RN/82

4. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 415/A(E) der Abgeordneten Carina Reiter, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modernisierung und Beseitigung regulatorischer Hemmnisse betreffend das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) als Grundlage für eine zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft (226 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 4. Punkt unserer heutigen Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Hammer.

RN/83

13.48

Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch wir Grüne bekennen uns natürlich zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und effizienten Kreislaufwirtschaft, wie es in der Begründung des vorliegenden Antrages erwähnt ist. (Abg. Bernhard [NEOS]: Sehr gut!) Genau das haben wir in unserer Regierungszeit auch klar bewiesen. Wir haben das Pfandsystem für Getränkedosen und -flaschen auf den Weg gebracht, eine Mehrwegquote umgesetzt und auch einen Reparaturbonus eingeführt – ganz konkrete Maßnahmen für mehr Kreislaufwirtschaft und ein echter Einsatz für Umwelt- und Klimaschutz. 

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt einen Entschließungsantrag der Regierungsparteien vor uns, und ich glaube, wenn man die Regierungsfraktionen getrennt voneinander befragt, was denn eigentlich genau in diesem Antrag gefordert wird, dann wird man drei sehr unterschiedliche Antworten hören (Abg. Bernhard [NEOS]: Da passt kein Blatt Papier zwischen uns!), weil dieser Antrag so was von nichtssagend ist. Legen Sie uns bitte gerne eine konkrete Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes vor, damit wir auch wissen, worüber wir diskutieren, und dann sind wir gerne zu konstruktiven Gesprächen bereit! 

Weil wir bei der Abfallwirtschaft sind, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es gibt konkrete Maßnahmen, die ganz konkret umzusetzen wären; zum Beispiel landen in Österreich jedes Jahr rund 3 Millionen Stück Lithiumbatterien im Restmüll. Das sind zwei Stück Batterien pro Tonne Abfall.

Wir alle kennen das Problem: Die Zahl der Brände in Recyclinganlagen hat sich in den letzten zehn Jahren verfünffacht. Das ist ein riesiges Problem für die Branche. Wir haben daher ein Pfandsystem für Akkus und Batterien gefordert. Dreimal dürfen Sie raten, was mit diesem Antrag passiert ist: Vollkommen richtig, er wurde im Umweltausschuss vertagt.

Wir haben einen weiteren Antrag eingebracht, der vertagt wurde, den wir heute auch zur Abstimmung bringen werden, und das ist das Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Das ist eine der weniger klugen Erfindungen, die auf den Markt gekommen sind, und eigentlich ein Sinnbild für die Wegwerfgesellschaft. Im Jahr 2022 sind sechs Millionen Stück dieser Einweg-E-Zigaretten verkauft worden, die zum Großteil leider im Restmüll landen. 75 Prozent der Bevölkerung sind für ein Verbot dieser wirklich unsinnigen Produkte. Andere Länder wie Belgien oder Frankreich haben das bereits umgesetzt.

Meine Damen und Herren, wir alle tragen eine Verantwortung, unsere Ressourcen zu schützen, und deswegen geben wir Ihnen heute die Möglichkeit, abgesehen von Ankündigungen und Willensbekundungen auch konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen. (Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)

Deswegen bringe ich den folgenden Entschließungsantrag ein:

RN/83.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Einweg E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zukommen zu lassen, welche ein umfassendes Verbot des Verkaufs von Einweg-E-Zigaretten in Österreich vorsieht.“


Ich bitte um breite Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.51

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/83.2

Verbot von Einweg E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit (134/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Thomas Spalt, Sie gelangen zu Wort.

