RN/145
17.32
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Ich kann mich eigentlich der Kritik, die der Erstredner, Kollege Stefan, gebracht hat, durchaus anschließen.
Diese Kritik teilen wir, und es war bei den Budgetbegleitgesetzen für uns ehrlicherweise auch fast ein bisschen überraschend, dass man da einen derartigen Rückwärtsgang eingelegt hat, dass man beim Erwachsenenschutzrecht derartig eingegriffen hat, nämlich bei einem Recht, bei dem Österreich, ganz selten, einmal positiv hervorsticht. Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es nämlich nicht viel Positives aus Österreich zu berichten. Wir sind bei den Fortschrittsberichten meistens eher im Mittelfeld und ganz oft im hinteren Drittel angesiedelt – außer beim Erwachsenenschutzrecht! Da hat man immer festgestellt, Österreich ist seit der Einführung 2018 auch international durchaus ein positives Beispiel, was eben die Teilhabe von Menschen in besonderen Situationen, von psychisch erkrankten Menschen anbelangt, aber auch die Unterstützung dieser Menschen, vielleicht in weiterer Folge selbsttätig Entscheidungen zu treffen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Und dann 2025 dieser Rückwärtsgang, diese Bremsung, die aus unserer Sicht, aus grüner Sicht, nicht notwendig war, die aus grüner Sicht schlecht für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist, die schlecht vor allem für die Betroffenen ist. Deswegen: Umso positiver, dass das heute hier repariert wird; und im Gegensatz zur FPÖ, die sich halt hinstellt und sagt: Das ist uns zu wenig, wir stimmen deshalb nicht zu!, werden wir Grüne hier heute trotzdem zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir erkennen nämlich an, dass man zumindest einmal erkannt hat, dass die Kritik berechtigt war, nämlich nicht nur seitens der Opposition, sondern auch seitens der Betroffenen et cetera berechtigt war. Das erkennen wir an.
RN/145.1
Besser wäre es, wieder in den ursprünglichen Zustand vor der Beschlussfassung im Frühjahr dieses Jahres zurückzukehren. Deshalb möchte ich einen entsprechenden gesamtändernden Abänderungsantrag einbringen. Er sollte in der Zwischenzeit in Verteilung oder bereits verteilt worden sein, meine Kollegin Alma Zadić und ich haben ihn eingebracht. Es geht darum, dass wir allerspätestens mit Jahresende wieder zu diesem ursprünglichen Zustand zurückkehren. Das war der bessere Zustand. Wir fordern darin auch ganz klar dazu auf, dass die Bundesregierung, insbesondere Sie, Frau Ministerin, sich mit den Betroffenen, mit den Selbstvertreter:innen, mit den Stakeholdern, Systempartnern et cetera – nennen Sie es, wie Sie wollen – an einen Tisch setzt und das auch weiterentwickelt, nicht nur an diesem besseren Zustand festhält, sondern diesen auch dementsprechend weiterentwickelt.
Das wäre die richtige Herangehensweise. Gerade an einem Tag wie heute, an dem die SPÖ in Wien Kürzungen für Menschen mit Behinderung, von Sozialleistungen et cetera bekannt gemacht hat, wäre es auch gut, wenn in Wien Fehler entsprechend erkannt werden und diese Maßnahmen, die heute in Wien bekannt geworden sind, zurückgenommen werden, so wie wir hier heute Fehler, die gemacht wurden, zurücknehmen. In diesem Sinne bitte ich um große Zustimmung für unseren Abänderungsantrag. (Beifall bei den Grünen.)
Präsident Peter Haubner: Kollege Schallmeiner, kannst du noch die Eckpunkte vorlesen, bitte!
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (fortsetzend): Ich wurde gerade darauf hingewiesen, ich solle noch die Eckpunkte aus unserem Antrag vorlesen:
RN/145.2
Erwachsenenschutzanpassungsgesetz 2025
Mit dem Initiativantrag der Regierungsfraktionen sollen lediglich die Teile der Verschlechterungen aus dem Jahr 2025 zurückgenommen werden. Die Verlängerung der gesetzlichen Überprüfungsfrist auf fünf Jahre und der Entfall des obligatorischen Clearings bleiben unverändert.
Durch diesen Abänderungsantrag soll mit 1. Jänner 2026 wieder die Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 hergestellt werden. Das BMJ soll gemeinsam mit den Betroffenen und Selbstvertreter:innen in der Arbeitsgruppe echte nachhaltige Lösungen suchen.
So wie ich es vorhin auch extra erwähnt habe. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.37
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/145.3
Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 - ErwSchAG 2025 (AA-31)
Präsident Peter Haubner: Danke.
Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Bundesminister.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.