RN/100

14.47

Abgeordneter Mag. (FH) Peter Manfred Harrer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit der heutigen Gesetzesnovelle schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich. Es geht um die Änderung des Universitätsgesetzes 2002, mit der das Masterstudium Psychotherapie in die bestehenden Regelungen für zulassungsbeschränkte Studienrichtungen, wie Humanmedizin oder Zahnmedizin, aufgenommen wird.

Warum ist das so notwendig? – Weil wir in Österreich vor einer absehbaren Versorgungsherausforderung im Bereich psychische Gesundheit stehen. Rund 925 000 Menschen nehmen jedes Jahr psychologische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Gleichzeitig steht uns in diesem Bereich eine Pensionierungswelle bevor. In den nächsten zehn Jahren werden 40 Prozent der heute tätigen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihre Arbeit beenden oder reduzieren. Das ist ein ernstes Signal, auf das wir reagieren müssen.

Mit dem neuen Psychotherapiegesetz 2024 wird die Ausbildung erstmals vollständig akademisiert: ein wichtiger Schritt, der die Qualität und Professionalisierung stärkt. Doch wir wissen aus der Erfahrung mit der Humanmedizin, dass ein offener Zugang ohne Quotenregelungen rasch zu einem Überhang an Studierenden aus dem Ausland führen kann – genau das wollen wir aber vermeiden. Das Ziel dieser Regelung ist nicht die Abschottung, sondern die Sicherung der Gesundheitsversorgung in Österreich, und die Quote von 75 Prozent für Personen mit österreichischem Reifezeugnis – oder wie schon erwähnt vergleichbarem Bildungsweg – sorgt dafür, dass jene, die hier ausgebildet werden, auch mit hoher Wahrscheinlichkeit hier bleiben und arbeiten und der österreichischen Bevölkerung und deren Gesundheit zur Verfügung stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist gerechtfertigt; nicht nur sozialpolitisch, sondern auch europapolitisch, wie der Europäische Gerichtshof bereits festgestellt hat. Wir reden hier über Vorsorge, über verantwortungsvolle Bildungspolitik, die den öffentlichen Gesundheitsauftrag ernst nimmt. Und wir schaffen mit dieser Novelle gleichzeitig Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für die Universitäten, auch für die Universität Krems natürlich.

Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Psychische Gesundheit ist kein Randthema mehr, sondern Teil der Daseinsvorsorge. Wir investieren in Ausbildung, Qualität und Versorgungssicherheit, und wir handeln präventiv, bevor ein Engpass entsteht. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle ist ein sehr wichtiger, ausgewogener und europarechtskonformer Schritt, um die psychotherapeutische Versorgung in Österreich langfristig sicherzustellen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.50

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.