RN/84

13.51

Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kollegen! Mein Vorredner hat es ganz kurz angesprochen, und ich darf vielleicht nur zurückgeben: Ich bin ja froh darüber, dass zumindest dieser Pfandsystemwahn der Grünen mit dem Ausscheiden aus der Regierung ein Ende hat, denn wenn man Ihnen zuhört, dann müsste man meinen (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer [Grüne]) – wir hatten es heute bei der Entwaldungsverordnung –, bei Ihnen geht es nicht darum, vor lauter Bäumen den Wald nicht zu sehen (Abg. Gewessler [Grüne]: Ihr wolltets ein Pfand!), sondern ihr würdet vor lauter Pfandsystemen das Pfand nicht mehr sehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kogler [Grüne]: Was soll man sagen, es gibt viel mehr Menschen, die ...!)

Geschätzte Damen und Herren, wir diskutieren heute, acht Monate nachdem diese Bundesregierung ins Amt gekommen ist, den ersten Antrag, der es aus dem Umweltausschuss hierher ins Plenum geschafft hat. Ich gehe vielleicht ganz kurz auf die Überschrift ein: „betreffend Modernisierung und Beseitigung regulatorischer Hemmnisse betreffend das Abfallwirtschaftsgesetz [...] als Grundlage für eine zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft“. – Ja, selbstverständlich würde nichts dagegen sprechen, aber, liebe Regierungsparteien: Wir haben jetzt 13.55 Uhr, und ich darf Ihnen nach acht Monaten Regierungsbeteiligung einen schönen guten Morgen wünschen. Seid ihr endlich auch auf die Idee gekommen, irgendetwas umzusetzen zu versuchen? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer [Grüne].)

Das Einzige, was wir heute hier zum Umweltbereich gehört haben, sind – wie schon kurz angesprochen – die öko- und klimapopulistischen Anträge der Grünen und ein Arbeitsauftrag der Regierungsparteien an sich selber. Zu diesem Auftrag: Man muss ganz klar sagen, aus freiheitlicher Sicht gilt natürlich, dass eine funktionierende Kreislaufwirtschaft Praxisnähe und nicht nur Schlagworte braucht. Wir sind selbstverständlich dafür, da eine Deregulierung und Vereinfachungen zu schaffen.

Man muss es sich jetzt aber auch auf der Zunge zergehen lassen: Wir haben – wir wissen es ja alle – die größte und teuerste Regierung aller Zeiten, und die aktuelle österreichische Bundesregierung – wir hatten es heute auch schon einmal – leistet sich einen Deregulierungsstaatssekretär, der normalerweise hier zu meiner Rechten sitzen würde. Nun, nachdem sie bereits acht Monate im Amt sind, kommen die Regierungsparteien auf die Idee, den Umweltminister dazu aufzufordern, Maßnahmen zur Deregulierung zu schaffen, und sie binden nicht einmal den Deregulierungsstaatssekretär mit ein. – Geschätzte Damen und Herren, das ist dann schon sehr, sehr dünn, was in diesen ersten acht Monaten von Ihnen geliefert wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Wobei, sehr dünn: Es wurde gar nichts geliefert. Liebe Damen und Herren, lange Rede, kurzer Sinn: Es würde mich und es würde meine Fraktion freuen, wenn die Regierung gerade in diesen Bereichen endlich ins Handeln kommen würde, wenn sie endlich aufwachen und auch endlich beginnen würde, Maßnahmen zu setzen und konkrete Vorschläge hier ins Plenum zu bringen. Bis dahin werden wir (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Trotzdem zustimmen!) ganz genau schauen und ganz gespannt darauf warten, ob so ein Vorschlag kommt und was solch ein Vorschlag gemäß dem Entschließungsantrag beinhalten soll. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.55

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carina Reiter.

RN/85

13.55

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Abfall- und Ressourcenwirtschaft ist eine sehr systemrelevante Branche, eine, die dafür, was eigentlich alles dahintersteckt, oft gar nicht so wahrgenommen wird. Da geht es um Arbeitsplätze, da geht es um Wertschöpfung, da geht es aber auch um Rohstoffsicherung.

