RN/7

Anfrage 49/M

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die Sozialversicherungsträger sind unerlässlich für unsere Versorgung im niedergelassenen Bereich. Durch ihre erhöhte Inanspruchnahme aufgrund der budgetären Lage sind aber auch diese in einer Schieflage. 

Da wir im Regierungsprogramm viele Maßnahmen haben, die durch die Träger umgesetzt werden: Welche Maßnahmen stellen Sie sich konkret in der Ausgestaltung des Gesundheitsreformfonds vor, um die Träger zu einer abgestimmten und vor allem verbindlichen Mitarbeit zu bringen?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen visieren Sie in der Ausgestaltung des Gesundheitsreformfonds an, um die Träger zu einer abgestimmten und verbindlichen Mitarbeit zu bringen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank für die Frage. Der Gesundheitsreformfonds ist ein zukunftsweisendes Instrument, das uns die Möglichkeit bietet, unseren Gesundheitssektor nachhaltig, modern und innovativ weiterzuentwickeln. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu stärken, neue Impulse zu setzen und die Gesundheitsversorgung langfristig auf ein noch stabileres Fundamt zu stellen. 

Wie Sie wissen, werden die konkreten Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkte derzeit in intensiven Gesprächen innerhalb der Koalition erarbeitet. Diese Verhandlungen sind von großem Verantwortungsbewusstsein und von Sachlichkeit geprägt, denn es geht dabei um nichts Geringeres als um die Gesundheit der Menschen in unserem Land. 

In diesem Stadium ist es daher weder zielführend noch seriös, den laufenden Prozess mit Vorfestlegungen zu belasten. Die Zielsetzungen und inhaltlichen Ausgestaltungen befinden sich aktuell in einer Phase der Feinabstimmung mit unseren Koalitionspartnern, damit am Ende ein tragfähiges, zukunftsorientiertes Konzept entsteht, das von allen mitgetragen wird. Begleitet wird dieser Prozess durch einen hochkarätigen Expert:innenrat, der sich bereits in der Implementierungsphase befindet und dessen Analysen und Empfehlungen in die weiteren Schritte einfließen werden.

Vor dem ersten Quartal 2026 werden daher keine seriösen oder belastbaren Prognosen zu einzelnen Maßnahmen abgegeben werden können. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt mit Sorgfalt, Weitblick und im Geiste der Zusammenarbeit handeln. – Vielen Dank. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

RN/7.1

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Nichtsdestotrotz würde ich noch nachfragen wollen, ob für den Gesundheitsreformfonds auch angedacht ist, integrierte Versorgungsprogramme für chronisch Kranke zu implementieren. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Wie gesagt, wir sind in der Abstimmung, welche inhaltlichen Schwerpunkte wir im Gesundheitsreformfonds setzen. Es geht um die bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Natürlich werden wir auch einen Fokus auf chronische Erkrankungen setzen, wir werden aber vor allen Dingen, und das ist wichtig, auf einen besseren Ausbau der Versorgung setzen – das muss die Zielrichtung sein und ist auch Teil des Regierungsprogramms –, und wir werden uns sehr intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie wir die Vorsorgemedizin in Österreich verbessern können, denn da haben wir noch Defizite und es wäre wichtig, dass wir da noch einen Impuls setzen. 

Wie gesagt, wir sind in den Verhandlungen, und ich hoffe, wir bringen es zu einem guten Ende und gestalten den Gesundheitsreformfonds so, dass er im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Seemayer. – Bitte. 

RN/7.2

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bleibe beim Thema Gesundheit beziehungsweise komme zum Thema Ausbau des öffentlichen Impfprogramms. 

