RN/85
13.55
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Abfall- und Ressourcenwirtschaft ist eine sehr systemrelevante Branche, eine, die dafür, was eigentlich alles dahintersteckt, oft gar nicht so wahrgenommen wird. Da geht es um Arbeitsplätze, da geht es um Wertschöpfung, da geht es aber auch um Rohstoffsicherung.
Wir haben uns im Regierungsprogramm bereits darauf geeinigt, dass wir das Abfallwirtschaftsgesetz evaluieren möchten, mit dem Ziel, die Prozesse zu optimieren und eine gesteigerte Verfahrenseffizienz zu schaffen. Mit genau diesem Antrag, den wir heute hier stellen, wollen wir dieses Ansinnen bestärken und somit verstärkt ins Tun kommen, hin zu einer europarechtskonformen Weiterentwicklung des AWG.
Herr Kollege Spalt von der FPÖ hat gemeint – ich habe das irgendwie ein bisschen lustig gefunden –, er vermisst, dass die Regierung etwas liefert oder konkrete Maßnahmen bringt, schafft es aber selber, zwei Reden zum Thema Umwelt ohne einen einzigen konkreten Vorschlag zu halten. – Ich gratuliere, das ist eigentlich auch eine ziemliche Leistung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
Was ist uns als Volkspartei jetzt, wenn man in die Evaluierung dieses Gesetzes geht, zum Thema Abfallwirtschaftsgesetz wichtig? – Wir wollen Innovationen und Investitionen in der Kreislaufwirtschaft erleichtern, und zwar durch frühzeitige Identifikation und Beseitigung von Hemmnissen im AWG, worauf dieser Antrag in Verbindung mit der Novelle, die geplant ist, auch abzielen sollte. Wir wollen den Einsatz von Sekundärrohstoffen stärken und moderne Recycling- und Wiederverwertungsprozesse fördern.
Was uns auch ganz wichtig ist, sind Verwaltungseffizienz und Bürokratieabbau. Das sollen auch zentrale Ziele sein, damit wir eine stärkere Digitalisierung haben und gleichzeitig Verfahren harmonisieren können. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass man beim Thema Abfalltransport mit der Schiene in eine ein bisschen praxistauglichere Richtung gehen möchte.
Was auch ganz wichtig ist, ist das Thema europarechtskonforme Weiterentwicklung. Das ist entscheidend, wenn es um Abfallrahmenrichtlinien, Deponierichtlinien geht, weil wir Doppelgleisigkeiten und Rechtsunsicherheiten vermeiden wollen.
Das Abfallwirtschaftsgesetz soll am Stand der Zeit und wirklich ein Motor für unsere Kreislaufwirtschaft sein. Da geht es um Begriffe wie Abfallende, Rezyklatgehalte, Nebenproduktkriterien, Herstellerverantwortung, Abfallbilanzmeldungen und noch viel mehr – sehr komplex –, und das Ganze natürlich im Dialog mit der Europäischen Union und unter Einbindung der Bundesländer, denn da geht es auch um standortrelevante Themen und eine Standortabsicherung. Uns als Regierungsparteien ist wichtig, dass wir klare, zukunftsfähige und praxistaugliche Rahmenbedingungen für eine moderne und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft mit mehr Planungssicherheit für Wirtschaft und Verwaltung schaffen.
Herr Kollege Hammer von den Grünen hat ja schon diesen Antrag zum Thema Einweg-E-Zigaretten erwähnt. Da möchte ich das Gleiche sagen, was wir im Ausschuss auch schon besprochen haben: Dieses Thema liegt ja auch im Gesundheitsausschuss und ist eine Sache der Tabakverordnung, also ist eigentlich die Gesundheitsministerin zuständig. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Das steht auch in unserem Antrag!) Das haben wir eigentlich schon intensiv diskutiert. Jetzt ist der Antrag wieder da, das ist sehr nett, aber leider ist die Zuständigkeit nicht ganz richtig eingeordnet. (Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)
Ich denke mir, mit mehr Planungssicherheit und dadurch, die Dinge anzugehen, die wichtig sind, kann es gelingen, dass wir den Recyclingstandort Österreich sichern, dass wir auch Klimaziele erreichen, die Kreislaufwirtschaft stärken. Dann haben wir alle etwas davon: Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.59
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Antonio Della Rossa.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.