RN/135
18.44
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen der Regierungsfraktionen! Mit der ORF-Zwangsabgabe haben Sie seinerzeit sich selbst und den Österreichern nicht nur ein Ei gelegt, sondern den Österreichern einen Misthaufen in den Vorgarten gesetzt.
Was tun Sie nun mit dieser Beschlussvorlage? – Sie läuten an der Tür eines jeden Haushaltes und sagen: Guten Tag, grüß Gott, wir haben Ihnen einen Misthaufen geliefert und gehört, Sie haben einen Stein in Ihrem Misthaufen! Wir möchten Ihnen helfen, diesen Stein aus dem Misthaufen zu holen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Was ist, naheliegend, die Antwort? – Sie sollen nicht Steine aus dem Misthaufen klauben, sondern den ganzen Misthaufen wegschaffen! Ich habe keinen Misthaufen bestellt!
Aber nun werden Sie, liebe Damen und Herren von der Einheitspartei, von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen, den Leuten erklären, warum es so wichtig und lobenswert ist, diesen einen Stein aus dem Misthaufen zu beseitigen. Ihr Plan zur Beseitigung dieses Steins ist die Beschlussvorlage, über die wir nun sprechen.
Sie wollen erstens bei Anträgen auf Befreiung von dieser ORF-Zwangsabgabe auch, dass der Wohnaufwand berücksichtigt wird, zweitens, dass Mehrfachbelastungen für Unternehmer wegfallen, die derzeit mehrere ORF-Zwangsbeiträge zu bezahlen haben, und drittens, dass Landeshauptleute kein Recht mehr haben sollen, bei der Bestellung von ORF-Landesdirektoren eine Stellungnahme abzugeben – und nicht einmal das bringen Sie zustande!
Gehen wir es einmal der Reihe nach durch!
Erstens, Anrechnung von Wohnaufwand: Ihre Anträge enthalten überbürokratische Regelungen. In den Jahren 2026 und 2027 anerkennen Sie einen Pauschalbetrag von 500 Euro – okay. Im Jahr 2028 wird das dann so sein, dass sich der Wohnaufwand für alle, die sozusagen nicht im mietergeschützten Bereich sind, auf 140 Euro reduziert. Überlegen Sie einmal selber, meine Damen und Herren: 140 Euro Wohnaufwand für Betriebskosten und sonstige Zahlungen in Bezug auf die Wohnung, und ob das gegenüber Mietern angemessen ist, die geschützt sind, wodurch dann die volle Miete plus Betriebskosten anerkannt werden. – Also dieser Punkt Ihres Gesetzespaketes: eine schlichte, skandalöse Ungleichbehandlung.
Zweiter Punkt, Mehrfachbelastung von Unternehmen: Bisher verlangen Sie von den Unternehmen, ORF-Beiträge mitunter mehrfach zu bezahlen, und zwar gestaffelt nach der Summe der Kosten für die Arbeitnehmer, die sie beschäftigen. An dieser Mehrfachbelastung halten Sie fest, also auch künftig werden Unternehmer mehrere ORF-Beiträge zu bezahlen haben, und zwar abhängig von der Summe der Arbeitskosten. Sie beseitigen nur eine zusätzliche Mehrbelastung, die nämlich daraus entsteht, dass Unternehmen bisweilen mehrere Betriebsstätten in Österreich haben. Das ist eine klassische Mogelpackung, damit Sie in der Debatte behaupten können, dass Sie Mehrfachbelastungen für Unternehmer beseitigen würden. Ihr Paket ist aber sogar eine doppelte Mogelpackung, denn Sie lassen diese Änderung nur übergangsweise gelten, und ab 2028 gilt wieder die vorherige Regelung. Das ist Ihre Übergangsbestimmung!
Und zum Punkt drei, zum Anhörungsrecht der Länder in Bezug auf die ORF-Landesdirektion: Wir haben nichts dagegen, diese Passage aus dem Gesetz zu streichen, dagegen ist nichts einzuwenden, aber der Punkt ist: Es ist völlig bedeutungslos, denn Landeshauptleute werden natürlich auch zukünftig in der Lage sein, den ORF-Generaldirektoren mitzuteilen, wen Sie gerne als Landesdirektor hätten. (Abg. Brandstötter [NEOS]: Ja, macht das der Kunasek? – Abg. Shetty [NEOS]: Ah so!) Dafür braucht es überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Dieser Punkt des Gesetzespaketes ist schlichtweg bedeutungslose Symbolpolitik. (Abg. Shetty [NEOS]: Ah so! Plötzlich!)
Was bleibt also von Ihrer Absicht, da einen Stein aus dem Misthaufen der ORF-Zwangsabgabe zu beseitigen? – Ich fasse zusammen: eine skandalöse Ungleichbehandlung für Befreiungsanträge im Bereich des Wohnaufwandes, eine Mogelpackung für Unternehmer, die mehrere ORF-Beiträge zu entrichten haben, und eine bedeutungslose Symbolpolitik. (Abg. Shetty [NEOS]: Plötzlich ist die FPÖ nicht mehr gegen die Entpolitisierung, gell, wo wir selber den Landeshauptmann stellen!)
Und jetzt kommen wir noch einmal zur ORF-Zwangsabgabe: Auch ohne ORF-Zwangsabgabe, denkt man sich diese Einnahme aufseiten des ORF einmal völlig weg, erhält der ORF ja bereits heute Mittel aus dem Budget. Sie bezahlen dem ORF aus dem Budget auf Kosten der Steuerzahler 70 Millionen Euro jährlich unter dem Titel der Kompensationsabgabe auf Grundlage von § 31 Abs. 11 des ORF-Gesetzes. 70 Millionen Euro! Das sind 500 Audi-A8-Dienstwägen für Staatssekretäre.
Zusätzlich erhält der ORF noch etwas, und zwar 300 Millionen Euro, weil Sie ihm ja erlauben, auch Werbeeinnahmen zu generieren. Das heißt also 300 Millionen Euro Werbeeinnahmen, 70 Millionen Euro aus dem Staatsbudget – der ORF braucht überhaupt keine ORF-Zwangsabgabe. Wir brauchen die Zwangsabgabe für dieses ORF-Luxusmärchenschloss nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie sollten endlich aufhören, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Steine aus dem Misthaufen klauben zu wollen – und nicht einmal das schaffen Sie. Niemand will diesen Misthaufen, Sie sollten den ganzen Misthaufen beseitigen!
Daher bringe ich abschließend den folgenden Antrag ein:
RN/135.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der ORF-Zwangsabgabe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Abschaffung der im ORF-Beitrags-Gesetz 2024 verankerten ORF-Haushaltsabgabe zuzuleiten. Damit einhergehend soll eine Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Osterreich auf eine Finanzierung aus dem Bundesbudget, auf Basis eines mehrjährigen Finanzrahmenplans, stattfinden.“
(Beifall bei der FPÖ.)
18.49
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/135.2
Abschaffung der ORF-Zwangsabgabe (126/UEA)
Präsident Peter Haubner: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klaus Seltenheim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.