was Sie (in Richtung FPÖ) hier als Gängelung von Unternehmen beschreiben, ist in Wirklichkeit eine ganz, ganz wichtige Maßnahme für die Sicherheit aller Menschen hier in diesem Land. Kritische Infrastruktur heißt nicht umsonst kritische Infrastruktur. Wenn es da Ausfälle gibt, wenn es da Probleme gibt, dann betrifft das jede Einzelne und jeden Einzelnen, und zwar im alltäglichen Lebensbereich. Das beginnt mit dem Geld, das ich nicht mehr vom Bankomat abheben kann, und es betrifft genauso die Klospülung, die nicht mehr funktioniert, wenn der Strom ausfällt. Es betrifft das tägliche Leben. Deshalb ist es so wichtig, und deshalb ist auch es so wichtig, es sich vor Augen zu führen, was es bedeutet, gegen so ein Gesetz zu sein und so etwas als Schikane zu bezeichnen, so wie Sie es hier gemacht haben, denn das bedeutet in Wirklichkeit, mir ist die Sicherheit und mir ist das Wohlergehen der Menschen hier in diesem Land vollkommen wurscht.
Uns ist es nicht wurscht, und deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu. Ich bin sehr froh, dass wir mit diesem Gesetz auch erreichen konnten, dass über sicherheitsrelevante Vorfälle diesem Haus, diesem Parlament berichtet wird. Das ist eine wesentliche Ergänzung. Deshalb können wir diesem Gesetz auch wirklich mit voller Überzeugung zustimmen.
Ein Problem gibt es schon noch, und das ist, dass die größte Bedrohung, vor der wir gerade stehen, eine ist, für die es noch keine geeigneten Pläne gibt, dafür, wie wir dieser begegnen. Diese Bedrohung ist in der Luft: Es sind Drohnen, die zu unterschiedlichsten Zwecken eingesetzt werden. Es gibt Hunderte Überflüge von Drohnen über kritische Infrastruktur. Kein Mensch weiß, was die machen – ob das ein Spielzeug vom Nachbarskind ist, ob es eine Spionagedrohne ist oder ob es eine Drohne ist, mit der Terroristen ihr nächstes Ziel auskundschaften.
Niemand kann es wissen, niemand kann es sagen, und vor allem können wir uns nicht dagegen wehren. Unsere Behörden haben auch keine Maßnahmen und keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Wenn ich die Polizei rufe, weil eine Drohne über mein Haus fliegt, können sie genauso wenig tun, wie wenn ich die Polizei rufe, weil eine Drohne über mein Kraftwerk fliegt. Das ist ein Problem, und deshalb ist es wichtig, dass wir hier einen Plan entwickeln. Es braucht eine nationale Drohnenschutzstrategie.
Eine Strategie bedeutet: Man ist sich aller Gefahren bewusst, man ist sich aller Umstände bewusst, die man mit in Betracht ziehen muss, und man hat für jedes Szenario einen Eingriffsplan, einen Zugriffsplan. Die einzelnen Behörden wissen, was ihre Aufgaben sind und wie sie im Falle einer echten Bedrohung miteinander kommunizieren und miteinander arbeiten müssen. – Deshalb brauchen wir diese nationale Drohnenschutzstrategie.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
RN/129.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreich braucht eine nationale Drohnenschutz-Strategie“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird zur raschen Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenden, nationalen Drohnenschutz-Strategie aufgefordert. Dabei müssen relevante Akteure, wie Betreiber kritischer Infrastruktur, eingebunden werden.“
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie bitte diesem Antrag zu, denn es ist höchste Zeit! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.31
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/129.2
Österreich braucht eine nationale Drohnenschutz-Strategie (125/UEA)
Präsident Peter Haubner: Der eingebrachte Entschließungsantrag von Kollegin Agnes Sirkka Prammer wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Herr Bundesminister Karner, Sie gelangen zu Wort.
RN/130
18.31
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurden die wesentlichen Punkte dieses neuen RKE-Gesetzes bereits sehr ausführlich beschrieben: Abgeordneter Veit Dengler oder auch Abgeordneter Kainz haben einige wesentliche Punkte aus diesem RKE-Gesetz angeführt.
Die Richtlinie ist auf europäischer Ebene im Jänner 2023 in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist für Österreich war Oktober 2024. Ja, es stimmt, es ist ein Vertragsverletzungsverfahren im Gange. Das heißt, es ist nicht nur exakt der richtige Zeitpunkt, es ist – ich sage es so –wahrscheinlich höchste Zeit, dass wir dieses Gesetz umsetzen und verabschieden, denn es geht – und das wurde zu Recht angesprochen – um den Schutz jener Einrichtungen und Orte, die unser geregeltes Zusammenleben sicherstellen, die, wie man landläufig sagt, das Werkl am Laufen halten.
Von meinen Vorrednern wurden einige Punkte angesprochen, warum gerade zuletzt ein gewisses Tempo in die Diskussion gekommen ist: Drohnen über Polen bis hin zu Drohnen über Flughäfen in Kopenhagen und Oslo in den letzten Tagen, wo sozusagen der „Absender“ – unter Anführungszeichen – noch nicht restlos geklärt ist. Faktum ist – als Beispiel genannt –, dieses Thema Drohnen wird uns in der Zukunft beschäftigen, massiv beschäftigen.
