RN/50

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (fortsetzend): Ich ziehe es zurück und sage: Mehr Flunkern geht ja gar nicht mehr. Warum flunkern Sie? Das Mercosur-Abkommen wird wahrscheinlich gesplittet werden, und somit bleibt es ein bisschen eine sehr angenehme Position Österreichs, vor allem der ÖVP, hier nicht wirklich zustimmen zu müssen oder offiziell dagegen zu sein, obwohl Sie gebunden sind. Sie sorgen aber nicht einmal vor. In Ihrem Vorwort zum Grünen Bericht sprechen Sie über „Versorgungssicherheit“. – Genau die schaffen Sie nicht, denn wenn man dem Mercosur-Abkommen zustimmt oder es stumm abnickt, dann muss man für Transparenz sorgen. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/50.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für Transparenz, Tierschutz und faire Erzeuger:innen-Preise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier, sowie deren Verarbeitungsprodukte, per Verordnung in der gesamten Gastronomie ab 1.7.2026 einzuführen.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche die Einführung einer Tierhaltungskennzeichnung auf Basis einer Verordnung ebenso ab 1.7.2026 auf den Weg bringt.“


Meine Herren von der ÖVP, schaffen Sie Transparenz, das hilft den Bauern und Bäuerinnen wirklich. Das hebt die Einkommen und das würde unsere Produkte stärken, egal ob konventionell oder biologisch – aber machen Sie nicht dieses Schauspiel! Es ist peinlich. Die Bäuerinnen und Bauern in Österreich haben einfach etwas Besseres verdient. (Beifall bei den Grünen.)

12.04

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/50.2

Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für Transparenz, Tierschutz und faire Erzeuger:innen-Preise (131/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Voglauer wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Totschnig. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.