RN/92

14.16

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich vor, es geht Ihnen nicht gut. Sie leiden an Depressionen, negative Gedanken quälen Sie, es fällt Ihnen schwer, sich auf die Arbeit, auf die sozialen Kontakte, auf Ihre Familie zu konzentrieren. Oder Sie leiden an plötzlichen Panikattacken, bekommen in der U-Bahn keine Luft mehr und beginnen, Ihr Leben nach dieser Angst auszurichten. Das sind nur zwei Beispiele für psychische Erkrankungen, die sehr viele Menschen in unserer Gesellschaft betreffen, sicher auch Menschen, die uns heute gerade zuhören. 

Die gute Nachricht ist, dass sich die Zeiten geändert haben: Es ist nicht mehr so, dass psychische Erkrankungen ein komplettes Tabu sind, so wie sie es früher einmal waren. Die nicht so gute Nachricht ist aber, dass die psychologische Versorgung leider bei Weitem noch nicht so ausgebaut ist, dass betroffene Menschen schnell, unbürokratisch und vor allem kostengünstig zu einer Behandlung kommen. Das liegt daran, dass die Ausbildung für Psychotherapie bisher sehr teuer privat organisiert ist und nicht, wie das Medizinstudium beispielsweise, an den öffentlichen österreichischen Universitäten angeboten wird. 

Deshalb haben wir letztes Jahr das Psychotherapiegesetz geändert, damit der Zugang zu dieser Ausbildung in höchster Qualität auch für Studierende ohne reiche Eltern zugänglich wird, damit es wesentlich mehr topausgebildete Psychotherapeut:innen gibt und die psychische Versorgung der Menschen in unserem Land maßgeblich verbessert wird, damit das ewige Warten auf einen Therapieplatz ein Ende hat. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Änderung bewirkt, dass nun 500 Studienplätze vorgesehen sind, sie sind auch bereits finanziert. Diese 500 Studienplätze sollen zwischen den öffentlichen Universitäten aufgeteilt werden, und zwar nach Maßgabe der Kapazitäten, die die Unis haben, angehende Therapeut:innen umfassend betreuen und auch – und das ist zentral – an die Praxis heranführen zu können. Da geht es um Fragen der Qualitätssicherung, um die Garantie für die Studierenden, bestmöglich auf die Verantwortung, die ihnen später im Beruf übertragen wird, vorbereitet zu werden.

Ich muss leider sagen, dass die heutige Gesetzesänderung, die hier zum Beschluss vorliegt, nicht unsere Zustimmung finden wird, und zwar deshalb, weil mit dieser Gesetzesänderung versucht wird, der Donau-Uni Krems einen großen Teil dieser Studienplätze zuzuschanzen – der Donau-Uni Krems, die als Universität für Weiterbildung gegründet wurde und die sich aus teuren Bezahllehrgängen finanziert; der Donau-Uni Krems, die jetzt ständig in den Schlagzeilen ist, weil sie finanzielle Schwierigkeiten hat. 

Die Regierung argumentiert, dass die Donau-Uni Krems diese Aufgabe ganz toll erledigen könnte. In Fachkreisen wird das allerdings sehr stark bezweifelt, da wird das ganz anders diskutiert. Insbesondere die Zahl an Studierenden, die die DUK behauptet, ausbilden zu können, wird komplett angezweifelt. Die renommiertesten Universitäten dieses Landes haben ehrliche Berechnungen angestellt, wie viele Studierende sie gut ausbilden können, mit Anbindung an die großen Krankenhäuser und die Psychiatrien dieses Landes, und sie kommen bei Weitem nicht auf die Zahlen, von denen die Donau-Universität Krems behauptet, sie erfüllen zu können. 

Ich halte diese Vorgangsweise der Regierungsfraktionen deshalb für völlig unseriös. Die Plätze, die die Donau-Uni Krems erhalten soll – und dazu dient diese Gesetzesänderung –, sollten unserer Meinung nach auf die anderen Universitäten aufgeteilt werden, im Sinne der Studierenden und auch im Sinne aller künftigen Patient:innen. 

Ich möchte an dieser Stelle auch noch darauf verweisen, dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass die Donau-Universität Krems, die eigentlich eine Weiterbildungsuniversität mit außerordentlichen Studien, die bezahlt werden müssen, ist, durch die Hintertür zu einer Volluniversität gemacht werden soll. Wir sehen ständig solche Bestrebungen. Das wäre jetzt ein erster Ausnahmefall – ich denke, es wird heute beschlossen – für ein reguläres Masterstudium. 

Das Regierungsprogramm selbst hält fest, dass keine weitere Volluniversität in Österreich gegründet werden soll. Daran möchte ich die Regierungsfraktionen hier auch noch einmal eindrücklich erinnern. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.20

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katayun Pracher-Hilander.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.