Meine konkrete Frage: Welche Kosten ersparen sich die betroffenen Personen durch den Ausbau des öffentlichen Impfprogramms, und wen betrifft das? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Also ich freue mich sehr, dass wir das öffentliche Impfprogramm entsprechend dem Ratschlag des österreichischen Impfgremiums erweitern konnten, und zwar um mehrere Impfungen. Ganz besonders betonen darf ich aber zwei ganz bedeutende Impfungen, das sind jene gegen Herpes Zoster, also gegen die Gürtelrose, und die Impfung gegen Pneumokokken. 

Diese Impfungen werden für Menschen ab 60 und für Risikogruppen empfohlen. Bisher – und das muss man ganz deutlich sagen – hat die Gürtelroseimpfung mit zwei Impfvorgängen, die erforderlich sind, 500 Euro gekostet, die Pneumokokkenimpfung so um die 100 Euro. Das heißt: 600 Euro – das kann sich nicht jeder und jede leisten. Umso wichtiger und umso besser ist es – weil wir ein starkes öffentliches Gesundheitssystem haben wollen, in dem es nicht darauf ankommt, wie viel jemand im Geldbörsel hat –, dass wir diese Impfungen jetzt kostenlos anbieten können. Ab 1. November kann man sich anmelden, und dann geht es los. Ich glaube, das ist wirklich ein Zeichen dafür, dass wir ein starkes öffentliches Gesundheitssystem haben. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. – Bitte. 

RN/7.3

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Der Monat Oktober ist ja jener Monat, in dem auf die Brustkrebsvorsorge und auf Brustkrebs hingewiesen werden soll. In Österreich haben wir eigentlich ein sehr gutes Vorsorgeprogramm, nur wird es leider zu wenig genutzt – nur 40 Prozent der Frauen nehmen es wahr –, und jedes Jahr gibt es Tausende von Frauen und auch einige Männer, die von der Diagnose Brustkrebs betroffen sind. 

Wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, sehr viel für die Frauengesundheit zu tun, es sind ganz viele Punkte darin verankert. Deshalb meine Frage: Welche werden Ihre nächsten konkreten Schritte sein, um die Frauengesundheit und die Vorsorge in Richtung Frauengesundheit in Österreich zu verbessern?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank für diese Frage. Der Fokus auf die Frauengesundheit ist ein ganz wesentlicher, auf den wir uns als Bundesregierung geeinigt haben, weil wir wissen, dass die medizinische Versorgung von Frauen teilweise noch nicht in dem Zustand ist, in dem sie sein müsste; wir haben noch große Unterschiede in der Versorgung. Das heißt, wir müssen da Schwerpunkte setzen und werden sie setzen. Wir werden Frauengesundheitszentren in allen Regionen ausbauen. Das ist ein wichtiger Schritt, um speziell auf die Versorgung von Frauen zu achten. Wir werden auch die psychische Versorgung von Frauen weiter ausbauen. Wir werden auf besondere frauenspezifische Belastungsformen Bedacht nehmen, das heißt einerseits, bei der Endometriose einen Schwerpunkt setzen, und auf der anderen Seite, und das ist mir ganz wichtig, werden wir schauen, wie wir Frauen, die Beschwerden haben, besser durch die Zeit des Wechsels bringen können; das ist ganz wesentlich. Wir wollen nicht, dass Frauen Beschwerden haben und das Gefühl haben, die Wechselbeschwerden belasten sie so sehr, dass sie sogar aus dem Arbeitsleben ausscheiden oder die Stunden reduzieren, sondern es soll für sie eine Phase sein, die sie gut schaffen, gut mit öffentlicher Versorgung schaffen, und nach der sie dann noch einmal durchstarten können. 

Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie den Brustkrebsmonat erwähnt haben. Auch ich trage die Schleife und auch von mir ergeht der Aufruf und der Appell: Bitte, bitte gehen Sie zur Vorsorgeuntersuchung! Jede Vorsorgeuntersuchung ist wichtig. Fassen Sie sich jetzt, im Brustkrebsmonat, bitte ein Herz und gehen Sie hin! Dadurch kann man Leben retten. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 5. Anfrage, 50/M, jener des Abgeordneten Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.