RN/172

18.55

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute hier beschließen, ist etwas ganz Wichtiges. Ein Punkt fehlt aber noch immer, deshalb bringe ich hier einen Antrag ein, den ich bereits eingebracht habe. Ich werde das auch so lange machen, bis diese Angelegenheit endlich geregelt ist, denn es ist wichtig, sie zu regeln. 

 Ich bringe folgenden Antrag ein: 

RN/172.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung nach § 9 ASVG vorzulegen, die aus der Ukraine geflüchteten Personen wieder einen schnellen, unkomplizierten und vor allem lückenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht, zumindest aber Härtefälle abfedert.“


Und darum geht es mir ganz besonders, um die Härtefälle. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie! Ich kann mich noch ganz genau erinnern, wie ihr sehr, sehr zu Recht auf die damalige Sozialministerin losgegangen seid, die behauptet hat, man könnte von 150 Euro im Monat leben. Zu Recht habt ihr gesagt, das sei ein Witz. Jetzt macht ihr das Gleiche mit Pensionistinnen und Pensionisten, die aus der Ukraine geflohen sind, die hier eine Pension von 200, 300 Euro kriegen, die bedeutet, dass sie nicht in die Grundversorgung fallen. Sie müssen aber trotzdem die 73 Euro für die Sozialversicherung zahlen, vom Rest sollen sie dann ihr Leben bestreiten. – Das geht nicht, das geht einfach nicht! Macht eine Regelung zumindest für diese Fälle, es ist echt wichtig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.57 

 Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/172.2

Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung (138/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Abgeordneten Prammer verlesene und eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Dies ist nicht der Fall. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.