RN/195
20.05
Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Gleich zu Beginn darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:
RN/195.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (494/A)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag 494/A wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. Die Novellierungsanordnung lautet „In § 124b wird nach Z 479 folgende Z 480 angefügt:“
2. In § 124b Z 480 (neu) wird die Ziffer „479.“ durch „480.“ ersetzt und nach dem letzten Satz werden folgende Sätze angefügt:
„§ 11 Abs. 1 Z 2 zweiter Halbsatz ist sinngemäß anzuwenden, wenn das Wirtschaftsjahr Monate umfasst, die nicht in den begünstigten Zeitraum fallen. Soweit die auf November und Dezember 2025 entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten den anteiligen Höchstbetrag überschreiten, können diese für die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages wahlweise den vorhergehenden Monaten des Wirtschaftsjahres oder den Monaten Jänner bis Dezember 2026 zugerechnet werden.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon von der Frau Staatssekretärin erwähnt: Die Stimmung wird besser, die Konjunkturdaten zeigen endlich nach oben. Dennoch: Wir haben nach wie vor eine schwache Konjunktur – ein Erbe der letzten Regierung. Um die Konjunktur wieder in Schwung zu bringen, braucht es dringend Investitionen; darin waren sich ja hier am Rednerpult alle einig. Genau deshalb haben wir uns als Regierungskoalition dazu entschlossen, den Investitionsfreibetrag befristet zu verdoppeln.
Wir wollen Betriebe unterstützen, die investieren – sei es in neue Maschinen oder in klimafreundliche Technologien. Mit der gezielten und befristeten Maßnahme stärken wir die Wirtschaft, unseren Standort und letztendlich sichern wir Arbeitsplätze in Österreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Konkret bedeutet das: Unternehmen, die in Maschinen, Anlagen und neue Technologien investieren, können künftig statt 10 Prozent 20 Prozent dieser Kosten steuerlich geltend machen. Wer in ökologische Projekte investiert, also etwa in erneuerbare Energien, energiesparende Anlagen oder nachhaltige Produktion, der kann statt bisher 15 Prozent 22 Prozent absetzen.
Und weil es angesprochen worden ist: Es ist wichtig, dass diese Maßnahme jetzt greift und auch nur befristet gilt, denn wir brauchen jetzt Investitionen. Das ist ganz, ganz wichtig, um dieses Pflänzchen, das wir jetzt sehen, sozusagen zu gießen. Investitionen jetzt sind ganz wichtig für zukünftige Arbeitsplätze, für unseren Wirtschaftsstandort, und die Befristung ist vor allem deswegen wichtig, weil wir uns in einem enormen Sparzwang befinden. Das war ja das Problem der vergangenen Bundesregierungen, Maßnahmen nicht gegenzufinanzieren, nicht zu schauen, wie auch wieder Einnahmen zur Abdeckung der entstehenden Kosten hereinkommen, deshalb auch diese Befristung – weil wir auf die Staatsfinanzen schauen.
Das macht unser Minister Marterbauer, das macht die Staatssekretärin, und darum ist dieses Gesetz, wie es vorliegt, genau richtig. Darum bitte ich Sie auch um breite Unterstützung. Die Unterstützung der FPÖ wird wohlwollend wahrgenommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.10
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/195.2
Einkommensteuergesetz 1988 (AA-33)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter Egger, Sie gelangen zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.