RN/6

Anfrage 44/M

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Einmal: Guten Morgen! Vielleicht nur noch eine Anmerkung zu Abgeordneter Berlakowitsch (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nicht: „Ber“ – Be!) – alles klar –: Es gibt auch in der PVA eine Ombudsstelle; weil Sie etwas anderes behauptet haben. (Abg. Petschnig [FPÖ]: Sie wissen schon, dass es eine Fragestunde ist!)

Aber zu meiner Frage: Als Gewerkschafterin weiß ich, dass es auch unter den Unternehmern und Unternehmerinnen durchaus gute Arbeitgeber gibt. Wir haben gerade jetzt als Gewerkschaft GPA eine Onlineaktion gestartet, in der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch ihre positiven Erfahrungen mit Arbeitgebern geschildert haben. Es gibt aber leider auch schwarze Schafe, die sich nicht an Regeln halten, die beispielsweise ihre Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen nicht korrekt anmelden. Dazu meine Frage: 

„Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um unfaire Praktiken in der Arbeitswelt zu verhindern?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister. 

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Für uns ist es ganz wesentlich, dass wir die Beschäftigten absichern. Gleichzeitig muss aber gesagt werden: Wir sind natürlich für jeden Arbeitgeber mehr als dankbar, der – einfach positiv – Beschäftigte anstellt, nach den richtigen Regelungen, nach den richtigen Verordnungen. Das ist ganz, ganz wichtig. Es gilt, für die Arbeitnehmer:innen ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, das für sie ein gutes ist.

In der Absicherung: Was können wir tun, um auch jene vor Missbrauch zu schützen?, haben wir zwei Schritte gesetzt. Das eine war der wesentliche Schritt, dass wir ab sofort die Meldung der Arbeitszeit verpflichtend machen, das heißt, bei der Anmeldung zur Sozialversicherung wird gleichzeitig die Arbeitszeit eingemeldet. Das ist für uns ein ganz, ganz wichtiger Schritt, weil wir so sehen können, mit wie vielen Stunden Beschäftigte angemeldet sind. Dadurch können wir vor allen Dingen – das ist wichtig – besser einen Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping beginnen – weil es noch immer Unternehmer gegeben hat, die den Beschäftigten, vor allen Dingen in prekären Beschäftigungsformen, nicht gesagt haben, mit wie vielen Stunden sie angemeldet sind –, und wir haben zukünftig auch endlich Zahlen zur Teilzeit. 

Ein zweiter Schritt – da wird es heute hoffentlich auch zum Beschluss kommen – ist, dass wir die freien Dienstnehmer zukünftig in den Kollektivvertrag aufnehmen können. Auch das ist ganz, ganz wesentlich. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? – Bitte. 

RN/6.1

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Vielen Dank. – Sie haben jetzt zuletzt die freien Dienstnehmer angesprochen, die ja, weil sie eben rechtlich durchaus schlechter abgesichert sind, oft überproportional unfairen Praktiken ausgeliefert sind.

Vielleicht noch einmal ganz konkret: Was können freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer an Verbesserungen erwarten? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister. 

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Ganz konkret: Künftig wird es möglich sein, dass freie Dienstnehmer in einen Kollektivvertrag aufgenommen werden oder dass für freie Dienstnehmer ein Kollektivvertrag abgeschlossen wird. – Das ist der erste Punkt, ein ganz, ganz wesentlicher. 

Wir haben in Österreich eine 98-prozentige Deckung, was den Anteil der Menschen betrifft, die im Kollektivvertrag organisiert sind. Das ist eine tolle Zahl, wir werden dafür von vielen anderen Ländern bewundert. Jetzt haben wir auch noch die Chance, dass wir die freien Dienstnehmer in einen Kollektivvertrag aufnehmen können und dadurch gegen Missbrauch kämpfen. – Danke schön. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Koza. – Bitte schön. 

RN/6.2

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin, passend zum Thema: Wenn es um unfaire Praktiken in der Arbeitswelt geht, fällt mir zuallererst die Causa Lieferando ein, wo ja Hunderte fix angestellte Arbeitnehmer:innen gekündigt und durch freie Dienstnehmer:innen ersetzt worden sind. Mit der EU-Plattformrichtlinie, die ja bis Dezember 2026 auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt werden muss, könnte derartigen Praktiken ein Riegel vorgeschoben werden. 

Darum die Frage an Sie: Können Sie uns darüber informieren, wie weit wir aktuell in Österreich mit der Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie sind, wie der Stand aussieht, was für Arbeiten da aktuell getätigt werden und ob wir es vielleicht doch schaffen, die Umsetzung der Plattformrichtlinie noch vor Dezember 2026 zu beschließen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Also die Zielrichtung wäre wirklich, sie vor dem sozusagen endgültigen Datum, zu dem wir sie umgesetzt haben müssen, umzusetzen. Wir sind jetzt in den Verhandlungen zur Umsetzung der Richtlinie zur Plattformarbeit im österreichischen Recht. Wir sind in intensiven Verhandlungen mit den Sozialpartnern und hoffen, dass wir sie möglichst rasch umsetzen können. 

Ich gebe Ihnen völlig recht, das ist ein wichtiger Meilenstein auch im Umgang mit freien Dienstnehmer:innen. Die Aufnahme der freien Dienstnehmer in die Kollektivverträge und die Kündigungsfristen, die wir jetzt regeln, sind der erste Schritt, und die Plattformarbeitsrichtlinie und deren Umsetzung, deren wirkungsvolle Umsetzung, sind der nächste. Wir sind in Verhandlungen und, so glaube ich, auf gutem Weg, und ich hoffe, ganz ehrlich – also ich werde alles dafür tun –, dass wir es früher über die Bühne bringen. – Danke. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 49/M, jener der Frau Abgeordneten Fiona Fiedler. – Bitte, Frau Abgeordnete.