Wir haben uns im Regierungsprogramm bereits darauf geeinigt, dass wir das Abfallwirtschaftsgesetz evaluieren möchten, mit dem Ziel, die Prozesse zu optimieren und eine gesteigerte Verfahrenseffizienz zu schaffen. Mit genau diesem Antrag, den wir heute hier stellen, wollen wir dieses Ansinnen bestärken und somit verstärkt ins Tun kommen, hin zu einer europarechtskonformen Weiterentwicklung des AWG.

Herr Kollege Spalt von der FPÖ hat gemeint – ich habe das irgendwie ein bisschen lustig gefunden –, er vermisst, dass die Regierung etwas liefert oder konkrete Maßnahmen bringt, schafft es aber selber, zwei Reden zum Thema Umwelt ohne einen einzigen konkreten Vorschlag zu halten. – Ich gratuliere, das ist eigentlich auch eine ziemliche Leistung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Was ist uns als Volkspartei jetzt, wenn man in die Evaluierung dieses Gesetzes geht, zum Thema Abfallwirtschaftsgesetz wichtig? – Wir wollen Innovationen und Investitionen in der Kreislaufwirtschaft erleichtern, und zwar durch frühzeitige Identifikation und Beseitigung von Hemmnissen im AWG, worauf dieser Antrag in Verbindung mit der Novelle, die geplant ist, auch abzielen sollte. Wir wollen den Einsatz von Sekundärrohstoffen stärken und moderne Recycling- und Wiederverwertungsprozesse fördern.

Was uns auch ganz wichtig ist, sind Verwaltungseffizienz und Bürokratieabbau. Das sollen auch zentrale Ziele sein, damit wir eine stärkere Digitalisierung haben und gleichzeitig Verfahren harmonisieren können. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass man beim Thema Abfalltransport mit der Schiene in eine ein bisschen praxistauglichere Richtung gehen möchte.

Was auch ganz wichtig ist, ist das Thema europarechtskonforme Weiterentwicklung. Das ist entscheidend, wenn es um Abfallrahmenrichtlinien, Deponierichtlinien geht, weil wir Doppelgleisigkeiten und Rechtsunsicherheiten vermeiden wollen.

Das Abfallwirtschaftsgesetz soll am Stand der Zeit und wirklich ein Motor für unsere Kreislaufwirtschaft sein. Da geht es um Begriffe wie Abfallende, Rezyklatgehalte, Nebenproduktkriterien, Herstellerverantwortung, Abfallbilanzmeldungen und noch viel mehr – sehr komplex –, und das Ganze natürlich im Dialog mit der Europäischen Union und unter Einbindung der Bundesländer, denn da geht es auch um standortrelevante Themen und eine Standortabsicherung. Uns als Regierungsparteien ist wichtig, dass wir klare, zukunftsfähige und praxistaugliche Rahmenbedingungen für eine moderne und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft mit mehr Planungssicherheit für Wirtschaft und Verwaltung schaffen.

Herr Kollege Hammer von den Grünen hat ja schon diesen Antrag zum Thema Einweg-E-Zigaretten erwähnt. Da möchte ich das Gleiche sagen, was wir im Ausschuss auch schon besprochen haben: Dieses Thema liegt ja auch im Gesundheitsausschuss und ist eine Sache der Tabakverordnung, also ist eigentlich die Gesundheitsministerin zuständig. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Das steht auch in unserem Antrag!) Das haben wir eigentlich schon intensiv diskutiert. Jetzt ist der Antrag wieder da, das ist sehr nett, aber leider ist die Zuständigkeit nicht ganz richtig eingeordnet. (Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)

Ich denke mir, mit mehr Planungssicherheit und dadurch, die Dinge anzugehen, die wichtig sind, kann es gelingen, dass wir den Recyclingstandort Österreich sichern, dass wir auch Klimaziele erreichen, die Kreislaufwirtschaft stärken. Dann haben wir alle etwas davon: Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.59

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Antonio Della Rossa.