Sicherheitsexperten vergleichen das damit, dass nach dem Jugoslawienkrieg verstärkt illegale Waffen – Schnellfeuerwaffen – auf den Markt gekommen sind. Damit müssen wir leider auch rechnen. Wir hoffen natürlich, dass der Ukrainekonflikt sehr rasch zu Ende geht, aber danach wird natürlich entsprechendes Material an Drohnen nicht nur für staatliche, sondern auch für kriminelle Akteure im Umlauf sein. Daher ist es so wichtig, dass wir uns resilient, widerstandsfähig machen, und zwar gemeinsam mit jenen Organisationen und Institutionen, die das auch betrifft: Gesundheitsversorgung, Lebensmittelversorgung, Energieversorgung; Unternehmen und Organisationen, die sich selbst schützen, denen letztendlich auch ihre eigene Verantwortung bewusst ist. Mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfes stellen wir – oder Sie – sicher, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich noch intensiver und besser ausgebaut wird, gerade auch im Interesse dieser Unternehmen.
Daher ist es Aufgabe der Experten des Innenressorts, eine nationale Strategie zu entwickeln, gemeinsame Risikoanalysen durchzuführen, um den Unternehmen und Organisationen auch eine Selbsteinschätzung geben zu können, was notwendig ist: die Begleitung der betroffenen Unternehmen, letztendlich auch die Ermittlung, das Definieren der betroffenen Unternehmen, damit es auch, wenn man so will, Gerechtigkeit gibt, wer Teil der kritischen Infrastruktur ist und wer nicht.
Daher macht es Sinn, dass sich der Staat zu dieser Verantwortung bekennt, sich von dieser Verantwortung nicht abputzt und gemeinsam mit den Unternehmen, mit den Organisationen diesen Schritt macht, mit der klaren Vorgabe – ich glaube, Abgeordneter Veit Dengler hat es gesagt –, nicht Gold-Plating zu betreiben, sondern, im Gegenteil: Beraten statt Strafen ist das klare Ziel und die klare Vorgabe an unsere Behörden in dieser Frage, um uns widerstandsfähiger zu machen.
Wer zuletzt auch die Medien verfolgt hat: Es ist ja auch der Wunsch der Unternehmen und Organisationen, Möglichkeiten in die Hand zu bekommen, um sich selber besser schützen zu können – oder auch in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden Unternehmen und Organisationen zu schützen. Daher kann ich einfach nur noch einmal appellieren, wie das auch schon einige Vorredner gemacht haben, diesem Vorschlag, wie er da auf dem Tisch liegt, zuzustimmen.
Noch einmal, der Auftrag bei den Verordnungen ist klar: beraten statt strafen; begleitend, gemeinsam mit den betroffenen Organisationen und Unternehmen diese Schritte letztendlich zu gehen. Das geht nur miteinander: Miteinander schaffen wir ein Mehr an Sicherheit, und das wird gerade in diesem Bereich unbedingt notwendig sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dengler [NEOS].)
18.36
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.
RN/131
18.36
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn nach knapp 10 Stunden Sitzungszeit am heutigen Tag eines klar ist, dann: dass die FPÖ, sollte sie jemals eine Sicherheitspartei gewesen sein, es jetzt jedenfalls nicht mehr ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich erinnere nur, was bereits erwähnt wurde: gegen den Stopp des Familiennachzuges, gegen Messengerüberwachung, heute gegen die Verschärfung des Waffengesetzes, gegen das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz. Stattdessen flüchtet sich die FPÖ in ihren Kanälen in eine Parallelwelt, wo sie von Generalverdacht fabuliert, von Einheitspartei, von Systemmedien, von Metternich’scher Überwachung, vom totalitären Staat – einer Welt, in der niemand leben will, meine Damen und Herren. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ich glaube eher, dass du dich in eine Parallelwelt ...!)
Tatsache ist, dass die Resilienz einer Gesellschaft und eines Staates angesichts der Bedrohungen, vor denen wir stehen, wichtiger denn je ist. Sie brauchen nur die Nachrichten der letzten Tage zu verfolgen: Drohnen aus Russland verletzen den Luftraum in Polen; Drohnen stören den Flugbetrieb auf den Flughäfen in Kopenhagen und Oslo. Nachrichten von Cyberattacken auf Computersysteme zeigen – und man braucht das dann gar nicht mehr zu erklären –, wie wichtig die Resilienz und wie wichtig der Schutz kritischer Einrichtungen ist. Dazu zählen Stromversorgung, Wasserversorgung, die Gesundheitsversorgung, die Lebensmittelversorgung, alle Einrichtungen und alles, was das öffentliche Leben am Laufen hält und was für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig ist.
