RN/97

14.34

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der heutige Beschluss zeigt definitiv eindrucksvoll, dass psychische Gesundheit kein gesellschaftspolitisches Randthema mehr ist, sondern die verschiedensten Bereiche unserer tagtäglichen politischen Arbeit maßgeblich prägt und beeinflusst, und dass definitiv ein Augenmerk darauf gelegt werden muss. Mit dem vorliegendem Gesetzesantrag wird auch deutlich, dass ein verstärkter Fokus auf die Versorgungswirksamkeit im Bereich der Psychotherapie gelegt werden muss, damit tatsächlich auch alle Personen, die Bedarf haben, ihre psychische Gesundheit zu verbessern und das in Angriff nehmen möchten, einen Platz bekommen. 

Besonders betonen möchte ich an dieser Stelle, dass der Beschluss, der heute gefasst wird, auf gemeinschaftlicher Arbeit aller Fraktionen basiert. Es wurde schon gesagt: Die Grundlage für das ordentliche Masterstudium Psychotherapie wurde durch die Vorarbeit des ehemaligen Gesundheitsministers Johannes Rauch von den Grünen in der letzten Gesetzgebungsperiode geschaffen, mit dem klaren Ziel, Bildung und Ausbildung leistbarer zu machen und zu gestalten, um eben dieser Versorgungsnotwendigkeit gerecht zu werden. 

Im Wissenschaftsausschuss haben in dieser Legislaturperiode vier Fraktionen mitgestimmt. Ich darf sie aufzählen: die Freiheitliche Partei, die Österreichische Volkspartei, die Sozialdemokratische Partei und die NEOS. Somit haben wir einen Schulterschluss, einen wirklich breiten Schulterschluss verschiedenster Fraktionen zum Thema psychische Gesundheit. Ich denke, dass das schon ein wichtiges Zeichen ist, dass die klare Verbesserung ein allgemeines Anliegen, ein allumfassendes Anliegen ist. Deswegen mein großer Dank an Sie, werte Abgeordnete, dass Sie dieser Gesetzesmaterie heute auch wirklich mit so breiter Mehrheit zustimmen werden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Nun noch zu einigen Eckpunkten des Antrages: Um tatsächlich versorgungswirksam zu werden – es wurde bereits angesprochen –, hat man sich darauf verständigt, eine entsprechende Quotierung, ähnlich wie im Studium der Humanmedizin, zu verankern. Wir sind diesbezüglich in regem Austausch mit der Europäischen Kommission, die auch sehr begrüßt hat, dass wir eine aktive Kontaktaufnahme seitens unseres Hauses angegangen sind. 

Gleichzeitig sichern wir auch durch Ergänzungen zu den Leistungsvereinbarungen die budgetäre Abdeckung des tatsächlichen Starts des ordentlichen Masterstudiums im Bereich der Psychotherapie. Die Finanzierung ist somit auch gesichert. 

Besonders hervorzuheben ist, dass die Studienplätze landauf, landab aufgeteilt sind. Zehn Universitäten sind mit an Bord. Ich denke, auch das ist wichtig, damit man sagen kann: In ganz Österreich werden wir Psychotherapie und das Angebot ausbauen und den Menschen die Unterstützung, die sie benötigen, zukommen lassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Fokus des neuen Studiums ist klar die soziale Durchlässigkeit. Warum ist das wichtig? – Weil man natürlich auch darauf schauen muss, dass sich in der Ausbildung und bei jenen Personen, die sich zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausbilden lassen, die Bevölkerung widerspiegelt. Deshalb werden zukünftige Therapeutinnen und Therapeuten auch tatsächlich der sozialen, ökonomischen, regionalen und kulturellen Vielfalt ihrer Klientinnen und Klienten besser entsprechen und diese auch widerspiegeln. Durch die öffentliche Finanzierung des ordentlichen Masterstudiums machen wir diese Ausbildung wirklich maßgeblich günstiger. Das ist sehr gut, weil die Ausbildung natürlich nicht alleine vom Geldbörserl abhängen darf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zuletzt möchte ich noch den Passus erwähnen, der festhält, dass die Universität für Weiterbildung Krems dieses ordentliche Masterstudium anbieten darf. Es ist explizit festgehalten, dass es sich um ein Masterstudium handelt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle klar sagen, dass es keine generelle Öffnung der Universität für Weiterbildung Krems in Richtung allgemeines Angebot von ordentlichen Masterstudien ist. Es ist genau das nicht, denn die Kernaufgabe der Universität für Weiterbildung – und es steckt ja schon im Namen: die Weiterbildung – muss und soll auch erhalten bleiben. Ich denke, das ist ganz zentral und wichtig. 

Das ist auch im Sinne der Hochschulstrategie 2040, die schon von Abgeordneter Martina Künsberg Sarre angesprochen worden ist. Sie wurde heute im Minister- und Ministerinnenrat beschlossen. Es geht ganz klar darum, dass wir uns darüber Gedanken machen, welche Rolle unsere Hochschulen in Österreich aktuell haben. Welche Rolle sollen sie in einer lebendigen, in einer wehrhaften Demokratie haben? Wir sehen nicht nur durch aktuelle internationale Beispiele, sondern schon seit längerer Zeit immer wieder, dass insbesondere Wissenschaft und Forschung unter Druck geraten: durch politische Einflussnahme, durch die massive Streichung von Fördermitteln. Deshalb ist gerade diese Rolle der österreichischen Hochschulen in einer wehrhaften, in einer lebhaften Demokratie so ein unglaublich wichtiges Grundbedürfnis und eine wichtige Grundfrage, ein Zielbild, das wir im Rahmen dieser Hochschulstrategie auch bearbeiten werden – mit den verschiedenen Aspekten, auch in Bezug auf den Standort, ganz generell gesprochen. 

Das sind also sehr viele zentrale Aspekte. Wir werden im kommenden Jahr einen Prozess absolvieren, damit wir unsere österreichischen Hochschulen, den Wissenschafts- und Forschungsstandort fit für die Zukunft machen und auch weiterhin mit Fug und Recht behaupten können, dass Österreich ein sicherer Hafen für freie Wissenschaft, für freie Forschung und auch für wirklich exzellente Ausbildung, Lehre und auch Studierende ist und wir noch darüber hinaus gehen wollen.

Und ja, auch ganz klar, im Regierungsprogramm ist festgehalten: Es wird keine Gründung einer weiteren Universität des Bundes in den nächsten Jahren geben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

14.40 

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinrich Himmer

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.