RN/184

21.21

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beim Bundesrechnungsabschluss 2024, wie er im Budgetausschuss schon präsentiert worden ist, hat irgendwie eine künstlich gelockerte Stimmung Platz gegriffen. Kollege Hanger jubelt ja bis heute. Ich verstehe schon: 4,7 Prozent Defizit schönreden zu müssen, ist eine sehr undankbare Aufgabe. 

Nur um das einmal auch klar auszusprechen: Wir schreiben 2024 ein Defizit von 19,1 Milliarden Euro. Das ist eine kontinuierliche Entwicklung durch die ganze letzte Legislaturperiode gewesen. Die Finanzschulden des Bundes stiegen in dieser schwarz-grünen Periode um 90,5 Milliarden Euro. Das heißt, ungefähr jeder dritte Euro Schulden ist von dieser Regierung gemacht worden.

Das heißt, dieser Blick zurück, den der Bundesrechnungsabschluss uns gibt, ist schon trüb genug, genauso aber der Ausblick in die Zukunft: wirtschaftliche Stagnation, hohe Inflation – es wurde ja bereits darüber gesprochen –, kein Wunder übrigens bei der Steuer-, Beitrags- und Gebührenerhöhungsorgie, über die wir uns ohnehin schon ausgetauscht haben.

Wenn man sich dann auch noch überlegt, dass der Bundesminister für Finanzen immer sagt, diese Konsolidierung wäre front-loaded – das heißt, die echten Wirkungen kommen eher am Anfang dieser Konsolidierungsphase –, dann muss man ganz ehrlich sagen: Wir sind im Budgetvollzug heuer um 300 Millionen Euro schlechter als voriges Jahr, das heißt, wir setzen sogar noch eins drauf, und das ist natürlich ein sehr, sehr betrüblicher Ausblick auf die kommenden Jahre.

Weil auch immer wieder gefragt wird: Wo sind die konkreten Vorschläge?, weise ich darauf hin: Es gibt mehrere. Es gibt etliche konkrete Vorschläge, zum Beispiel jene des Rechnungshofes, die sehr transparent am Tisch liegen: Reformen in finanzierungsintensiven Bereichen, Sicherung preiswerter Energieversorgung – Sie wissen, das ist das mit dem Industriestandort, wo wir seit Monaten auf die Strategie warten –, Durchforstung des Förderwesens – wir haben Ihnen entsprechende Anträge vorgelegt –, wo Milliarden zu heben wären. Sie schaffen es zwar, die Opposition schräg anzuquatschen, aber nicht eine einzige echte Reformmaßnahme, die vom Rechnungshof vorgeschlagen oder auch von unserer Seite als Antrag eingebracht wurde, umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss daher kein großer Prophet sein, um zu sagen, dass Folgendes passieren wird: Das Wachstum wird wieder sinken, die Inflation wird hoch bleiben, das Defizit wird weiter ansteigen, die Staatsverschuldung wird in Richtung 90 Prozent marschieren und die Ratingagenturen werden früher oder später echte Konsequenzen ziehen, nicht nur den Ausblick senken. Und die Zinskosten, die bereits in dieser Periode mit einer Verdoppelung, von 5,5 auf 11 Milliarden Euro, veranschlagt worden sind, werden sich natürlich noch weiter erhöhen.

In dem Sinne würde ich auf das, was vorhin Kollege Hofer und jetzt auch Kollege Krainer gesagt haben, dass dieses Land am Ende der Legislaturperiode wirtschaftlich stärker aus ihr herausgehen wird, als es in sie hineingegangen ist, also auf diese Voodooökonomie – um Sie zu zitieren, Herr Kollege –, nicht allzu viel wetten. Das wird sich so nicht spielen.

Im Übrigen, mediale Meldungen wie zum Beispiel: „Budget-Hammer – wir schulden [...] 12 Milliarden“ Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds, „Genaue Pläne würden laut Rechnungshof fehlen“, verbindliche Tilgungspläne würden uns laut Rechnungshof fehlen, tragen auch nicht unbedingt zur Vertrauensbildung bei. 

Daher liegt ein bekanntes Wirtschaftsmagazin mit seinem Titel „Österreich droht ein verlorenes Jahrzehnt“ richtig. Jene Parteien, die in diesem Jahrzehnt regiert haben, tragen Schuld daran, und sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn sich die Wähler bei den Wahlen dafür bedanken werden. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Sie waren aber zwei Jahre dabei!)

21.24

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Doppelbauer. Die eingemeldete Redezeit wird mit 5 Minuten eingestellt. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.