RN/170
18.49
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Als vor drei Jahren dieser fürchterliche Krieg losgegangen ist, hat sich ganz Europa dazu bekannt, dass wir unsere Türen öffnen und die Vertriebenen und Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen – auch Österreich hat das in einer hohen Tradition gemacht, und wir waren uns da sehr einig. Dieser Vertriebenenstatus hat die Möglichkeit gebracht, dass man neben all den Leistungen auf sozialer Ebene unmittelbar Zugang zum Arbeitsmarkt bekommt.
Leider, möchte ich heute schon sagen, sind nicht so viele Flüchtlinge bereits im Arbeitsmarkt, wie wir uns das wünschen würden, und leider ist es auch so, dass doch einige Missbrauchsfälle entsprechend bekannt geworden sind. Die Regierung hat sich deswegen auch den Kopf zerbrochen, wie wir nun diese Regelung verlängern wollen.
Ja, wir verlängern diese Regelung mit entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen. Man hat sie schon mehrfach genannt, ich möchte sie aber trotzdem noch einmal sagen: Arbeitstätigkeit ist Voraussetzung, wenn nicht, dann die Meldung beim Arbeitsmarktservice. Personen, die jünger als 18 Jahre oder älter als 65 Jahre sind, sind ausgenommen. Der vierte Ausnahmetatbestand wird für all jene Personen eingerichtet, bei denen aufgrund der besonders berücksichtigungswürdigen individuellen Situation keine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice erfolgt.
Liebe Barbara! Ja, da wären dann auch die Studenten mit dabei. Da kann man sich bewerben, man kann einen Antrag stellen (Abg. Neßler [Grüne]: Ja, aber wieso so bürokratisch?), um eben diese Familienleistungen zu bekommen. Ja, und wir stehen dazu, wir wollen da eben keine pauschale Gießkanne auspacken, wie Ihr sie gerne hättet, sondern wir wollen, dass man den Antrag stellt, sich erklärt, und dann wird es auch möglich sein, diese Förderung auch in Zukunft zu bekommen. Ich glaube, dass wir das unserer Gesellschaft schuldig sind. Ich glaube deswegen und folgerichtig, dass dieser Beschluss Klarheit bringt, Sicherheit bringt, und bitte Sie, dem auch zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.51
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christian Oxonitsch. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.