RN/168

18.43

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Es hat schon eine gewisse Ironie, wenn die FPÖ hier heraußen von Veruntreuung von Geldern spricht, ohne rot zu werden. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)

Werfen wir jedoch einen Blick auf die Ukraine! Wie ist die Lage dort? – Neben all der Angst, dem Leid, der Zerstörung, die dort vorzufinden ist, steht nun auch noch der Winter bevor. (Zwischenruf des Abg. Weinzierl [FPÖ].) Dieser droht finster und kalt zu werden, denn in mindestens sieben Regionen ist die Stromversorgung aufgrund von Notfällen eingeschränkt. Ich glaube, ich muss Ihnen hier herinnen nicht erklären, was das für die Menschen vor Ort bedeutet. 

Ich sehe es sehr positiv, dass wir heute die Verlängerung der Familienbeihilfe und des Kindergeldes für die Vertriebenen aus der Ukraine beschließen. Es ist ein wichtiges Signal, das zeigt: Wir stehen immer noch hinter euch. (Abg. Herbert [FPÖ]:... die Pensionisten, die werden das schon zahlen!) Auch damit, dass sich die Betroffenen beim AMS melden müssen, haben wir grundsätzlich kein Problem.

Zwei Punkte verstehe ich allerdings immer noch nicht. Der erste: Warum werden Studierende oder Personen, die in einem anderen EU-Land arbeiten, im Antrag nicht ausdrücklich ausgenommen, obwohl sie eine klare Ausnahme bilden? Zweitens: Warum müssen die Daten der Vertriebenen an das Finanzministerium weitergeleitet werden? Für ein paar Hundert Fälle wird eine mühsame neue Datentransferstruktur aufgebaut. Das macht wirklich keinen Sinn. Die Regierung hat sich dafür entschieden, dass Bürokratie abgebaut werden soll, und jetzt wird ein zusätzliches Bürokratiemonster erschaffen. Da muss man eigentlich auch den Deregulierungsstaatssekretär fragen: Sepp, was machst du? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund bringe ich den folgenden Antrag ein:

RN/168.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 414/A der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (216 d.B.) (TOP 12)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z. 1 werden im ersten Satz nach dem Wort „Österreich“ ein Beistrich und die Wortfolge „einem Land der Europäischen Union oder der Ukraine“ sowie im dritten Satz nach dem Ausdruck „Kind erheblich behindert (§ 8 Abs. 5) ist,“ das Wort „Studierende,“ eingefügt.

2. Art. 1 Z 3 entfällt.

3. In Art. 2 Z 1 werden nach den Worten „und die“ die Worte „in Österreich, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Ukraine“ sowie im zweiten Satz nach dem Ausdruck „Kind erheblich behindert(§ 8 Abs. 5) ist,“ das Wort „Studierende,“ eingefügt.


Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.45

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/168.2

Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz (AA-32)

Präsident Peter Haubner: Der von Frau Abgeordneter Neßler erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Bundesministerin.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.