RN/204

20.32

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Staatssekretärin! Der Sportbericht 2024 zeigt ganz deutlich: Frauen sind im Sport weiterhin benachteiligt.

Das sieht man erstens an den Förderungen: Klassische Männersportarten erhalten viel höhere Beträge, bei Frauensportarten bleibt bei den Vereinen pro Sportlerin kaum etwas übrig. Das ist eine klare Schieflage, die sich im Bericht ganz deutlich zeigt.

Zweitens zeigt sich diese Schieflage auch durch die unklaren Regeln im Frauensport: Immer öfter treten biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, in offiziellen Frauenteams an. Ja, die Wokeness-Ideologie hat auch diesen Kuriositäten Tür und Tor geöffnet. Das zeigt, wie dringend klare gesetzliche Regeln auch in Österreich notwendig sind, um Frauen im Sport vor Benachteiligung, vor Verletzungen und vor dem Verlust ihrer sportlichen Chancen zu schützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

RN/204.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz des Frauensports – Teilnahmepflicht nach dem biologischen Geschlecht“ ein.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, die Teilnahme an geschlechtergetrennten Wettbewerben und Vereinsbewerben nach dem biologischen Geschlecht verbindlich zu regeln. Es ist sicherzustellen, dass biologische Männer nicht bei reinen Frauenwettbewerben antreten dürfen, um Sportlerinnen vor Benachteiligung, Gesundheitsgefährdung und Verlust von Chancengleichheit zu schützen.“


Sorgen wir damit für ein sportlich gerechtes, sicheres Umfeld! (Beifall bei der FPÖ.)

20.33

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/204.2

Schutz des Frauensports - Teilnahmepflicht nach dem biologischen Geschlecht (139/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Zarits.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.