RN/163
18.25
Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ja, wir diskutieren über ein Thema, das sowohl die Menschlichkeit als auch die Verantwortung gegenüber unserem Sozialstaat vereint, nämlich über die Fortsetzung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für ukrainische Vertriebene.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit mittlerweile über drei Jahren sehen wir fast jeden Tag bedrückende und verstörende Bilder aus der Ukraine von Zerstörung, Leid und Tod – um es klar zu sagen: Bilder eines Krieges, für den einzig und allein Russland die Verantwortung trägt.
Für uns stellen sich aus meiner Sicht heute einmal mehr zwei entscheidende Fragen: Sind unsere Solidaritätsbekundungen mit den ukrainischen Familien ernst gemeint oder einfach nur leere Worthülsen? Und: Wollen wir ukrainischen Kindern ein behütetes Aufwachsen in Sicherheit und Frieden ermöglichen oder eben nicht?
Geschätzte Damen und Herren, Familienleistungen wie das Kinderbetreuungsgeld beziehungsweise die Familienbeihilfe sind kein Luxus. Diese finanziellen Unterstützungsleistungen haben in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass Familien, die vor Krieg und Zerstörung fliehen mussten, in Österreich Schutz und Stabilität gefunden haben. Wir sprechen über Kinder, die in unseren Schulen lernen, und über Familien, die vielfach ohnehin am Existenzminimum leben müssen.
Wir haben Ukrainerinnen und Ukrainern vor über drei Jahren versprochen: Ihr seid nicht allein! – Dieses Versprechen muss auch heute noch gelten. Ihnen in dieser schwierigen Lebenssituation Sicherheit zu geben, ist Ausdruck dieses Versprechens und entspricht nicht zuletzt auch unseren humanitären Werten, auf die wir als Republik Österreich zu Recht stolz sein können. Darum sagen wir heute: Ja, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld sollen verlängert werden, aber – und das ist entscheidend – nicht mehr bedingungslos, denn Solidarität ist keine Einbahnstraße, sondern ein gegenseitiges Füreinander-da-Sein, jeweils im Rahmen der eigenen Möglichkeiten.
Daher wird es ab 1. November 2025 eine klare und nachvollziehbare Regelung geben. Der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wird dann an eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit oder, sofern eine solche Beschäftigung noch nicht möglich ist, an eine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice gebunden. Ist das strenger als bisher? – Ja. Ist es aber auch gerechter als bisher? – Ebenfalls ja. Unser Sozialstaat lebt von Fairness. Wenn jemand Unterstützung erhält, soll es auch möglich sein, dass diese Person sich bei uns einbringt.
Natürlich gibt es für diese Lebenslagen auch Ausnahmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ebenso wie ältere Menschen über 65 Jahre sind selbstverständlich nicht betroffen. Auch Eltern, die behinderte Kinder betreuen, dürfen nicht vor die Wahl zwischen Betreuungspflicht und Arbeitsmarktintegration gestellt werden. Selbiges gilt für Personen in besonders berücksichtigungswürdigen individuellen Situationen.
Integration in der Arbeit ist der Schlüssel zur Integration in unsere Gesellschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist menschlich, gerecht und verantwortungsvoll. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.29
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.