RN/86

13.59

Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Zusehende und Zuhörende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um einen Initiativantrag, der die Bundesregierung und im Besonderen Sie, Herr Bundesminister, dazu auffordert, das Abfallwirtschaftsgesetz im Hinblick auf seine regulatorischen Hemmnisse zu novellieren. Das klingt ein bisschen sperrig, aber dahinter stecken ja praxisnahe Ideen, und ich möchte das vielleicht an einem Beispiel ein bisschen plastischer machen.

Einer der größten CO₂-Emittenten oder -Verursacher weltweit ist die Herstellung von Beton. Lassen Sie mich das gleich klarstellen: Beton ist ein wunderbarer Werkstoff, der unsere Städte prägt, der uns sehr weitergebracht hat, der Infrastruktur trägt. Die Herstellung von Zement alleine, einem Bestandteil von Beton – Stahl ist da noch gar nicht eingerechnet –, verursacht rund 8 Prozent der globalen CO₂-Emissionen. Das ist übrigens mehr als der gesamte Flugverkehr gemeinsam.

Nun werden Sie sich vielleicht fragen: Was hat das Ganze mit dem Abfallwirtschaftsgesetz zu tun? Die Antwort liegt viel näher, als Sie denken, denn Sie gehen jeden Tag darauf spazieren: auf Boden, auf Erde, manchmal auch als Dreck bezeichnet. Diese Materialien liegen im wahrsten Sinne des Wortes vor unserer Tür. Sie fallen bei fast jeder Baustelle an, in riesigen Mengen, doch gelten sie leider rechtlich immer noch als Abfall. Sie werden abgeführt, deponiert und oft auch teuer entsorgt, und das erschwert quasi die Wiederverwendung.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel, wie man das ändern kann, aus einem kleinen Dorf in Vorarlberg, wo ich herkomme, nennen. In Schlins gibt es einen ganz kleinen Betrieb, der seit Kurzem – eigentlich nicht seit Kurzem, schon seit zehn Jahren – aus diesem Aushub direkt tragbare Wände aus Stampflehm macht. Das ist großartig und zeigt, wie leicht es geht, nachhaltig zu bauen: ein Gebäude, das im Sommer kühlt, im Winter wärmt, das atmungsaktiv, langlebig und vollständig recycelbar ist. Das funktioniert ganz ohne technische Innovation, es ist eine 1 000 Jahre alte Tradition. Es entsteht ein Haus, das quasi aus der Erde gemacht ist und zur Erde wieder zurückkehrt. Das ist schon fast biblisch, wie mir gerade auffällt: Aus der Erde kommst du, zur Erde sollst du zurück. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Es wäre natürlich toll, wenn wir solche Projekte weiterhin forcieren könnten. Ich stelle mir auch Wiener Gemeindebau aus Wiener Erde vor und ich glaube, das ist in Zukunft möglich.

Solche Projekte sind aber leider noch die Ausnahme. Nicht der einzige Grund, aber ein Grund dafür ist natürlich auch dieses Hemmnis, dass der Aushub automatisch als Abfall gilt, auch wenn er eigentlich ein hochwertiger Baustoff wäre. Genehmigungsverfahren sind oft zu aufwendig, es wird langsam und dadurch teurer. Das können wir jetzt abschaffen.

Genau das wollen wir mit diesem Antrag ändern. Es geht darum, Kreislaufwirtschaft zu erleichtern und Unternehmen, Planer:innen und Gemeinden nicht zu bremsen, sondern zu ermächtigen. Sie müssen wissen, über die Hälfte aller Abfälle in Österreich sind Aushubmaterial. Da liegt ein riesiges Potenzial für Ressourcenschonung, für Klimaschutz und für Innovation in der Bauwirtschaft.

Wir brauchen klare und einfache Regeln, die Wiederverwendung ermöglichen, statt sie zu verhindern. Wir brauchen Rechtssicherheit, wir brauchen Vertrauen in neue Ansätze, in Innovation, damit nachhaltiges Bauen nicht Pilotprojekt bleibt, sondern zur Selbstverständlichkeit wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard.

