RN/157
19.50
Abgeordneter Mag. Harald Servus (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schön, dass wir heute so viel über Bildung diskutieren, beginnend schon mit der Aktuellen Stunde heute Morgen.
Unser Bildungssystem prägt und leitet – junge – Menschen oft das erste Viertel ihres Lebens – vom Kindergarten bis zur Hochschule. Eine fundierte Bildung ist entscheidend und eine Grundlage für eine erfolgreiche Berufskarriere und Basis für unseren wirtschaftlichen Erfolg und vor allem auch für die Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land. Lassen Sie mich zu Beginn aber eines auch ganz klar sagen: Bildung ist nie einfach nur eine Ausgabe im Budget, Bildung ist immer eine Investition in die Zukunft. Deshalb sind die 12 Milliarden Euro – beziehungsweise 5 Prozent unseres BIP –, die wir jährlich in unser Bildungssystem investieren, gut angelegt. Dass dies alles mit Effizienz und Sparsamkeit passiert, darauf achtet der Rechnungshof. – Vielen Dank an dieser Stelle an Sie, Frau Präsidentin.
Wir behandeln und debattieren jetzt gerade Rechnungshofberichte aus dem tertiären Bildungssektor. Ich darf daraus den Bericht zur Akkreditierung und öffentlichen Finanzierung von Privatuniversitäten exemplarisch herausgreifen. Privatuniversitäten sind ein relativ neuer Player in unserer Bildungslandschaft, es gibt sie erst seit 1999. Mittlerweile ist ihre Zahl auf 19 – mit über 21 000 Studienplätzen – angestiegen. Die Agentur ist, wenn man so will, ein behördliches Genehmigungsorgan, das als Begleiter in wissenschaftlicher und auch infrastruktureller Qualitätssicherung fungieren soll.
Es gibt zwei Hauptkritikpunkte des Rechnungshofes, einen haben Sie schon erwähnt, Frau Präsidentin. Der erste Kritikpunkt betrifft die Finanzierung: Weil die Bundesmittel zuletzt deutlich gestiegen, die Eigenerlöse dagegen zurückgegangen sind, hat man 2023 sogar auf die Rücklagen ausweichen müssen. Ja, es wäre gut, wenn die Eigenerlöse wieder steigen würden, indem man schaut, dass die Verfahren auch kostendeckend sind. Vielleicht kann man aber auch auf neue Geschäftsfelder ausweichen, zum Beispiel könnte man auch im benachbarten Ausland anbieten.
Der zweite Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft die Dokumentationslücken bei den einzelnen Prüfschritten. Klar ist, wenn manche Aberkennungen und versagte Akkreditierungen vor Gericht landen, ist eine genau Nachvollziehbarkeit aller Punkte essenziell. Nach dem Grundsatz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!, darf ich der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria weiterhin alles Gute wünschen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.54
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pia Maria Wieninger.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.