RN/141

17.18

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier werden kleine Änderungen im Erwachsenenschutzrecht beschlossen – höchstwahrscheinlich –, ohne unsere Zustimmung.

Das Erwachsenenschutzrecht wurde 2018 novelliert, und dabei war der große Grundsatz: Einerseits sollen die Betroffenen möglichst selbstbestimmt leben können, und andererseits sollten die Missbrauchsvorfälle, die es davor gegeben hat, hintangehalten werden. Ein wesentlicher Punkt dabei war, dass gerichtliche Erwachsenenvertreter alle drei Jahre überprüft werden. Das hat man absichtlich eingeführt, damit eben nach drei Jahren wieder geschaut wird, ob das noch erforderlich ist, und um damit auch Missbrauch möglichst zu verhindern.

Im Zuge der Budgetverhandlungen, mit dem letzten Budgetbegleitgesetz hat man diese Frist einfach auf fünf Jahre erhöht – nicht aus inhaltlichen Gründen, nicht weil man festgestellt hat, dass fünf Jahre besser oder sinnvoller sind, dass das die bessere Periode ist, sondern rein aus Spargründen. Das bedeutet also, dass die Versäumnisse der letzten Regierung und dieser Regierung im Umgang mit Geld auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, denn deren Schutz ist jetzt geringer geworden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt in diesem Budgetbegleitgesetz war, dass man nicht hinsichtlich entsprechender Erwachsenenvertreter – es gibt Vereine, die sich darum kümmern – vorgesorgt hat, und daher hat man festgestellt: Das sollen halt jetzt die Rechtsanwälte und Notare machen, an die soll man das auslagern. Also müssen auch die Rechtsanwälte und Notare dafür herhalten, dass die Regierung nicht in der Lage ist, ordentlich zu budgetieren, und in den letzten Jahren unglaubliche Versäumnisse zu verantworten hat.

Wir haben das scharf kritisiert. Heute werden ein paar kleine Änderungen vorgenommen, ein paar kosmetische Verbesserungen durchgeführt. Wir stellen aber fest: Insgesamt ist das Erwachsenenschutzrecht dadurch nicht besser geworden, es wird durch den heutigen Tag nur weniger schlecht. Das ist für uns kein Grund, zuzustimmen, daher haben Sie unsere Stimmen in diesem Fall nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

17.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.