RN/230

0.07

Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Thau, vielleicht nur kurz zu Ihrem Redebeitrag: Ich glaube, alle Fraktionen hier in diesem Haus und alle Bürgermeister, alle Gemeinderäte im gesamten Bundesgebiet unterstützen die Feuerwehren. Ihre Unterstellung, dass es nur eine Partei gibt, die die Feuerwehren unterstützt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Er hat ...!), weise ich auf das Schärfste zurück, weil wirklich alle, wurscht welcher politischer Couleur, die freiwilligen Einsatzorganisationen – unsere Einsatzorganisationen – unterstützen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Feuerwehrmänner und die Feuerwehrfrauen in ganz Österreich zeigen tagtäglich Solidarität (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]), und das in einer Zeit, in der Solidarität nicht so in Mode ist, sondern viele sich selbst am nächsten sind. Die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen fahren immer dann aus, wenn die Sirene heult. Die fragen nicht, woher jemand kommt, warum jemand Hilfe braucht, sondern sie helfen. Sie helfen uneigennützig und bringen sich oft selbst in Gefahr, um andere aus der Gefahr zu bringen. Für diese gelebte Solidarität möchte ich Danke sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

In einer Zeit, in der das Ehrenamt unter Druck ist, haben die österreichischen Feuerwehren eine positive Mitgliederentwicklung. Über 350 000 freiwillige Feuerwehrleute gibt es. Auch wenn Sie oftmals die Frauen irgendwie unsichtbar machen wollen und das Gendern ablehnen, will ich die Frauen bewusst sichtbar machen, denn der Frauenanteil steigt auch in dieser Freiwilligenorganisation exorbitant. (Abg. Darmann [FPÖ]: Sag einmal einem Feuerwehrmann, dass er gendern soll!) Mittlerweile gibt es über 36 000 Frauen, die ehrenamtlich ihren Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr leisten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Oberhofer [NEOS].)

Wir müssen als Politik die besten Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Feuerwehrleute immer gut ausgebildet und gut ausgerüstet zu ihren Einsätzen kommen, und dazu gehören natürlich auch die Einsatzfahrzeuge. 

Es gibt die NoVA-Rückerstattung seit bald einem Vierteljahrhundert. Ich habe heute Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bei mir in der Region angerufen, ich habe Feuerwehrkommandanten und -kommandantinnen angerufen und gefragt, ob das irgendwann einmal in der Realität ein Problem war, weil die Vorfinanzierung ja in einem überwiegenden Maße eh die Gemeinden machen. Die freiwilligen Feuerwehren kaufen ja nicht aus ihrer Portokasse ein Einsatzfahrzeug oder ein HLF 4000 – das ist ja ein völlig weltfremdes Beispiel –, sondern die Gemeinden kaufen das für die freiwilligen Feuerwehren. Und kein Bürgermeister, kein Feuerwehrkommandant hat gesagt, dass das irgendwie in der Realität ein Problem ist. 

Was auf den ersten Blick irgendwie populistisch eine Vereinfachung zu sein scheint, ist auf den zweiten Blick dann schon ein Problem. Wer haftet? Sind es dann die Autohändler? (Zwischenruf des Abg. Linder [FPÖ].) Wer überprüft die Kriterien? – Also viele Fragen. Was vielleicht im ersten Moment wie eine Entbürokratisierung ausschaut, ist auf den zweiten Blick vielleicht viel mehr Aufwand. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, wichtig ist, zu betonen, dass es jetzt schon so ist, dass die NoVA rückerstattet wird. Das ist jetzt so und das wird auch sicher so bleiben, dass die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren von der NoVA befreit sind. 

Abschließend möchte ich mich bei allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, bei allen Feuerwehrmännern und -frauen an dieser Stelle für ihren Mut, für die Ausdauer und für das, was sie jeden Tag in Österreich leisten bedanken. Die Feuerwehr ist ein Symbol dafür, dass man in Österreich darauf zählen kann, dass niemand alleingelassen wird, wenn es ernst wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ofenauer [ÖVP].)

0.10

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.