RN/87

14.02

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen heute über eine gemeinsame Initiative meiner beiden Kolleginnen Carina Reiter, Julia Herr und mir, über den Antrag zur „Modernisierung und Beseitigung regulatorischer Hemmnisse betreffend das Abfallwirtschaftsgesetz“.

Es hört sich zugegebenermaßen ein bisschen sperrig an. Was steckt denn da dahinter? (Abg. Kogler [Grüne]: Gute Frage!) Im Grunde ist es so, dass viele wirtschaftliche Produktionsweisen nach wie vor linear sind. Das heißt, wir gehen davon aus, dass wir Rohstoffe erwerben, verarbeiten, dann zu Produkten weiterentwickeln und auf dem Markt verkaufen. Irgendwann haben sie das Ende ihrer Produktlebenszeit erreicht und werden weggeschmissen. Das geschieht in dem Verständnis, das in früheren Jahrzehnten vielleicht üblich war, dass Ressourcen unendlich zur Verfügung stehen – zumindest für uns in Mitteleuropa –, erschwinglich sind und jederzeit mit jedem Staat auf der Welt austauschbar sind. 

In der Realität des 21. Jahrhunderts ist es aber so, dass wir nicht mehr in einer linearen Produktionsweise denken können. Einerseits wissen wir, dass viele Rohstoffe, die wir brauchen, nicht unendlich verfügbar sind, andererseits sind in der internationalen politischen Situation, in der wir uns befinden, gerade strategische Ressourcen auch nicht immer verfügbar, wenn wir sie gerade brauchen. Und das Ganze hat natürlich auch einen hohen ökologischen Preis, den wir bezahlen müssen, wenn wir beim Wirtschaften nicht nachdenken. 

Das Abfallwirtschaftsgesetz ist ein sehr wichtiges Gesetz, weil wir eben genau über dieses definieren, wie wir mit Dingen am Ende des Produktlebens umgehen. Wir haben uns als Fraktionen der Bundesregierung tatsächlich ein sehr konkretes Ziel gesetzt: „Ausbau des Sekundärrohstoffmarktes“, „Positionierung Österreichs als Vorreiter zirkulärer Produktionsprozesse und entsprechender Technologien“. Wir wollen Umwelt und Wirtschaft tatsächlich verbinden, mit Mehrwert zusammenbringen, damit es für uns in Österreich nach vorne geht. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr [SPÖ].)

Auf die Kritik der Grünen eingehend, dass der Antrag zu unkonkret sei: Es ist ein Antrag von drei Parlamentsfraktionen, die die Regierungsmitglieder zur Zusammenarbeit mit diesen auffordern, weil wir ein sehr konkretes Vorhaben haben. Wir wollen nur tatsächlich auch diese Willensbekundung aus dem Nationalrat heraus klar unterstreichen, denn es gibt im Abfallwirtschaftsgesetz ganz viele Dinge, die man hinterfragen kann – aus umweltpolitischer Perspektive und auch aus der Deregulierungsperspektive.

Vorhin ist gefragt worden, was man sich denn beispielsweise darunter vorstellen kann: Ein Thema ist vorhin kurz angeschnitten worden, das Beispiel Aushub. Wenn du heute Aushub hast, dann gilt er automatisch als Abfall, du kannst ihn nur mit sehr hohem Aufwand entsprechend weiterverarbeiten. Bei Aushub von einer Baustelle können wertvolle Materialien nicht in einem unkomplizierten Verfahren entsprechend wiedergewonnen werden. Das ist reine Regulatorik. Die kann man ändern, da gibt es eine Ermächtigungsverordnung, die da enthalten ist. Das kann man ganz konkret machen. 

