RN/130
18.31
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurden die wesentlichen Punkte dieses neuen RKE-Gesetzes bereits sehr ausführlich beschrieben: Abgeordneter Veit Dengler oder auch Abgeordneter Kainz haben einige wesentliche Punkte aus diesem RKE-Gesetz angeführt.
Die Richtlinie ist auf europäischer Ebene im Jänner 2023 in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist für Österreich war Oktober 2024. Ja, es stimmt, es ist ein Vertragsverletzungsverfahren im Gange. Das heißt, es ist nicht nur exakt der richtige Zeitpunkt, es ist – ich sage es so –wahrscheinlich höchste Zeit, dass wir dieses Gesetz umsetzen und verabschieden, denn es geht – und das wurde zu Recht angesprochen – um den Schutz jener Einrichtungen und Orte, die unser geregeltes Zusammenleben sicherstellen, die, wie man landläufig sagt, das Werkl am Laufen halten.
Von meinen Vorrednern wurden einige Punkte angesprochen, warum gerade zuletzt ein gewisses Tempo in die Diskussion gekommen ist: Drohnen über Polen bis hin zu Drohnen über Flughäfen in Kopenhagen und Oslo in den letzten Tagen, wo sozusagen der „Absender“ – unter Anführungszeichen – noch nicht restlos geklärt ist. Faktum ist – als Beispiel genannt –, dieses Thema Drohnen wird uns in der Zukunft beschäftigen, massiv beschäftigen.
Sicherheitsexperten vergleichen das damit, dass nach dem Jugoslawienkrieg verstärkt illegale Waffen – Schnellfeuerwaffen – auf den Markt gekommen sind. Damit müssen wir leider auch rechnen. Wir hoffen natürlich, dass der Ukrainekonflikt sehr rasch zu Ende geht, aber danach wird natürlich entsprechendes Material an Drohnen nicht nur für staatliche, sondern auch für kriminelle Akteure im Umlauf sein. Daher ist es so wichtig, dass wir uns resilient, widerstandsfähig machen, und zwar gemeinsam mit jenen Organisationen und Institutionen, die das auch betrifft: Gesundheitsversorgung, Lebensmittelversorgung, Energieversorgung; Unternehmen und Organisationen, die sich selbst schützen, denen letztendlich auch ihre eigene Verantwortung bewusst ist. Mit dem Beschluss dieses Gesetzentwurfes stellen wir – oder Sie – sicher, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich noch intensiver und besser ausgebaut wird, gerade auch im Interesse dieser Unternehmen.
Daher ist es Aufgabe der Experten des Innenressorts, eine nationale Strategie zu entwickeln, gemeinsame Risikoanalysen durchzuführen, um den Unternehmen und Organisationen auch eine Selbsteinschätzung geben zu können, was notwendig ist: die Begleitung der betroffenen Unternehmen, letztendlich auch die Ermittlung, das Definieren der betroffenen Unternehmen, damit es auch, wenn man so will, Gerechtigkeit gibt, wer Teil der kritischen Infrastruktur ist und wer nicht.
Daher macht es Sinn, dass sich der Staat zu dieser Verantwortung bekennt, sich von dieser Verantwortung nicht abputzt und gemeinsam mit den Unternehmen, mit den Organisationen diesen Schritt macht, mit der klaren Vorgabe – ich glaube, Abgeordneter Veit Dengler hat es gesagt –, nicht Gold-Plating zu betreiben, sondern, im Gegenteil: Beraten statt Strafen ist das klare Ziel und die klare Vorgabe an unsere Behörden in dieser Frage, um uns widerstandsfähiger zu machen.
Wer zuletzt auch die Medien verfolgt hat: Es ist ja auch der Wunsch der Unternehmen und Organisationen, Möglichkeiten in die Hand zu bekommen, um sich selber besser schützen zu können – oder auch in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden Unternehmen und Organisationen zu schützen. Daher kann ich einfach nur noch einmal appellieren, wie das auch schon einige Vorredner gemacht haben, diesem Vorschlag, wie er da auf dem Tisch liegt, zuzustimmen.
Noch einmal, der Auftrag bei den Verordnungen ist klar: beraten statt strafen; begleitend, gemeinsam mit den betroffenen Organisationen und Unternehmen diese Schritte letztendlich zu gehen. Das geht nur miteinander: Miteinander schaffen wir ein Mehr an Sicherheit, und das wird gerade in diesem Bereich unbedingt notwendig sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dengler [NEOS].)
18.36
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.