RN/152

17.55

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Gerade als Tiroler Abgeordneter muss ich deutlich sagen, dass die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs seit Jahrzehnten ein politischer Dauerbrenner ist. 

Gerade das transeuropäische Verkehrsnetz muss effizienter werden. Es muss schneller werden. Es muss umweltfreundlicher werden. Es verbindet uns alle gemeinsam. Es verbindet ganz Europa. Im täglichen Ablauf verbindet es aber insbesondere Gerichte, Ingenieure, Arbeitsgruppen, Übersetzer et cetera. Das ist schlecht. Während wir politisch keine Grenzen mehr haben und verspüren, so schaffen es gerade in diesem Bereich Lösungen oftmals eben nicht über die Grenze, weil an der Grenze der Balken hinuntergeht oder weil entsprechende Lösungen offensichtlich an der Passkontrolle scheitern.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Anpassung setzen wir eine EU-Richtlinie um – beziehungsweise ist die heutige Anpassung eine technische, die erforderlich war, da die Länder entsprechend einzubinden waren. Es geht insbesondere darum, dass wir bei grenzüberschreitenden Eisenbahnprojekten in Zukunft die Möglichkeit schaffen, dass die Auftraggeber vereinbaren können, welches nationale Vergaberecht zur Anwendung kommt. Das ist eine ganz wichtige Sache. Die Auftraggeber können das vereinbaren. Derzeit haben wir ja die Situation, dass wir eine Flucht aus dem Vergaberecht merken und spüren. Das ist zu vermeiden und abzuschaffen.

Frau Bundesministerin, wir haben im Justizausschuss ausdrücklich festgestellt, dass diese kleine Novelle keinesfalls ein Vorgriff auf die große Novelle im Bundesvergaberecht sein soll und sein darf. Sie sind auch bereits entsprechend dran. Es sind entsprechende Texte der größeren Novelle bereits öffentlich. Ich freue mich, dass wir dann auch zeitnah gemeinsam dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorlegen können. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.