RN/95
14.28
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir werden mit diesem Gesetz eine Ergänzung zum Psychotherapiegesetz durchführen, die die Akademisierung der Ausbildung zum Psychotherapeuten festlegt. Dieser Akademisierung stand ich eigentlich ein bisschen skeptisch gegenüber. Ich bin mehr der Ansicht, dass die Psyche, die Seele von Schnitzlers weitem Land stärker geprägt war als vielleicht von akademisch-technokratischem Denken, aber ich habe mich dann durch Josef Smolle, den damaligen Gesundheitssprecher und bedeutenden Arzt, belehren und überzeugen lassen, dass es wirklich sehr gut ist, dass wir diese Akademisierung der Psychotherapie hier in Österreich einführen werden, dass das eine wichtige Neuerung darstellt. Ich bin vielleicht als Mathematiker von einem anderen Wissenschaftsbegriff geprägt als er, will aber das Ganze natürlich zur Kenntnis nehmen.
Nun ist bei dieser Akademisierung auch entscheidend, dass wir es, ähnlich wie in der Medizin, so durchführen, dass wir eine Österreichquote einführen können.
Das ist ja eine Sache, die wir mit der Europäischen Union ausgemacht hatten: dass aufgrund der Bedürfnisse des österreichischen Staates 75 Prozent der Studienplätze an Personen vergeben werden, die ein österreichisches Reifezeugnis – oder, wie Frau Kollegin Oberrauner auch gesagt hat, ein äquivalentes Zeugnis – vorlegen können. Diese Studienplätze werden für diese Personen reserviert. Es ist recht heikel, dass wir dieses Gesetz, diese Quote wirklich durchführen können, weil wir ja den Bedarf darstellen müssen. Ich hoffe, dass das dann auch in der Europäischen Union so gesehen wird, wie es bei den medizinischen Studienplätzen auch gesehen wird.
Ich möchte auch dazu vielleicht Folgendes erwähnen: Ich habe von Herrn Abgeordneten Manfred Hofinger gehört, dass in Österreich, in Oberösterreich vor allem, starker Bedarf bei der Zahnmedizin besteht und dass bei der Zahnmedizin diese Quotenregelung vonseiten der EU ausgesetzt worden ist. (Abg. Scherak [NEOS]: Zahnmedizin ... in Oberösterreich?) Man sollte sich überlegen, ob nicht auch in der Zahnmedizin diese Quotenregelung wieder eingeführt werden sollte. Wir haben tatsächlich auch da ein nationales Bedürfnis und könnten das durchaus der Europäischen Union gegenüber darlegen.
Ich bin immer noch ein bisschen vom Staat des Thomas Hobbes geprägt, der sagt, dass die nationalen Interessen doch die wesentlichen sind und dass die EU eigentlich eine dienende Funktion für den österreichischen Staat haben sollte. (Abg. Darmann [FPÖ]: Sollte, ja!) In dem Sinne ist auch die Quotenregelung zu sehen und ich hoffe, dass dies auch gelingen wird. In diesem Sinne bin ich auch sehr dafür, dass die Quotenregelung bei dem Psychotherapiegesetz eingeführt wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.