RN/227
21.42
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, ich verstehe schon, dass Sie da Herrn Schnedlitz eine Sonderbehandlung geben müssen, sonst werden Sie ja vielleicht auch noch aus der Partei ausgeschlossen! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Zu dem Fall in Neunkirchen: Man muss schon sagen, dass man in der FPÖ ganz offensichtlich, wenn man Verantwortung übernimmt, wenn man Verantwortung für die ganze Gemeinde übernimmt (Ruf bei der FPÖ: Ihr wisst ja nicht einmal, was Verantwortung für Österreich ist! Was redest denn du von Verantwortung?!), weil man schaut, dass es ein Budget gibt, das wirklich hält, aus der Partei ausgeschlossen wird. (Ruf bei der FPÖ: ... dass ihr Beschlüsse fassts, die nicht halten! Das ist Verantwortung?! Beschlüsse fassen, die nicht halten, das ist eure Verantwortung! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Es passt ja gut ins Bild. Immerhin war es so, dass wir damals ein Budget verhandelt und nach Brüssel geschickt haben. Herbert Kickl hat den Budgetpfad unterschrieben – und hat dann auch gesagt: Nein, meine Unterschrift zählt nicht! (Rufe bei der FPÖ: Die ÖVP fantasiert von Verantwortung und fällt dauernd der eigenen Bevölkerung in den Rücken!)
Also wenn es um ernsthafte Arbeit geht, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen (Ruf bei der FPÖ: Das Budget 2026 konsolidieren, indem man ... für 2030 aussetzt, das ist Verantwortung!), dann ist die FPÖ nicht dabei. Herbert Kickl hat es vorgemacht, in Neunkirchen sieht man es wieder. Man sieht ganz einfach: Die FPÖ hat ein großes Problem damit, seriöse Politik zu machen und Verantwortung zu übernehmen, und das haben Sie jetzt auch noch bestätigt. (Ruf bei der FPÖ: Das ist näher bei Amtsmissbrauch wie bei Verantwortung!) Vielen Dank, Herr Generalsekretär! (Beifall bei der ÖVP.)
21.43
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.