Ein anderes Beispiel, das dem grünen Vorredner wahrscheinlich weniger gefällt, uns dafür umso mehr, ist das Beispiel der Verlagerung von der Straße auf die Schiene. Da gab es im Abfallwirtschaftsgesetz sehr harte Bestimmungen, nämlich dass du alles mit einem Gewicht über 10 Tonnen, das du weiter als 200 Kilometer weit transportieren willst, auf die Schiene verlagern musst. Wir haben gesehen, dass über 90 Prozent der Anträge auf die Verlagerung von der Straße auf die Schiene negativ beschieden worden sind. Das heißt, wir haben ein Gesetz, das Frächter zu etwas zwingt, das sie nachher in der Realität gar nicht umsetzen können. Solange es die Kapazitäten auf der Schiene nicht gibt und man deswegen Anträge stellen muss, die nachher gar nicht positiv beschieden werden können, kann man so etwas natürlich auch ändern. Das ist klassisch etwas, worüber man zwischen den drei Fraktionen diskutieren kann, wie man gemeinsam der Abfallwirtschaft den Weg nach vorne in die Vorreiterrolle ermöglicht.

In diesem Sinne bitte ich um entsprechende Unterstützung und bedanke mich ganz herzlich dafür. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.07

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Irene Eisenhut.

RN/88

14.07

Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher hier auf der Galerie! Ich darf zuerst im Namen von Kollegen Leinfellner eine Besuchergruppe der FPÖ Steiermark recht herzlich begrüßen. Herzlich willkommen hier im Haus! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

In der letzten Sitzung des Umweltausschusses wurde ein Antrag der Regierungsparteien behandelt, welcher eine Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes beabsichtigt. Gefordert wird darin eine zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft. Untermauert wird dieses Vorhaben mit einem Entschließungsantrag zum Abbau regulatorischer Hindernisse im Abfallwirtschaftsgesetz. 

Die Kreislaufwirtschaft an und für sich ist ja grundsätzlich kein neues Konzept. Ihre Bedeutung wächst aber natürlich in einer Welt, die zunehmend mit den Folgen von Ressourcenverschwendung und Abfallbergen konfrontiert ist. Eine zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft stellt sicher, dass Ressourcen effizient genutzt, Abfälle vermieden und Innovationen gefördert werden. Bei dieser allgemeinen Zielsetzung sind wir uns hier im Haus, hoffe ich, alle einig.

Eine entscheidende Frage habe ich mir aber schon gestellt: Wozu ein Antrag der Regierungsparteien? Machen Sie es einfach! Es drängt sich schon ein wenig der Eindruck auf, dass hier auf Zeit gespielt wird, weil derzeit noch nichts Konkretes auf dem Tisch liegt. (Abg. Reiter [ÖVP]: Geh!) Der Antrag der Regierungsparteien, sehr geehrte Damen und Herren, ist sehr allgemein gehalten, sehr schwammig, so ein bisschen nach dem Motto: Alles ist möglich, nichts ist fix. 

Zur Veranschaulichung für die Zuseher zitiere ich aus dem Antrag, der auch sehr kurz gehalten ist: Die Bundesregierung wird aufgefordert, „einen Entwurf für eine europarechtskonforme Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftsgesetzes samt Beseitigung regulatorischer Hemmnisse vorzulegen, in dem auch für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie notwendige Rahmenbedingungen für einen verstärkten Einsatz von Sekundärrohstoffen geschaffen werden“. 

Das heißt eigentlich so viel: Die Bundesregierung fordert sich selbst auf, in die Gänge zu kommen. Ja, perfekt! Bitte, sehr geschätzte Damen und Herren der Regierungsparteien, kommen Sie in die Gänge!

Leider konnte uns der Herr Bundesminister im Ausschuss keine genauen Inhalte und keine konkreten Maßnahmen nennen, wie diese Abfallwirtschaftsgesetznovelle hinkünftig aussehen soll. Wir haben den Hinweis bekommen, dass ein Erstentwurf bis Ende des Jahres 2025 fertig sein wird. 

Als FPÖ unterstützen wir diesen Entschließungsantrag dennoch, weil wir für den Abbau von regulatorischen Hindernissen stehen, natürlich für jeden Bürokratieabbau, für einen verstärkten Einsatz von Sekundärrohstoffen und für geeignete Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie. 

Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, in dem Entwurf von diesem leidigen Gold-Plating abzukommen! Österreich muss nicht immer Musterschüler innerhalb der EU sein; denn für uns ist eines ganz klar: Es darf unter keinen Umständen, egal um welche Maßnahme es sich handelt, im Endergebnis zu einer Verteuerung für die Endverbraucher kommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.11

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Mair.

RN/89

14.11

Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich darf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzdienststelle der Stadt Graz begrüßen! (Beifall bei ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS.)

Das Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2002 war und ist ein wichtiger Schritt für den Umweltschutz und die Kreislaufwirtschaft in Österreich. Die Aufgaben werden aber nicht kleiner. Wir stehen derzeit in vielen Bereichen vor tiefgreifenden Umbrüchen, sei es bei der Energie, beim Verkehr oder beim Ressourcenschutz. Genau deshalb braucht es jetzt eine klare und moderne Adaptierung dieses Gesetzes, welche mit dem vorliegenden Entschließungsantrag eingeleitet wird. 

Im Zuge dessen gehören auch ideologische Bürokratiemonster saniert, welche im Dezember 2021, bei der letzten Novelle, angeregt von der damaligen Umweltministerin Leonore Gewessler, geschaffen wurden und die den Vollzug des Gesetzes in seiner Gesamtheit bis heute verunmöglichen und dadurch den Abfalltransportunternehmen ineffizientes Arbeiten abverlangen, wodurch wiederum Kosten entstehen, die alle Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen. 

Was meine ich damit? – Aktuell müssen Abfalltransporte ab einem Gesamtgewicht von 10 Tonnen verpflichtend per Bahn erfolgen, sofern die Strecke mehr als 200 Kilometer beträgt. Mit 1.1.2026, so sieht das aktuelle Gesetz es vor, soll dies nochmalig auf 100 Kilometer gesenkt werden. 

Das klingt auf dem Papier sinnvoll, ist aber in der Realität derzeit schlichtweg nicht umsetzbar, denn die Bahn war und ist aktuell nicht in der Lage, diese Transporte durchzuführen, was zur Folge hat, dass unzählige Ausnahmegenehmigungen für jeden Transport und pro Abfallfraktion beantragt und ausgestellt werden müssen. Diese Ausnahmegenehmigungen wiederum erlauben, dass die Transporte mittels Lkw durchgeführt werden dürfen, vorausgesetzt, die entsprechenden Papiere für den Transport und pro Abfallfraktion werden mitgeführt – ein bürokratischer Wahnsinn. 

Wem ist geholfen, wenn eine Bahnpflicht verordnet wird, die in der Praxis aktuell nicht umgesetzt werden kann? Das lähmt die Wirtschaft, schadet unseren Betrieben, verursacht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Frust und verursacht Mehrkosten für die Bevölkerung. Gerade ich als Tiroler stehe zu 100 Prozent hinter dem Gütertransport mittels Schiene, aber bevor wir die Transporte auf der Schiene verpflichtend machen, muss sichergestellt werden, dass die Kapazität und die Ressourcen auch vorhanden sind.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Umweltschutz darf nicht durch eine praxisferne Überregulierung zur Belastung für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft werden. Deshalb bitte ich um breite Unterstützung dieses Entschließungsantrages, welcher eine zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft unseres Landes sicherstellt. Und, liebe Grüne, überlegt es euch noch einmal, vielleicht könnt ihr doch etwas für die Umwelt machen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.14

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/90

Abstimmung

RN/90.1

Präsidentin Doris Bures: Ich würde ersuchen, dass die Abgeordneten die Plätze einnehmen, wir kommen zum Abstimmungsvorgang:

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 226 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Modernisierung und Beseitigung regulatorischer Hemmnisse betreffend das Abfallwirtschaftsgesetz als Grundlage für eine zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft“.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (38/E)

RN/90.2

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Einweg E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.