RN/156
19.43
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Die Herbstarbeit des Nationalrates startet mit Berichten des Rechnungshofes. Zum Teil haben wir Berichte schon vor dem Sommer besprochen, zum Teil im Rechnungshofausschuss im September oder eben auch im Budgetausschuss, wenn ich an den Bundesrechnungsabschluss denke.
Sieben der Berichte sind dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich gewidmet, und deshalb darf ich im ersten Block zunächst mit den Wissenschaftsberichten starten. Da geht es vor allem um unsere umfassende Prüfung zum System der Universitätsfinanzierung neu. Das haben wir vor allem aufgrund des hohen Gebarungsvolumens beleuchtet, denn in der Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 betrug das Gesamtbudget der Universitäten in Österreich rund 12 Milliarden Euro, in der neuen Leistungsvereinbarungsperiode – das ist die Periode, die wir nicht geprüft haben – von 2025 bis 2027 ist ein Gesamtbudget von 16,2 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist also schon relevant. Deshalb haben wir uns die Frage gestellt, wie sich das neue Finanzierungssystem auswirkt, insbesondere hinsichtlich der Mittelverteilung im Hochschulbereich und der verwendeten Indikatoren zur Zielerreichung. Geprüft haben wir neben dem Wissenschaftsministerium auch die Universität Wien und die Technische Universität Wien.
Wie Sie alle wissen, basiert das System der Universitätsfinanzierung neu auf drei Säulen – erste Säule: Lehre, zweite Säule: Forschung und Entwicklung, und dritte Säule: Infrastruktur und strategische Entwicklung. Die Mittel der ersten beiden Säulen werden über Basis- und Wettbewerbsindikatoren vergeben, jene der Säule Infrastruktur nach dem ermittelten Bedarf. Dazu gibt es dann auch Leistungsvereinbarungen. Die Grundlage bildet das Universitätsgesetz und die Universitätsfinanzierungsverordnung. Für die dritte Säule existierten relativ wenig Vorgaben im Gesetz, sodass es einen hohen Gestaltungsspielraum des Ministeriums dazu gab. Das Ganze ist kein Kostenmodell, sondern ein Verteilungsmodell. Das heißt, die ermittelten Finanzierungssätze stellten nicht die Vollkosten eines Studienplatzes beziehungsweise eines Forschungsvollzeitäquivalents dar.
Was wir dann letztlich eben auch gesehen haben, ist, dass sich die Budgetanteile der einzelnen Universitäten seit der Einführung der Universitätsfinanzierung neu und eigentlich auch schon vorher nur geringfügig verändert haben. Es wurden eben Entscheidungen getroffen, die dann die indikatorbedingten Verteilungswirkungen wieder abschwächten, damit alle ein wirtschaftliches Auskommen haben.
Der überwiegende Teil der Mittel für die Säule drei wurde für die wirtschaftliche Absicherung und für den Ausgleich größenskalierender Effekte eingesetzt. Es wurden bei der Abrechnung der Teile des Bereichs Lehre Mittel einbehalten, und diese Mittel wurden dann wieder verteilt – ohne vorab festgelegte Kriterien. Die finanziellen Konsequenzen bei Nichterreichen der Zielwerte wurden für die Periode 2022 bis 2024 dann auch ausgesetzt. Wir sehen als Rechnungshof schon, dass die indikatorbasierten Finanzierungsbestandteile Anreize zur Leistungsverbesserung an den Universitäten sind – die Zahl der prüfungsaktiven Studierenden et cetera; das anerkennen wir. Auch die politische Zielsetzung sehen wir als zweckmäßig an, nämlich die wirtschaftliche Stabilität der Universitäten sicherzustellen.
Die Budgets sind aber angestiegen, und die Umsetzungsmaßnahmen haben diese indikatorbasierte Universitätsfinanzierung neu eben vermindert. Deshalb haben wir Empfehlungen hinsichtlich der Gewichtung der Fächergruppen aufgestellt. Für die Bemessung, wie man das verbessern könnte, für die Verteilung des strategischen Betrags in der Säule drei verlangen wir nachvollziehbare Kriterien. Es geht auch darum, dass man zum Beispiel die gesetzlich nicht mehr vorgesehenen Studienbeitragsersätze überdenken könnte. Bei den einbehaltenen Mitteln bei der Nichterfüllung der Basisindikatoren könnte man auch Kriterien festlegen. Und es geht um die Steuerungswirkung der Leistungsvereinbarungen.
Deshalb appellieren wir an alle, die Ziele der Reform des Finanzierungssystems der Universitäten – also die Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung, aber auch der Studienqualität, den Ausbau der Studienplätze – im Einklang mit dem österreichischen Bedarf nicht aus dem Blick zu verlieren und unter Berücksichtigung der notwendigen kritischen Größe von Universitäten trotzdem auch eine Profilschärfung einzelner Standorte anzustreben, damit wir uns noch weiter verbessern.
Die zweite Prüfung, auf die ich eingehen möchte, ist eine Follow-up-Überprüfung zur Akkreditierung und öffentlichen Finanzierung von Privathochschulen. Das ist eine Follow-up-Überprüfung, bei der die Umsetzungsquote nicht so hoch ist, denn von elf geprüften Empfehlungen wurden eine vollständig, fünf teilweise und fünf nicht umgesetzt. Es gab die Novelle zur Akkreditierungsverordnung, aber die AQ Austria nutzte verfügbare Datenquellen zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit, zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht wie etwa im Bereich der Statistik Austria eben nicht. Und es geht um die Finanzierung der AQ Austria. Auch da empfehlen wir, Maßnahmen und Strategien zur Steigerung der eigenen Erlöse der AQ Austria zu entwickeln.
Dem Ministerium empfehlen wir, für eine ausgewogene und aufgabenorientierte Finanzierung der AQ Austria Sorge zu tragen. Die Inits wurde schon mehrmals angesprochen, da hat uns natürlich das Betriebsergebnis Sorge gemacht, es gab Jahresfehlbeträge. Es geht um das Weiterbestehen der Gesellschaft. Wir haben empfohlen, Effizienzpotenziale zu identifizieren und zu realisieren und nach Möglichkeit zusätzliche Einnahmen im Non-A-plus-B-Bereich – so heißt das – zu generieren, und das wäre unsere wesentliche Empfehlung. – Danke. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)
19.50
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.
Nun ist Herr Abgeordneter Harald Servus zu Wort gemeldet. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.