RN/147

17.43

Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es schon gehört, der Erwachsenenschutz ist ein wichtiger Bereich, aber er ist auch ein Bereich, der vielen Menschen nicht angenehm ist, denn sonst würden wir, glaube ich, viel offener und viel mehr über dieses Thema sprechen.

Es ist auch ein Thema, das oft mit Ängsten behaftet ist, nämlich oft auch mit der eigenen Angst, von jemand anderem irgendwann einmal abhängig zu sein. Aber es ist ein Thema, das uns alle betrifft oder zumindest betreffen kann, denn es geht um Menschen, die in bestimmten Lebenssituationen Unterstützung und Schutz benötigen, und zwar oft im höchst persönlichen Umfeld. Da geht es um psychische Erkrankungen, Behinderungen und Demenz – das sind die häufigsten Gründe für die Einrichtung eines Erwachsenenschutzes –, und genau diese Themengebiete sind leider oft noch tabuisiert. Die Betroffenen meiden daher aus Scham die Öffentlichkeit, sie meiden den Kontakt zu anderen. Ich glaube aber, niemand, der Unterstützung braucht, soll sich schämen müssen, ganz im Gegenteil, jede Person kann in die Situation geraten, aufgrund einer Erkrankung oder anderer Beeinträchtigungen keine oder nicht mehr alle Entscheidungen selbst treffen zu können. 

Genau aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der Erwachsenenvertretung. Ich spreche ja eigentlich oft – auch wenn es juristisch nicht korrekt ist – von Erwachsenenunterstützung und nicht von Erwachsenenvertretung, weil ich glaube, dass es genau das ist, worauf es ankommt, nämlich dass wir den Menschen die Unterstützung geben, die sie brauchen. 

Die Anpassungen, die jetzt vorgenommen werden sollen, hat die Frau Bundesministerin schon sehr ausführlich ausgeführt. Ich glaube, es ist mit dieser Sunset-Clause auch für die Rechtsanwält:innen, für die Notar:innen eine wirklich gute Lösung gefunden worden, indem es jetzt eben diese Regelung gibt, dass diese für drei Jahre die Erwachsenenvertretung übernehmen sollen. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass die Erwachsenenschutzvereine am besten dafür geeignet sind, aber es ist nun einmal so, dass die Zahl der Betroffenen in den letzten Jahren massiv angestiegen ist. Es gilt, da in schwierigen Zeiten zusammenzuhalten. Ich finde auch, dass diese Möglichkeit, dass die Betroffenen jetzt die Möglichkeit haben, dieses Clearing anzuregen, dass die Angehörigen die Möglichkeit haben, ein Clearing anzuregen, gut für die Betroffenen ist. Ich glaube einfach, und die Frau Bundesministerin hat es gesagt, dass es zu keiner Verschlechterung für die Betroffenen kommt, im Gegenteil, ihre Rechte werden gewahrt. Daher bitte auch ich um breite Zustimmung zu diesem Anpassungsgesetz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.46

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.