RN/169

18.45

Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete im Hohen Haus! Liebe Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher der Nationalratssitzung! Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn dieses grausamen Angriffskrieges Schutz und Unterstützung in Österreich – und das steht auch weiterhin außer Frage, dazu bekennen wir uns als Bundesregierung auch weiterhin.

Gleichzeitig ist heute mehr denn je auch klar, dass wir in unserem Land sparen müssen. Das merken wir alle und das trifft gleichzeitig auch alle Bereiche. Es bedeutet, wir müssen auch bei Sozial- und Familienleistungen gezielter vorgehen: Wer braucht wirklich Unterstützung und wer nicht? Die Koalition hat sich nach langen und intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, eine Nachfolgeregelung für den Bezug von Familienleistungen – also der Familienbehilfe und des Kinderbetreuungsgeldes – für Ukrainerinnen und Ukrainer sicherzustellen. Der Anspruch von Vertriebenen aus der Ukraine auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wurde bis 31. Oktober des heurigen Jahres befristet. Ab dann – ab 1. November – müssen Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich berufstätig sein oder sich beim AMS melden, um diese Leistungen auch künftighin zu beziehen.

Selbstverständlich – und das wurde bereits von den Abgeordneten angesprochen – sind dafür auch Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise, wenn man ein Kind mit einer schweren Behinderung hat. 

Wir müssen bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen, das habe ich bereits erwähnt. Wer braucht welche Unterstützung tatsächlich – und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu unserem Zusammenleben zu leisten? Für Vertriebene aus der Ukraine bedeutet das, dass es in Zukunft nur dann Familienleistungen geben wird, wenn sie arbeiten beziehungsweise dem Arbeitsmarkt auch offensichtlich zur Verfügung stehen. Die Familienbeihilfe wird in Österreich zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Die Grundversorgung steht weiterhin allen Vertriebenen offen.

Was aber Vertriebenen auch ab Tag eins offen steht, ist der Arbeitsmarkt. Es ist mir insbesondere aus zwei Gründen wichtig, dass wir da verstärkt Anreize und Motivation setzen: Wer bei uns lebt, muss arbeiten, muss unsere Sprache lernen, muss unsere Regeln und Werte ganz klar einhalten. Zweitens: Wer arbeiten kann und auch darf – Vertriebene wie gesagt ab Tag eins –, soll auch arbeiten. Zu hohe und zu attraktive Leistungen dürfen dem nicht im Weg stehen.

Wie bereits eingangs gesagt: Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn des Angriffskrieges im Februar 2022 Hilfe und Unterstützung in Österreich und auch aus Österreich. Dazu bekennen wir uns auch weiterhin, das steht für uns außer Frage. Gleichzeitig ist aber mehr denn je klar, dass wir weniger ausgeben dürfen. Deshalb war diese Neuregelung auch notwendig. Ich finde, sie ist eine gute Regelung, weil sie den Anreiz schafft, am Arbeitsmarkt Beschäftigung nachzugehen und eben auch einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.49

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. Die Redezeit stelle ich auf 3 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.