RN/89

14.11

Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich darf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzdienststelle der Stadt Graz begrüßen! (Beifall bei ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS.)

Das Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2002 war und ist ein wichtiger Schritt für den Umweltschutz und die Kreislaufwirtschaft in Österreich. Die Aufgaben werden aber nicht kleiner. Wir stehen derzeit in vielen Bereichen vor tiefgreifenden Umbrüchen, sei es bei der Energie, beim Verkehr oder beim Ressourcenschutz. Genau deshalb braucht es jetzt eine klare und moderne Adaptierung dieses Gesetzes, welche mit dem vorliegenden Entschließungsantrag eingeleitet wird. 

Im Zuge dessen gehören auch ideologische Bürokratiemonster saniert, welche im Dezember 2021, bei der letzten Novelle, angeregt von der damaligen Umweltministerin Leonore Gewessler, geschaffen wurden und die den Vollzug des Gesetzes in seiner Gesamtheit bis heute verunmöglichen und dadurch den Abfalltransportunternehmen ineffizientes Arbeiten abverlangen, wodurch wiederum Kosten entstehen, die alle Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen. 

Was meine ich damit? – Aktuell müssen Abfalltransporte ab einem Gesamtgewicht von 10 Tonnen verpflichtend per Bahn erfolgen, sofern die Strecke mehr als 200 Kilometer beträgt. Mit 1.1.2026, so sieht das aktuelle Gesetz es vor, soll dies nochmalig auf 100 Kilometer gesenkt werden. 

Das klingt auf dem Papier sinnvoll, ist aber in der Realität derzeit schlichtweg nicht umsetzbar, denn die Bahn war und ist aktuell nicht in der Lage, diese Transporte durchzuführen, was zur Folge hat, dass unzählige Ausnahmegenehmigungen für jeden Transport und pro Abfallfraktion beantragt und ausgestellt werden müssen. Diese Ausnahmegenehmigungen wiederum erlauben, dass die Transporte mittels Lkw durchgeführt werden dürfen, vorausgesetzt, die entsprechenden Papiere für den Transport und pro Abfallfraktion werden mitgeführt – ein bürokratischer Wahnsinn. 

Wem ist geholfen, wenn eine Bahnpflicht verordnet wird, die in der Praxis aktuell nicht umgesetzt werden kann? Das lähmt die Wirtschaft, schadet unseren Betrieben, verursacht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Frust und verursacht Mehrkosten für die Bevölkerung. Gerade ich als Tiroler stehe zu 100 Prozent hinter dem Gütertransport mittels Schiene, aber bevor wir die Transporte auf der Schiene verpflichten, muss sichergestellt werden, dass die Kapazität und die Ressourcen auch vorhanden sind.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Umweltschutz darf nicht durch eine praxisferne Überregulierung zur Belastung für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft werden. Deshalb bitte ich um breite Unterstützung dieses Entschließungsantrages, welche eine zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft unseres Landes sicherstellt. Und liebe Grüne, überlegt es euch noch einmal, vielleicht könnt ihr doch etwas für die Umwelt machen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.14

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.