RN/224
23.54
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und werte Kollegen! Der Sammelbericht des Petitionsausschusses bietet immer eine gute Gelegenheit, einige Irrtümer auszuräumen, zum Beispiel bei der Bürgerinitiative „Nein zum Pandemievertrag der WHO“; Kollegin Giuliani-Sterrer und Kollegin Götze haben dazu schon Stellung genommen. Die Initiatoren dieser Bürgerinitiative befürchten, dass durch den WHO-Pandemievertrag die Souveränität Österreichs abgeschafft wird, dass die WHO die Grundrechte der Österreicherinnen und Österreicher beschneidet, dass die WHO Lockdowns verfügen kann, dass die WHO eine Impfpflicht ausrufen kann und andere Sachen mehr.
Ich würde die Initiative unterstützen, wenn das im Pandemievertrag drinnen stehen würde, es steht aber Gott sei Dank nicht drinnen. Die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO gibt es seit 2005 und aufgrund der letzten Pandemie wurden die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO von allen Mitgliedstaaten überarbeitet und es wurden neue Strategien ausgearbeitet, dass nämlich das, was diese Bürgerinitiative befürchtet, nicht mehr passieren kann: dass es keine Lockdowns mehr geben soll, dass es keine Impfpflicht geben soll, dass es keine Maskenpflicht mehr geben soll.
Der Inhalt dieses Pandemievertrages lautet folgendermaßen: Länder verpflichten sich, ihre Gesundheitssysteme und die Überwachung des Tierreichs so zu stärken, dass Krankheitsausbrüche schnell entdeckt und möglichst im Keim erstickt werden. Den Europäern war es ein Anliegen, dass auch Antibiotikaresistenzen bekämpft werden. Lieferketten von Lebensnotwendigem, was im Falle einer Pandemie gebraucht und geliefert wird, sollen für alle Länder gleichermaßen zugänglich sein; Gesundheitspersonal soll zuerst versorgt werden; Austausch zu Forschung und Entwicklung; wichtige Informationen wie die DNA-Sequenz über Pathogene sollen frei ausgetauscht werden, damit Medikamente und Impfstoffe entwickelt werden können. Im Gegenzug sollen Pharmaunternehmen der WHO 10 Prozent ihrer Produktion als Spende zur Verteilung in ärmere Länder abtreten. Und das Wichtigste in diesem Vertrag und auch für uns alle natürlich ist offensichtlich: dass das WHO-Sekretariat beziehungsweise der WHO-Generaldirektor keine Befugnis hat, in die nationalstaatliche Souveränität einzugreifen beziehungsweise Staaten Maßnahmen wie Impfungen oder Lockdowns zu verordnen.
Bei dem Prozess der Verhandlungen der gezielten Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften handelt es sich um einen von den Mitgliedsstaaten geführten Prozess, bei welchem auch die Bedeutung nationalstaatlicher Souveränität immer betont wurde und die WHO nach wie vor lediglich Empfehlungen des WHO-Generaldirektors abgeben kann.
Deswegen ist diese Bürgerinitiative nur zur Kenntnis genommen und nicht dem Fachausschuss zugewiesen worden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner [Grüne].)
23.57
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 2 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.