RN/107
15.10
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren Zuseher! Am Sonntag, dem 27. Juli 2025, kam es auf der Gedenkstätte Peršmanhof zu einem polizeilichen Einsatz – jener Gedenkstätte, wo im April 1945 Menschen, Kinder, von den Nazis brutal ermordet wurden. Frau Abgeordnete Voglauer hat zu Recht auf die historische Bedeutung dieser Gedenkstätte hingewiesen.
An diesem Tag, an diesem 27. Juli 2025, wurde auf Anordnung eines leitenden Beamten des LSE, dem Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, nach bisherigem Erkenntnisstand Identitätsfeststellungen vorgenommen und Verwaltungsübertretungen nach Kärntner Landesgesetzen zur Anzeige gebracht. Weiters wurden auf Anordnung eines leitenden Beamten des BFA – Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten – ebenfalls nach dem bisherigen Erkenntnisstand Festnahmen ausgesprochen. Es waren sowohl Polizistinnen und Polizisten der Landespolizeidirektion Kärnten, als auch Bedienstete der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, der Flugpolizei im Innenministerium und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl im Einsatz.
Ja, dieser Einsatz hat sowohl in Kärnten, in Österreich, als auch im benachbarten Slowenien für breite mediale Berichterstattung und auch breite Diskussion gesorgt. Ich habe daher wenige Tage nach diesem polizeilichen Einsatz, am 5. August, eine Expert:innenkommission nach § 8 des Bundesministeriengesetzes eingerichtet. Unmittelbar danach hat unter der Leitung von Sektionschef Mathias Vogl diese multiprofessionelle Analysekommission ihre Tätigkeit auch aufgenommen.
Mitglieder der Kommission sind beispielsweise Experten verschiedener Organisationseinheiten aus dem Innenministerium, aber auch der Kärntner Landesregierung. Vertreter verschiedener Kärntner slowenischen Vereine und Interessenvertretungen sind selbstverständlich Mitglied dieser Kommission. Experten aus dem Bereich der Gedenkkultur – Mauthausen Memorial – und auch aus dem Bereich der Wissenschaft, der Justiz und des Völkerrechts sind Mitglieder der Kommission. Der Kommission wurde der Auftrag erteilt, es wurde das Ersuchen an sie gestellt, aufgrund der Sensibilität möglichst zeitnah – innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Einrichtung – einen Abschlussbericht, und sollte dies nicht möglich sein, zumindest einen Zwischenbericht, vorzulegen.
Ich möchte an dieser Stelle – und das ist in diesem Zusammenhang wichtig, weil es die völlige Unabhängigkeit dieser Kommission garantiert – aus diesem Auftrag verlesen:
Ich als Innenminister, als Auftraggeber, garantiere der Kommission volle Unabhängigkeit und fachliche Unterstützung durch das Bundesministerium für Inneres und alle nachgeordneten Organisationseinheiten. Die Kommission ist bei der Besorgung ihrer Aufgaben uneingeschränkt zu unterstützen. Ihr ist im Rahmen ihrer Kommissionstätigkeit Akteneinsicht zu gewähren und auf Verlangen sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen – also selbstverständlich die völlige Unabhängigkeit dieser eingerichteten Analysekommission.
Die Kommission tagte bisher fünfmal und legte am 30. September dieses Jahres entsprechend dem Auftrag und auch dem Ersuchen, falls der Endbericht noch nicht abgeschlossen ist, einen Zwischenbericht zu erstellen, diesen Zwischenbericht vor. Darin heißt es etwa: Die Kommission hat bisher umfassende und zeitintensive Maßnahmen gesetzt, beispielsweise Befragungen zahlreicher Auskunftspersonen, Sichtung des vorhandenen Aktenmaterials, aber auch des zahlreich vorhandenen Videomaterials der polizeilichen Maßnahmen am Peršmanhof und Durchführung eines Lokalaugenscheins am Peršmanhof.
Die vorläufigen Erkenntnisse auf Basis der derzeitigen Aktenlage wurden dem Parlament, diesem Hohen Haus, in Beantwortung von bisher drei parlamentarischen Anfragen entsprechend mitgeteilt. Ich darf diese bisherigen Erkenntnisse kurz zusammengefasst auf diese Art und Weise auch hier mitteilen:
Der Einsatz wurde am 25. Juli 2025 durch den stellvertretenden Leiter LSE Kärnten angeordnet. Eine schriftliche Anordnung liegt nicht vor. Die Kontrollen wurden aufgrund des Verdachts von Verwaltungsübertretungen nach dem Kärntner Naturschutzgesetz 2002 und dem Kärntner Campingplatzgesetz vorgenommen. Es waren Bedienstete der LPD Kärnten sowie der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl beziehungsweise der Flugpolizei im Einsatz. Der stellvertretende Leiter des LSE war von Anfang an am Einsatzort anwesend. Der polizeiliche Einsatz wurde operativ von ihm geleitet. Als behördlicher Einsatzleiter fungierte der Bezirkshauptmann von Völkermarkt.
Nach derzeitigem Wissensstand wurde die am Einsatz beteiligten Kräfte im Rahmen der Einsatzplanung sowie bei der Einsatzbesprechung im Vorfeld über den geplanten Einsatz informiert. Im Zuge der Amtshandlung wurden auch Anzeigen nach dem Kärntner Landessicherheitsgesetz erstattet. Weiters kam es zu einem Betreten des Museums und in weiterer Folge zur Festnahme von zwei Personen auf Grundlage des Fremdenpolizeigesetzes. – Auszüge nach dem bisherigen Aktenstand.
Der polizeiliche Einsatzleiter, der angeführt wurde, welcher den Einsatz aus eigenem angeordnet und geleitet hat, wurde durch die Leitung der Landespolizeidirektion Kärnten bis auf Weiteres einer anderen, nicht operativ tätigen Organisationseinheit zugewiesen. Ich habe als Innenminister großes Verständnis für diese Zuweisung durch die dienstbehördlich zuständige Landespolizeidirektion Kärnten, zumal auch die schutzwürdigen Interessen des Mitarbeiters im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung gewahrt werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kommission hat aller Voraussicht nach gestern zum letzten Mal getagt und arbeitet aktuell an der Fertigstellung des Endberichtes. Eigenständig, unabhängig wird dieser Bericht durch die Kommission derzeit fertiggestellt. Nach Fertigstellung wird dieser Bericht dem Auftraggeber, also mir, vorgelegt, wie mir das der Vorsitzende zuletzt berichtet hat. Mit der Veröffentlichung dieses Endberichtes selbst ist Ende nächster Woche zu rechnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Bericht wird selbstverständlich auch der Öffentlichkeit präsentiert und dieser auch zugänglich gemacht.
Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass ich aufgrund der hohen Sensibilität dieses Einsatzes und vor allem der Gedenkstätte Peršmanhof, worauf Frau Abgeordnete Voglauer zu Recht hingewiesen hat – insbesondere im Zusammenhang mit der slowenischen Volksgruppe und dem Nachbarland Slowenien –, selbstverständlich im Austausch sowohl mit dem Herrn Bundespräsidenten als auch mit dem Landeshauptmann von Kärnten, dem neuen slowenischen Botschafter und auch dem slowenischen Innenminister bin. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.19
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Darmann. Ich erteile es ihm. Ich weise nochmals darauf hin: 5 Minuten sind die geschäftsordnungsmäßige Redezeit.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.