Dazu braucht es natürlich auch Risikoanalysen – der Herr Bundesminister hat es angeführt –, auch entsprechende Unterstützung bei der Gestaltung solcher Risikoanalysen durch die Experten in den Behörden, die wir haben. Ein wesentlicher Vorteil, der dadurch entsteht, ist: Es schafft Bewusstsein. Vor 50 Jahren haben wir in unserer Bundesverfassung die umfassende Landesverteidigung normiert, weil eben Landesverteidigung umfassend zu sehen ist: wirtschaftlich, militärisch, zivil und auch geistig. Auch eine solche Risikoanalyse kann ein Beitrag zur geistigen Landesverteidigung sein.
Dabei müssen wir aber auch so ehrlich sein, zu sagen, dass wir bei der Drohnenabwehr noch deutlich Luft nach oben haben. Wir brauchen da noch faktische und vor allem auch rechtliche Möglichkeiten, um wirklich effektive Maßnahmen zur Drohnenabwehr zu setzen. So tragisch das ist: Wir werden dabei vielleicht auch auf die Erfahrungen aus dem Ukrainekrieg zurückgreifen müssen, darauf, wie in diesen Bereichen die Drohnenabwehr erfolgt, denn dort sieht man, dass sich das täglich verändern kann und sich auch die Abwehrmaßnahmen entsprechend rasch ändern müssen.
Meine Damen und Herren, alles in allem ist dieser Gesetzentwurf ein richtiger Schritt in Richtung der Resilienz Österreichs. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dengler [NEOS].)
18.39
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/132
18.39
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke schön. – Keine Sorge, Herr Präsident, es wird nicht so lange sein. – Sehr geehrter Herr Innenminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja viel diskutiert worden, warum die Freiheitlichen heute zum zweiten Mal eigentlich ein bisschen ein sonderbares Abstimmungsverhalten haben. Es war schon der Verdacht da, es gehe da vielleicht tatsächlich um den Freundschaftsvertrag. Wo sind – vorhin beim Waffengesetz – die Interessen der Waffenlobbyisten?
Ich glaube, es ist ja viel banaler. Ich glaube, man hat beim Lesen gelesen: kritisch (Abg. Kassegger [FPÖ]: Wir haben es nicht verstanden, oder?); und man will mit kritischen Medien nichts zu tun haben, man will mit kritischen Journalisten nichts zu tun haben (Abg. Kassegger [FPÖ]: Messerscharf analysiert! Wir sind so doof, wir haben es nicht verstanden!), man will mit kritischen Zeitungen nichts zu tun haben, und da hat man einfach aufgehört.
Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist etwas, an dem gerade auch Sie eigentlich großes Interesse haben müssten. (Abg. Linder [FPÖ]: Mir sind diese Ferndiagnosen die liebsten! Irgendetwas reinstottern!) Wenn hier gesagt wird, und das ist ja ganz spannend, der Markt, die Wettbewerbsfähigkeit: Wissen Sie, wenn wir diese Sicherheitsmaßnahmen in weiterer Folge durchaus im gesamten europäischen Raum nicht haben, dann wird sich für das eine oder andere Unternehmen diese Frage gar nicht stellen, denn wenn Lieferketten unterbrochen sind, wenn Verkehrsinfrastruktur nicht funktioniert, wenn die Telekominfrastruktur nicht funktioniert, dann können die Betriebe wettbewerbsfähig sein, so viel sie wollen. Sie werden ein ganz anderes Problem haben und das wird nicht dieses Gesetz sein.
Das heißt, ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir heute dieses Gesetz beschließen, weil eben die Infrastruktur vernetzt ist und es ja nicht nur um einzelnen Sektoren geht, sondern tatsächlich eine Infrastruktur viele andere wesentliche Infrastrukturen mitbeeinflusst. Daher ist es, glaube ich, gut, dass wir das machen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein Dankeschön an dieser Stelle für die Anregung – ich glaube, das ist durchaus eine wichtige Anregung –, die sich in dem Antrag der Grünen widerspiegelt, sich tatsächlich den Kopf über eine Drohnenstrategie zu zerbrechen. Ich glaube nur, es überfordert uns alle, darüber jetzt eine seriöse Debatte zu führen. Ich nehme an, es wird diesen Antrag ja im Ausschuss auch noch geben – so, wie es üblich ist. Wir werden ihn hier ablehnen, aber ich glaube, es ist wirklich wichtig, dass wir uns im Ausschuss sehr seriös über dieses ganz wichtige und wesentliche Thema unterhalten, obwohl natürlich auch das ein Bestandteil dieser gesamten Gesetzesmaterie ist. Aber ich glaube, man sollte sich die Zeit nehmen, denn wir haben in den letzten Tagen feststellen können, wie groß diese Bedrohung tatsächlich ist, die im Übrigen auch große Auswirkungen auf viele der Bereiche in der Wirtschaft hat, die Kollegin Kolm angesprochen hat. Wenn die Flieger nicht fliegen, dann ist das Problem nicht die Wettbewerbsfähigkeit, sondern das Problem ist, dass Unternehmen die diversen Materialien et cetera nicht kriegen.
Ich glaube also, das Problem ist viel weiter und größer zu sehen, und insofern bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.42
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/133
RN/133.1
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 207 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wieder die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/133.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreich braucht eine nationale Drohnenschutz-Strategie“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.