RN/127

18.20

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher! Wir diskutieren das Bundesgesetz über die angebliche Resilienz kritischer Einrichtungen (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Noch nicht!), ein Gesetz, das tief in die Strukturen unseres Staates, unserer Wirtschaft und unserer Unternehmen eingreifen wird. 

Mir als Zivilschutzsprecher ist es besonders wichtig, auf Folgendes hinzuweisen – ich glaube, jeder hier im Hohen Haus, der sich damit intensiv auseinandergesetzt hat, weiß das –: Zum Ablauf, der hier gewählt wurde, ist erstens einmal zu sagen, dass wir bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren laufen haben und es aus diesem Grund jetzt höchst an der Zeit und notwendig ist, dieses Gesetz durchzupeitschen (Zwischenruf des Abg. Ofenauer [ÖVP]), aber es sind sehr viele Fragen offen, sie bleiben unbeantwortet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind sehr viele Fragen, wichtige Fragen in diesem Gesetzentwurf unbeantwortet geblieben. 

Die grundsätzliche Frage ist einmal: Wer ist aller davon betroffen? – Das Innenministerium spricht selbst von 400 bis 600 Unternehmen. Es fehlt eine klare Aufstellung über die Unternehmen, man kann nicht sagen, wer tatsächlich davon betroffen ist. 

Wie ist die zeitliche Abfolge? – Bis 17. Jänner 2026 muss der Innenminister eine nationale Strategie ausarbeiten und dann in weiterer Folge dem Nationalrat übermitteln. Erst danach erfolgt eine Risikoanalyse durch das Bundesministerium für Inneres. Auf Basis dieser Analyse sollen dann die kritischen Einrichtungen überhaupt erst ermittelt werden. Das heißt, heute beschließen wir ein Gesetz, das enorme Pflichten und Strafen vorsieht, aber niemand weiß, wen es konkret betrifft. 

Wie geht es dann weiter? – Der Herr Innenminister wird ermächtigt, vor Ort Kontrollen durchzuführen und Einschau in Unterlagen zu nehmen. Meine Damen und Herren, das ist ein gewaltiger Eingriff – nicht nur in die Wirtschaft, sondern auch in die föderalen Strukturen. 

Die nächste große Frage betrifft die Kosten der Bürokratie, des Aufwandes. Der Herr Innenminister schreibt selbst, dass die Einrichtungen durch dieses Gesetz finanziellen und personellen Belastungen ausgesetzt werden. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung sagt hinsichtlich der Kosten klar und deutlich, dass eine genaue Aufstellung der Kosten nicht möglich ist, das wäre erst möglich, wenn klar ist, welche Einrichtungen betroffen sind. Gleichzeitig rechnet man aber damit, dass die Gesamtbelastung bei über 2,5 Millionen Euro pro Jahr liegen wird. Das heißt im Klartext: Wir beschließen jetzt ein Gesetz mit massiven Pflichten, mit Kontrollen, aber wir wissen weder wer betroffen ist noch wie hoch die Kosten sind, stattdessen drohen Strafen bis zu 500 000 Euro. Für manche Unternehmen ist das existenzbedrohend. 

Sehr geschätzte Damen und Herren, wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. Wer sind die betroffenen Einrichtungen? Wie ist die genaue zeitliche Abfolge? Wer übernimmt welche Rolle? Welche Kosten entstehen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden, den Unternehmen? – Ohne klare Antworten auf diese Fragen ist ein solches Gesetz nicht nur ein Risiko für die Wirtschaft, sondern auch ein Bürokratiemonster, das auf dem Rücken unserer Unternehmen und unserer föderalen Strukturen abgeladen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.23

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordnete Veit Valentin Dengler. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.