RN/142
17.21
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich rufe in Erinnerung, dass diese Bundesregierung seit etwa sieben Monaten im Amt ist und sich immer Vorwürfe von Versäumnissen der Vorgängerregierungen gefallen lassen muss.
Es wurde mit dem letzten Budgetbegleitgesetz 2025 das sogenannte Erwachsenenvertretungsrecht geändert, und uns ist die Kritik, die es damals auch im Begutachtungsverfahren gab, noch sehr gut erinnerlich. An dieser Stelle möchte ich aber schon noch einmal unterstreichen, dass Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder sonstiger Beeinträchtigung nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu erledigen, Unterstützung, Vertretung brauchen.
Fakt ist: In den vergangenen Jahren – mein Vorredner hat es bereits gesagt – hat sich das so entwickelt, dass immer weniger Menschen – ob das jetzt im Bereich der nahen Angehörigen oder innerhalb des sozialen Netzes ist – bereit waren, die Vertretung für erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage waren, für sich selbst Geschäfte abzuwickeln, zu übernehmen. Die Gerichte haben natürlich Probleme gehabt, weil in den vergangenen Jahren auch zu wenig getan wurde, um hierfür Menschen zu finden. Diese Leute brauchen aber tagtäglich jemanden, der sie bei ihren alltäglichen Angelegenheiten unterstützt. Vor diesem Hintergrund gab es diesen Beschluss vor dem Sommer.
Ich möchte einfach sagen, dass die Notwendigkeit da war, die Berufsgruppen, die sich meines Wissens auch oft freiwillig dazu bereit erklären, nämlich jene der Notarinnen und Notare, aber auch der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in diesem Gefüge darum zu bitten beziehungsweise eben zu beschließen, bis zu fünf Personen zu betreuen. Wir wissen, dass es organisatorisch gerade für kleinere Kanzleien schwierig ist und teilweise auch – das muss man auch zugestehen – die sozialpädagogische, die psychologische Betreuung, die manchmal auch damit zusammenhängt, nicht gewährleistet werden konnte.
Daher ist unsere heutige Antwort hier: Mit einer Sunset-Clause für die Berufsgruppe der Rechtsanwält:innen und der Notar:innen wird diese Verpflichtung, mit der wir sie mehr oder weniger in die Verantwortung nehmen mussten, mit Ende Juni 2028 auslaufen. Bis zu diesem Auslaufen – davon bin ich überzeugt – wird es weiterhin einen Austausch mit den Stakeholder:innen geben, mit den Vertretungsvereinen, um eine gute Lösung, eine tragbare Lösung für alle zu finden.
Abschließend möchte ich noch eines betonen: Nicht alles ist schlecht, was da passiert ist. Wir haben für die betroffene Person, für die beeinträchtigte Person das Antragsrecht eingeführt. Das heißt, das Betreuungsumfeld – Familienangehörige, Freundinnen, Freunde –, aber auch die betroffene Person selbst können eine Überprüfung anregen und es wird eine Clearingmöglichkeit geben. In diesem Sinne bedanke ich mich bei den konstruktiven Kräften in diesem Plenum und für die Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.25
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jakob Grüner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.