RN/132

16.57

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Vorsitzender! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Nach diesem Exkurs wohin auch immer möchte ich wieder darauf zurückkommen, was wir eigentlich jetzt diskutieren und wohl auch beschließen werden. 

Ich möchte es praktisch machen: Stellen Sie sich vor, Sie wollen in ihre private Pensionsvorsorge investieren (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ – Abg. Hörl [ÖVP]: Pscht!), in eine Versicherung, und Ihnen wird versprochen, dass das ein nachhaltiges Investment ist! Ich habe bestimmte Vorstellungen, was nachhaltig bedeutet, aber derzeit ist es noch nicht so, dass notwendigerweise (neuerliche Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ) – es wäre super, wenn Sie zuhören könnten, auch Herr Hörl, weil ich glaube, das geht auch Sie an –, wenn nachhaltig draufsteht auch nachhaltig drinnen ist. 

Es gibt seit 2021 die Taxonomieverordnung, davor hatten wir sehr viel Greenwashing, nachhaltig konnte sehr viel sein. Unter nachhaltig verstehen wir seit der Taxonomieverordnung, dass es zum Beispiel mit erneuerbaren Energien zu tun hat, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft. Investitionen in Kohle – nein, das ist im Rahmen der Taxonomieverordnung nicht möglich. 

Und jetzt schließen wir die Lücke zur Pensionsvorsorge. Wenn Ihnen heute eine Pensionsvorsorge als nachhaltig angeboten wird, dann muss nicht notwendigerweise auch nachhaltig drinnen sein. Diese EU-Richtlinie, die wir heute hier umsetzen, stellt sicher, dass das, was Ihnen versprochen wird, auch gut erklärt wird und dass Nachhaltigkeit auch drinnen ist. 

Wir werden trotzdem der Umsetzung aus zwei Gründen nicht zustimmen: Es gibt eine Ausnahme für Kleinbetriebe. Das klingt jetzt auf den ersten Blick super, Ausnahme für Kleinbetriebe, bedeutet aber aus meiner Sicht auch einen Wettbewerbsnachteil für die Kleinen, weil sie nicht sagen können: Ich genüge den gleichen Qualitätsstandards wie die Großen. Möglicherweise ist da nicht nachhaltig drinnen, wenn mir das ein Kleinbetrieb verspricht. 

Und zweitens: die Strafen. Gerade heute: René Benko wurde in einem ersten Prozess verurteilt, weil die Strafen so gering waren, dass er lieber aus der Portokasse gezahlt hat, statt sich an Gesetze zu halten. Das haben wir hier auch: 2 180 Euro sind die Strafe, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorschriften halten. Aus unserer Sicht ist das zu wenig, für große Betriebe definitiv zu wenig. Es ist leicht, Gesetze zu brechen, die geringfügige Strafe zu zahlen und so weiter zu machen wie bisher. Also: Schade, gute Idee, aber die Umsetzung in Österreich: nicht gut. (Beifall bei den Grünen.)

17.00

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Teiber. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte sehr. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.