RN/5
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Seit Anfang des Jahres hat es in der Gastronomie und in der Hotelbranche viel Unsicherheit und Irritation im Zusammenhang mit Betriebsüberprüfungen gegeben. Der Grund waren teilweise hohe Nachforderungen seitens der ÖGK für von den Gästen freiwillig gegebenes Trinkgeld. Manche Betriebe waren sogar mit Zahlungsaufforderungen im sechsstelligen Bereich konfrontiert, und zudem hat die Situation zu viel Unmut und Irritation geführt.
Meine Frage jetzt an Sie: Welche Entlastungen ergeben sich durch die neue Trinkgeldregelung für die Gastronomiebetriebe?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Welche Entlastungen ergeben sich für Gastronomieunternehmen aus der neuen Regelung zum Trinkgeld?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sie sagen es völlig richtig: Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, die beitragsrechtliche Berücksichtigung von Trinkgeldern in der gesetzlichen Sozialversicherung zu aktualisieren. Es geht darum, zu vereinheitlichen, bundesweit zu vereinheitlichen, das ist ein wichtiger und wesentlicher Schritt. Das ist jetzt möglich. Und: Die zukünftig festgelegten Pauschalbeträge sind Maximalbeträge. Das heißt, eine Öffnungsklausel bei Überschreiten der festgelegten Pauschalbeträge ist nicht mehr zulässig, nachträgliche Beitragsvorschreibungen durch die Sozialversicherungsträger sind daher nicht mehr möglich und es kommt somit zu einer Rechtssicherheit für die Gastronominnen und Gastronomen. Das ist ganz, ganz wesentlich.
Weiters wird sichergestellt, dass die Krankenversicherungsträger keine Beitragsnachforderungen geltend machen können, die sich aufgrund der Öffnungsklausel ergeben haben und somit vor Inkrafttreten der Neuregelung entstanden sind. Ebenso sollten bereits festgestellte Beiträge nicht mehr eingetrieben werden können. Auch das ist sehr, sehr wichtig für die Gastronominnen und Gastronomen.
Die Trinkgeldpauschalen sind zudem in Zukunft bundesweit einheitlich festzusetzen – schon erwähnt –, was eine Verwaltungsvereinfachung darstellt; also die Öffnungsklausel nach oben entfällt, aber die Öffnungsklausel nach unten bleibt sehr wohl bestehen. Ich glaube, es ist wichtig, das auch noch zu erwähnen. (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Danke!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Nein!) – Dann Zusatzfrage: Abgeordneter Steiner.
RN/5.1
Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister, ich bitte Sie, die Frage nun wirklich zu beantworten. Sie und Ihre Sozialisten reden ja von Vorteilen bei der neuen und sehr frechen Trinkgeldsteuer. Das sollte ja den Angestellten in Bezug auf die Pension mehr bringen – für manche mit der großartigen Perspektive: dann in 40 Jahren.
Meine Frage lautet daher: Wie viel Euro Pension mehr wird der einzelne Mitarbeiter im Monat am Pensionskonto haben?, mit der Bitte um eine konkrete Zahl und ein Beispiel – Sie werden es wissen, Sie propagieren das ja andauernd –, in der Annahme eines Mitarbeiters, der am 1.1.2026 seinen Dienst antritt und zehn Jahre in der Gastro tätig ist, einmal mit und einmal ohne Inkasso.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Eine konkrete Zahl zu nennen, ist mir jetzt nicht möglich, das muss man ganz ehrlich sagen (Abg. Steiner [FPÖ]: Aber propagieren tun wir!), trotzdem ist es ganz, ganz wesentlich. (Abg. Steiner [FPÖ]: Bitte nachliefern!) – Wir werden nachliefern, das ist nicht die Frage (Abg. Steiner [FPÖ]: Schriftlich!), aber einen konkreten Lebensverlauf in dem Fall zu machen (Abg. Steiner [FPÖ]: Zehn Jahre!), wird, glaube ich, ein bisschen schwierig sein, weil wir nicht wissen, wie die Verläufe sind und wie der Arbeitsverlauf der einen Person ist. Aber wesentlich dabei ist schon, zu sagen - - (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ein konkretes Beispiel! Zehn Jahre, das muss man ja ausrechnen können!) – Es ist für mich ein bisschen schwierig (Abg. Steiner [FPÖ]: Das glaub’ ich!), wenn Sie so derartig erheitert darüber sind, dass man die Beschäftigten in der Gastronomie absichern möchte (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Abzocken!), vor allen Dingen durch eine Pensionsleistung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Steiner [FPÖ]: Abzocken!)
Ja, es geht um die Pensionsleistung, es geht um die Arbeitslosenversicherung, es geht um das Krankengeld, es geht um das Rehageld, das alles hängt an dieser Pauschale. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ach so, sonst sind sie nicht versichert? Glauben Sie das wirklich?) Ich glaube ganz ehrlich, es ist wichtig, dass wir die Beschäftigten in der Gastronomie gut absichern. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Frau Minister, jetzt wird’s dann langsam - -!) Ich habe aber gesehen, es gibt noch eine weitere Frage zu dem Thema, wir werden das noch weiter beantworten. – Danke.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es kommt nun die Anfrage 44/M, jene von Frau Abgeordneter Barbara Teiber, zum Aufruf. – Bitte, Frau Abgeordnete.